3382/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und
Freunde, betreffend offene Fragen zur Dringlichen Anfrage betreffend
Defizite der österreichischen Arbeitsmarkt- und Beschäffigungspolitik
(Nr. 3456/J).
Österreich nimmt die Beschlüsse des Beschäftigungsgipfels von Luxemburg zum Anlaß, seine
bewährte Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspoltik weiterhin fortzusetzen, um die im interna-
tionalen Vergleich ausgezeichnete Position Österreichs zu behaupten.
Zu ihrer konkreten Anfrage erlaube ich mir darauf hinzuweisen, daß Frau Bundesministerin
Mag. Prammer und Bundeskanzler Mag. Klima in ihren Ausführungen in der Aktuellen Stunde
am 21. Jänner 1998 beziehungsweise in der Sondersitzung am 10. Dezember 1997 entspre-
chende zielorientierungen zur Problembewältigung am Arbeitsmarkt meines Erachtens aus-
führen dargelegt haben.
Detaillierte Aussagen zum beschäftigungspolitischen Aktionsplan Österreichs, den ich gemein-
sam mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten der Bundesregierung zur
Beschlußfassung vorzulegen habe, wären, da die Konzeptions- und Abstimmungsarbeiten
derzeit stattfinden, noch verfrüht.
Zu den einzelnen Fragen der beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1.1:
Der österreichische Aktionsplan wird
voraussichtlich im März 1998 fertiggestellt werden.
Zu Frage 1.2:
Der Aktionsplan wird realistische Zielvorgaben enthalten. Die von den Gewerkschaften
genannte Größe kann als erster Orientierungspunkt gesehen werden. Die nationale Register-
arbeitslosenquote würde sich entsprechend reduzieren.
Zu Frage 1.3:
Das Vollbeschäftigungsniveau kann näherungsweise mit der friktionellen Arbeitslosigkeit
gleichgesetzt werden und liegt bei etwa 3%.
Zu Frage 2.1:
Der Aktionsplan wird im wesentlichen mittelfristig angelegt sein, daher auf 5 Jahre.
Zu Frage 2.2:
Im nationalen Aktionsplan Österreichs werden die beschäffigungspolitischen Erfordernisse
festgelegt. Im Rahmen einer offensiven Wirtschafis-, -Strukrur und Standortpolitik wird an der
Zielsetzung festgehalten, neue Arbeitsplätze zu schaffen, um die Erwerbsbeteiligung und
Beschäftigungsquote zu erhöhen, beziehungsweise Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit unmit-
telbar zu bekämpfen.
Zu Frage 2.3:
Der zentrale Schwerpunkt der aktiven Arbeitsmarktpolitik lag und liegt bei Maßnahmen für
Arbeitslose. Die Förderung der Qualifizierung Beschäftigter erfolgt daher im wesentlich nur im
Rahmen des Zieles 4 des Europäischen Sozialfonds, dessen Gelder ausdrücklich für die
Schulung Beschäftigter vorgesehen sind. Der Anteil der Ausgaben für diesen Schwerpunkt lag
1996 bei 3 % und 1997 bei voraussichtlich 4 % der gesamten Mittel der Arbeitsmarktförde-
rung, wobei genaue Daten für 1997 noch nicht vorliegen.
Spitzenmanager im Sinn von Prokuristen/Prokuristinnen und Geschäftsführern/Geschäftsführ-
erinnen von Kapitalgesellschaften sowie leitende Angestellten, denen wesentlicher Einfluß auf
die Führung des Unternehmens zukommt, sind seit 1998 von Förderungen gemäß dem Ziel 4
des Europäischen Sozialfonds
ausgeschlossen.
Zu den Fragen 2.4 und 2.5:
Die Landesorganisationen des Arbeitsmarktservice haben 1997 entgegen Ihrer Behauptung mit
den Ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln ihr Auslangen gefunden. Die Maßnahmen, die in
das Jahr 1998 beziehungsweise 1999 hineinreichen, werden in den jeweiligen Jahresbudgets
auch ihre Bedeckung finden.
