339/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen

und Freunde haben am 24 . April 1996 unter der Nr. 462/J an

mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betr.

"Einsatz von Rettungsflügen durch Notarzt-Hubschrauber"

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat :

 

1 . Wieviele Hubschrauber sind derzeit österreichweit und

bundesländerweise aufgegliedert im Einsatz? Entsprechen

sie dem neuesten technischen Standard?

 

2 . Wie erfolgt die jeweilige Finanzierung in Kooperation mit

den einzelnen Bundesländern?

 

3 . Wie hoch ist insgesamt der Anteil der Bundesmitteln, welche

Finanzierungsschlüssel gelten in den einzelnen Bundes-

ländern?

 

4 . Welche Bundesmittel sind für die Zukunft gesichert?

(Voranschlagstelle)

 

5 . Wie ist der Verhandlungsstand mit den einzelnen Bundes-

ländern, speziell Oberösterreich?

 

6 . Durch welche sonstige Maßnahmen können Sie den Fortbestand

des qualitativ hochstehenden Rettungswesens garantieren?

 

Diese Anfragen beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage l:

 

Das Bundesministerium für Inneres verfügt über zehn

Rettungshubschrauber. Je ein Hubschrauber ist auf den

Stützpunkten Wien, Linz, Salzburg, Hohenems, Lienz, Klagen-

furt und Graz stationiert. In Lienz und Hohenems wird der

Hubschrauber des BMI sowohl für Rettungs- als auch für Exe-

kutivaufgaben in Mischverwendung eingesetzt. Auf den

übrigen Flugeinsatzstellen stehen eigene Exekutivhubschrau-

ber zur Verfügung.

Drei Rettungshubschrauber dienen als Ersatzgeräte.

Von den zehn Rettungshubschraubern entsprechen sechs

nicht mehr dem technischen Standard, der ab 1.4.1998 auf-

grund des Inkrafttretens von EU-Normen gefordert wird. Die

restlichen vier Hubschrauber können noch innerhalb einer

Übergangsfrist bis zum Jahr 2004 eingesetzt werden.

 

 

Zu Frage 2:

 

Aus den Vereinbarungen nach Artikel 15a B-VG, die

zwischen dem Bund und einzelnen Bundesländern zur gemein-

samen Durchführung eines Hubschrauber-Rettungsdienstes abge-

schlossen wurden, ergibt sich aus der darin getroffenen

Aufgabenteilung auch die Kostentragung.

 

So hat der Bund für die Bereitstellung der Hubschrauber,

der Piloten, der Wartung sowie eines Teiles der Infrastruk-

tur zu sorgen. Den Ländern obliegt die Beistellung des

medizinischen Personals, der Rettungsleitstelle und eben-

falls eines Teiles der Infrastruktur.

Zu Frage 3:

 

Aus der vom BMI im Jahre 1995 in Auftrag gegebenen

Kostenrechnung ergibt sich für das Jahr 1994 ein Aufwand des

Bundes für Flugrettung in der Höhe von ll4,4 Mio. S. Die

Einnahmen beliefen sich auf 56,2 Mio. S, sodaß ein Abgang

von 58,2 Mio. S zu verzeichnen war.

 

Die Länder hatten im Jahr 1994 nach eigenen Angaben

einen Gesamtaufwand von ca. 26,5 Mio. S zu tragen.

 

 

Zu Frage 4:

 

Die dem BMI für Aufgaben im Bereich Flugpolizei und

Flugrettung zustehenden Mittel aus dem Bundeshaushalt be-

laufen sich im Jahr 1996 auf 57,7 Mio. S, im Jahr l997 auf

75,9 Mio. S (VA-Ansätze 1/11103 und 1/11108) .

Die hierin ausgewiesenen Mittel sehen keine Trennung der

Mittel für flugpolizeiliche Aufgaben bzw. für Flugrettungs-

aufgaben vor und beinhalten ausschließlich Beschaffung und

Instandhaltung der Luftfahrzeuge sowie Betriebskosten, nicht

jedoch sonstige Ausgaben (z.B. Personal, Bürobedarf,

diverse Mieten etc. ) .

 

 

Zu Frage 5:

 

Die Verhandlung mit den Ländern sind noch nicht abge-

schlossen. In einer Sitzung mit Ländervertretern wurde am

25.4.1996 einvernehmlich die Einsetzung einer Expertengruppe

beschlossen, die Vorschläge hinsichtlich effizienter

Organisations- und Finanzierungsformen erstatten soll.

 

 

Zu Frage 6:

 

Kompetenzmäßig ist das Rettungswesen Landessache.

Dessen ungeachtet bestehen allerdings Vereinbarungen

nach Artikel 15a B-VG, die den Bund zur Erbringung von Leis-

tungen in diesem Bereich verpflichten. Diese Vereinbarungen

enthalten jedoch auch Kündigungsbestimmungen, die jeder

Vertragspartei die Möglichkeit eröffnen, die Zusammenarbeit

binnen einer Frist von sechs Monaten zu beenden.

 

Das BMI versteht sich als Betreiber von Hubschraubern ,

der bestrebt ist , seine Dienstleistungen im Bereich Flugret-

tung kostendeckend anzubieten.