339/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen
und Freunde haben am 24 . April 1996 unter der Nr. 462/J an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betr.
"Einsatz von Rettungsflügen durch Notarzt-Hubschrauber"
gerichtet, die folgenden Wortlaut hat :
1 . Wieviele Hubschrauber sind derzeit österreichweit und
bundesländerweise aufgegliedert im Einsatz? Entsprechen
sie dem neuesten technischen Standard?
2 . Wie erfolgt die jeweilige Finanzierung in Kooperation mit
den einzelnen Bundesländern?
3 . Wie hoch ist insgesamt der Anteil der Bundesmitteln, welche
Finanzierungsschlüssel gelten in den einzelnen Bundes-
ländern?
4 . Welche Bundesmittel sind für die Zukunft gesichert?
(Voranschlagstelle)
5 . Wie ist der Verhandlungsstand mit den einzelnen Bundes-
ländern, speziell Oberösterreich?
6 . Durch welche sonstige Maßnahmen können Sie den Fortbestand
des qualitativ hochstehenden Rettungswesens garantieren?
Diese Anfragen beantworte ich wie folgt:
Zu Frage l:
Das Bundesministerium für Inneres verfügt über zehn
Rettungshubschrauber. Je ein Hubschrauber ist auf den
Stützpunkten Wien, Linz, Salzburg, Hohenems, Lienz, Klagen-
furt und Graz stationiert. In Lienz und Hohenems wird der
Hubschrauber des BMI sowohl für Rettungs- als auch für Exe-
kutivaufgaben in Mischverwendung eingesetzt. Auf den
übrigen Flugeinsatzstellen stehen eigene Exekutivhubschrau-
ber zur Verfügung.
Drei Rettungshubschrauber dienen als Ersatzgeräte.
Von den zehn Rettungshubschraubern entsprechen sechs
nicht mehr dem technischen Standard, der ab 1.4.1998 auf-
grund des Inkrafttretens von EU-Normen gefordert wird. Die
restlichen vier Hubschrauber können noch innerhalb einer
Übergangsfrist bis zum Jahr 2004 eingesetzt werden.
Zu Frage 2:
Aus den Vereinbarungen nach Artikel 15a B-VG, die
zwischen dem Bund und einzelnen Bundesländern zur gemein-
samen Durchführung eines Hubschrauber-Rettungsdienstes abge-
schlossen wurden, ergibt sich aus der darin getroffenen
Aufgabenteilung auch die Kostentragung.
So hat der Bund für die Bereitstellung der Hubschrauber,
der Piloten, der Wartung sowie eines Teiles der Infrastruk-
tur zu sorgen. Den Ländern obliegt die Beistellung des
medizinischen Personals, der Rettungsleitstelle und eben-
falls eines Teiles der Infrastruktur.
Zu Frage 3:
Aus der vom BMI im Jahre 1995 in Auftrag gegebenen
Kostenrechnung ergibt sich für das Jahr 1994 ein Aufwand des
Bundes für Flugrettung in der Höhe von ll4,4 Mio. S. Die
Einnahmen beliefen sich auf 56,2 Mio. S, sodaß ein Abgang
von 58,2 Mio. S zu verzeichnen war.
Die Länder hatten im Jahr 1994 nach eigenen Angaben
einen Gesamtaufwand von ca. 26,5 Mio. S zu tragen.
Zu Frage 4:
Die dem BMI für Aufgaben im Bereich Flugpolizei und
Flugrettung zustehenden Mittel aus dem Bundeshaushalt be-
laufen sich im Jahr 1996 auf 57,7 Mio. S, im Jahr l997 auf
75,9 Mio. S (VA-Ansätze 1/11103 und 1/11108) .
Die hierin ausgewiesenen Mittel sehen keine Trennung der
Mittel für flugpolizeiliche Aufgaben bzw. für Flugrettungs-
aufgaben vor und beinhalten ausschließlich Beschaffung und
Instandhaltung der Luftfahrzeuge sowie Betriebskosten, nicht
jedoch sonstige Ausgaben (z.B. Personal, Bürobedarf,
diverse Mieten etc. ) .
Zu Frage 5:
Die Verhandlung mit den Ländern sind noch nicht abge-
schlossen. In einer Sitzung mit Ländervertretern wurde am
25.4.1996 einvernehmlich die Einsetzung einer Expertengruppe
beschlossen, die Vorschläge hinsichtlich effizienter
Organisations- und Finanzierungsformen erstatten soll.
Zu Frage 6:
Kompetenzmäßig ist das Rettungswesen Landessache.
Dessen ungeachtet bestehen allerdings Vereinbarungen
nach Artikel 15a B-VG, die den Bund zur Erbringung von Leis-
tungen in diesem Bereich verpflichten. Diese Vereinbarungen
enthalten jedoch auch Kündigungsbestimmungen, die jeder
Vertragspartei die Möglichkeit eröffnen, die Zusammenarbeit
binnen einer Frist von sechs Monaten zu beenden.
Das BMI versteht sich als Betreiber von Hubschraubern ,
der bestrebt ist , seine Dienstleistungen im Bereich Flugret-
tung kostendeckend anzubieten.