Zu Frage 2.6:
Die Reduktion der Mittel für Sozialprojekte in Oberösterreich ergibt sich aus der notwendigen
Umstrukturierung des Förderbudgets infolge geänderter arbeitsmarktpolitscher Schwerpunkt—
setzungen. Die Einstellung der Finanzierung ganzer Projekte wurde vom Arbeitsmarktservice
Oberösterreich nicht ins Auge gefaßt.
Es wurden lediglich - entsprechend den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen in Hinblick auf
den effektiven und effizienten Mitteleinsatz - Projektaufgaben neu strukturiert.
Zu Frage 2.7:
Fix zugesagte Förderungen werden vom Arbeitsmarktserviee immer eingehalten.
Zu Frage 2.8:
Die beschäffigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union und des österreichischen na-
tionalen Aktionsplanes zur Umsetzung konzentrieren sich auf Personen, die am Arbeitsmarkt
benachteiligt sind.
Zu Frage 2.9:
Nein.
Zu Frage 2.10:
Dies wird von der österreichischen Bundesregierung in der Weise aufgegriffen, daß die beste-
henden Ansätze der Heranziehung von Mitteln der Arbeitslosenversicherung für aktive
Arbeitsmarktintegration von Arbeitslosen Beispielsweise Arbeitsstiftungen, Ausbildungsrnaß-
nahmen, die besondere Eingliederungsbeihilfe) im Rahmen der Umsetzung des nationalen
Aktionsplanes konsequent ausgebaut werden.
Zu Frage 2.11:
Ja. Genauere Angaben können noch nicht gemacht werden.
Zu Frage 2.12:
Ja.
Zu den Fragen 2.13 bis 2.15:
Die Details der Mittelbereitstellung beziehungsweise — aufbringung werden im Zuge der Erstel-
lung des nationalen Aktionsplanes festgelegt.
Zu Frage 3.1:
Das Arbeitsmarktservice verfügt bereits jetzt über differenzierte Betreuungsleistungen, die
Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen angeboten werden können. Dazu
zählt die Erstellung individueller Betreuungspläne für jeden Arbeitslosen, die schon lange zum
arbeitsmartpolitisch sehen Standardinstrumentarium in Österreich gehören.
Zu Frage 3.2:
Ja.
Zu Frage 3.3:
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Zumutbarkeitsbestimmungen im Arbeitslosen—
versicherungsgesetz, die Arbeitslose verpflichten, eine zumutbare Beschäftigung oder Ausbil-
dungs- oder Integrationsmaßnahme anzunehmen. Darüber hinausgehende Überlegungen stehen
in meinem Ressort nicht zur Diskussion.
Zu Frage 3.4:
Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 3.3.
Zu Frage 4.1:
Das Arbeitsmarktservice steht allen Arbeitslosen und Arbeitsuchenden in Österreich offen. Um
Maßnahmen für die oder den einzelnen setzen zu können, ist es notwendig, daß Rat- und Ar—
beistehende Kontakt zu den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice aufnehmen.
Nicht zuletzt deswegen werden bereits die
Schülerinnen und Schüler der Pflichtschulen syste-
matisch über das Arbeitsmarktservice und seine Leistungen informiert. arbeitslose Jugendliche,
die sich an das Arbeitsmarktservice wenden, werden wie bisher erfaßt.
Zu Frage 4.2:
Die bestehenden Serviceeinrichtungen des Arbeitsmarktservice, die das individuelle Informati-
ons- und Betreuungsangebot gemeinsam mit den betroffenen Abgängern/Abgängerinnen
höherer Schulen und Universitäten entwickeln und umsetzen, stehen auch dieser Personen-
gruppe zur Verfügung. Das bewährte Akademiker-Training wird in adaptierter Form für diese
Zielgruppe eingesetzt.
Zu Frage 4.3:
Diese Feststellung trifft nicht zu, da in der Vergangenheit und auch in der Zukunft für ausrei-
chende Mittel zur Berufsvorbereitung sowie Berufsorientierung und der Lehrstellenförderung
vorgesorgt wurde und wird.
Zu Frage 4.4:
Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Arbeitsmarktservice standen schon immer
auch Arbeitslosen ohne Leistungsanspruchen aus der Arbeitslosenversicherung offen. Daran
wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
Zu Frage 4.5:
Die arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben meines Ressorts für das Arbeitsmarktservice schlie-
ßen diese Personengruppen ausdrücklich mit ein und diese Gruppen werden auch in der
Zukunft bei der Maßnahmenplanung des Arbeitsmarktservice entsprechend berücksichtigt.
Im Nationalen Aktionsprogramm Österreichs zur Beschäftigung (1998 - 2002) wird besondere
Aufmerksamkeit den Schwierigkeiten gewidmet werden, denen Menschen mit Behinderungen
bei der Eingliederung in das Erwerbsleben begegnen können. Dabei wird Maßnahmen zur
beruflichen Qualifikation, Maßnahmen zur Förderung der Erlangung eines Arbeitsplatzes,
beschäftigungssichernden Maßnahmen sowie Maßnahmen der Unterstützung, wie dem flä-
chendeckenden Ausbau der Arbeitsassistenz für Menschen mit Behinderung, besondere Bedeu-
tung beigemessen werden.
Zu den Fragen 5.1 und 5.2:
In den letzten Jahren haben in Österreich zahlreiche Kollektivveitäge eine Arbeitszeitverkür-
zung vorgenommen. Schon derzeit arbeitet etwa ein Drittel der österreichischen Arbeitnehmer
bei einer Normalarbeitszeit von weniger als 40 Stunden pro Woche. Dieser bewährte Weg soll
fortgesetzt werden, da die Kollektivvertragspartner am besten in der Lage sind, die wirtschaft-
liche Situation in ihrer Branche zu beurteilen.
Wesentliche Impulse zur individuellen und betrieblichen Arbeitszeitverkürzung wurden durch
das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz (AS RÄG 1997) gesetzt. Insbesondere sind die
Regelungen über das Solidaritätsprämienmodell zu nennen.
Zu Frage 5.3:
Das Arbeitszeitgesetz selbst läßt Überstunden nur in geringem Umfang und nur unter besonde-
ren Voraussetzungen zu. Die Zulassung von weiteren Überstunden und damit auch die Redu-
zierung der derzeit möglichen Überstunden obliegt den Kollektivvertragspartnern.
Durch die letzten Novellen zum Arbeitszeitgesetz wurde ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet,
für Überstunden Zeitausgleich im Verhältnis 1:1,5 vorzusehen. Wird von dieser Möglichkeit
Gebrauch gemacht, führt dies insgesamt - trotz der Leistung von Überstunden - zu einer
Reduzierung der Gesamtarbeitszeit.
Zu Frage 6.1:
Generell bildet Chancengleichheit von Frauen und Männern auf allen politischen Gebieten
einen Schwerpunkt, insbesondere aber im arbeitsmarktpolitischen Bereich. Das gesamte
arbeitsmarktpolitische Instrumentarium kommt auch für die Zielsetzung eines höheren
Beschäftigungsniveaus von Frauen zum Einsatz, zusätzlich wird auf spezielle Maßnahmen für
Wiedereinsteigerinnen hingewiesen.
Zu Frage 6.2:
Im Dezember ist ein Erlaß meines Ressorts an das Arbeitsmarktservice ergangen, mit dem Ziel,
die Probleme von Frauen mit Betreuungspflichten besser zu lösen. Der Erlaß wird den Parla-
mentsclubs in der Anlage zur Verfügung
gestellt.
Zu Frage 6.3:
Kinderbetreuungseinrichtungen fallen in die Zuständigkeit der Länder. Ausarbeitsmarktpoliti-
schen Gründen setzt das Arbeitsmarktservice dennoch vielfältige Aktivitäten, unter anderem
durch Ausbildungsmaßnahmen und -projekte, wie z.B. Ausbildungen für Tagesmütter mit dem
Ziel, diesen qualifizierte Berufsmöglichkeiten zu eröffnen und eine arbeits- und sozialrechtliche
Absicherung zu gewährleisten.
Zu Frage 6.4:
Derartige Maßnahmen fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.
Zu den Fragen 7.1, 7.2, 7.3 und 7.4:
Es ist sicherlich bekannt, daß der Beschäftigungsgipfel einen sehr klaren zeitlichen Fahrplan für
das Jahr 1998 und damit auch für die österreichische Präsidentschaft festgelegt hat. Dieser
Fahrplan entspricht unseren Absichten, die Beschäftigungspolitik als einen der Schwerpunkte
der österreichischen Präsidentschaft zu wählen. Nach der Annahme der beschäftigungspoliti-
schen Leitlinien durch den Rat der Arbeits— und Sozialminister im Dezember 1997 wird die
Erarbeitung der nationalen Aktionspläne erfolgen, die dann auf dem Europäischen Rat von
Cardiff im Juni 1998 vorliegen werden. Die erste Evaluierung dieser Aktionspläne sowie die
Festlegung der neuen beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 haben dann auf dem Euro-
päischen Rat in Wien zu erfolgen.
Die Verbindlichkeit dieser Leitlinien ergibt sich aus der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, sie
in ihrer Umsetzung zu berücksichtigen und sich der Überprüfung der nationalen Aletionspläne
durch ein multilaterales Überwachungsverfahren, also dem Monitoring, tatsächlich zu unterzie-
hen. Das erzeugt einen Umsetzungsdruck, den man insgesamt nicht unterschätzen darf.
Die Überprüfung der bisherigen Umsetzung auf dem Europäischen Rat von Wien wird, sofern
sich dies als notwendig erweist, natürlich auch zu einer Anpassung, zu einer Adaptierung und
somit zu einer Weiterentwicklung der beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 führen.
Zu Frage 8.1:
Die Kommission hat den Entwurf der Leitlinien für 1998 noch im letzten Jahr vorgelegt, wobei
sich darin die österreichische Position
weitgehend widerspiegelte.
Zu Frage 8.2:
Ja. Diese Vorgangsweise steht im Einklang mit dem Vertrag von Amsterdam, den Schlußfolge-
rungen des Beschäftigungsgipfels und der Entschließung des Rates zu den beschäftigungspoli-
tischen Leitlinien für 1998.
Zu Frage 8.3:
Das Procedere wird als verbindlich angesehen; eine flexible Handhabung zeichnet sich nicht ab.
Zu Frage 8.4:
Die Vergleichbarkeit statistischer Daten erfordert immer eine Abstimmung aller betroffener
Länder bei der Methode der Datenherstellung. Durch ausschließliche Aktivitäten in Österreich
kann dies nicht erreicht werden, sondern nur durch ein koordiniertes, gesamteuropäisches
Vorgehen, was durch jüngste Initiativen seitens EUROSTAT auch beabsichtigt ist.
Zu den Fragen 8.5 und 8.6:
Ja, die berechnete Arbeitslosenquote für Österreich nach der EUROSTAT-Definition kann mit
den EUROSTAT Arbeitslosenquoten der anderen europäischen Länder verglichen werden.
Zu Frage 8.7:
Die Bestimmungen über die Einbeziehung jener selbständig erwerbstätigen Personen, die bisher
nicht pflichtversichert waren, tragen den unterschiedlichen und oftmals unregelmäßigen
Arbeits- und Einkommensverläufen dieser Personengruppen Rechnung und bieten solcherart
die entsprechende sozialversicherungsrechtliche Absicherung. Durch die vorgesehenen
"Versicherungsgrenzen“, bei denen auf eine jährliche Betrachtung abgestellt ist, ist sicherge-
stellt, daß die Pflichtversicherung grundsätzlich nur dann eintritt, wenn Einkommen in einer
bestimmten Höhe erzielt werden. Andererseits kann ein Versicherter, der diese Grenzen nicht
erzielt, durch die Abgabe einer entsprechenden Erklärung Krankenversicherungsschutz erlan-
gen; hinsichtlich der Pensionsversicherung wird erst nachträglich - also bei Vorliegen des Ein-
kommensteuerbescheides - endgültig über das Bestehen einer Pflichtversicherung entschieden.
Anlage zur Frage 6.2