3390/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris Pollet-Kammerlander, Freundinnen

und Freunde haben am 12. Dezember 1997 unter Nr. 3453/J-NR/1997 eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend entwicklungspolitische Relevanz

von Exportförderungen an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1.) Inwiefern wird bei den Exportgarantien die Kohärenz mit entwicklungspolitischen

Zielsetzungen Österreichs überprüft?

2.) Inwiefern ist die Vergabe von soft loans (gern. OECD—Consensus) mit den

Grundsätzen des Drei-Jahresprogrammes der österreichischen EZA abgestimmt?

a) Wer sind die Hauptempfängerländer 1995,1996 und 1997 (bitte auch um An-

gabe der Höhe der Kredite)?

b) Sind unter den Hauptempfängerländern die Schwerpunktländer der österreichi-

schen EZA?

c) Welche LDCs waren 1996 und 1997 unter den Hauptempfängerländern?

d) Wie hoch war die Erteilung von Exportkrediten (aller Art, insbes. soft loans) in

die LLDCs?

3.) 1996 ist die ODA von insgesamt 7.730 Mio. öS im Jahr 1995 auf 5.892 Mio. öS

zurückgegangen. Als Grund für diesen Nettorückgang der ODA 1996 wird u.a. der

starke Rückgang der Rahmen 11—Kredite (1995:1.723 Mio. öS, 1996: 522 Mio. öS)

angeführt. Begründet wird der starke Rückgang der Rahmen—II-Kredite mit der

Änderung der Meldepraxis. Inwiefern wurde die Meldepraxis 1996 gegenüber dem

Vorjahr geändert?

4.) Wenn der Kredit ein Zuschußelement von 35 bzw. 50 % aufweist, wird der volle

Kredit als ODA an die OECD gemeldet, was von der OECD kritisiert wurde. An-

geblich hat Österreich begonnen, über die Änderung der Meldepraxis zu verhan-

deln. Wie weit sind die diesbezüglichen Verhandlungen mit der OECD fortge-

schritten und gibt es schon Ergebnisse? Wenn ja, welche?

5.) Werden sie sich dafür einsetzen, das Ausfuhrförderungsgesetzes 1981 zu ändern

in Richtung

— mehr Transparenz (z.B. in Form einer jährlichen Berichterstattung an den Natio-

nalrat)

— mehr Mitsprache und Miteinbeziehung der NGOs

— Einbeziehung sozialer, ökologischer, entwicklungspolitischer Prüfungskriterien

und Berücksichtigung der Menschenrechte?

6.) Welche Länder wurden 1996,1997 neu umgeschuldet? Und für welche wurden

Zinssatzreduktionen vereinbart?

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu Frage 1:

Das Ausfuhrförderungsverfahren gemäß Ausfuhrförderungsgesetz (AFG)1981 i.d.g.F

(Haftungsübernahmen und Zinsenstützung) ist ein allgemeines Verfahren, das die

weltweite Förderung österreichischer Exporte zur Zielsetzung hat.

Exportprojekte, die in Entwicklungsländern durchgeführt und im Rahmen des Aus-

fuhrförderungsverfahrens zu Vorzugsbedingungen finanziert werden sollen, sind ge-

mäß den Bestimmungen des Development Assistance Commitee (DAC) der QECD

und des Helsinki V-Paketes des OECD-Consensus einem Aid Quality Assessment

anhand der DAC - Richtlinien für die Durchführung von Entwicklungshilfeprojekten zu

unterziehen. Die DAC-Richtlinien sind Bestandteil der Zielsetzungen der

österreichischen Entwicklungspolitik. Sie sind der Maßstab für die Feststellung der

entwicklungspolitischen Qualität aller im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit

finanzierten Projekte. Das Aid Quality Assessment, dessen Struktur den

entwicklungspolitischen Prüfkriterien der DAC-Richtlinien entspricht, wird vom

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten erstellt.

Zu Frage 2:

Das Exportfinanzierungskomitee (EFK) entscheidet über Refinanzierungen und Zin-

senstützungen (Soft Loans) im Einklang mit den internationalen Richtlinien für

öffentlich geförderte Exportkredite. Daraus ergibt sich, daß eine Kohärenz mit dem 3-

Jahresprogramm der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit nicht immer

gegeben sein kann.

Die Hauptempfängerländer von Soft Loans, die als Offidal Development Assistance

(ODA) qualifiziert wurden, sind:

 

 

1995

1996

1.Qu.1997

Empfängerland

Volumen in Mio.ATS

Volumen in Mio.ATS

Volumen in Mio.ATS

China

333,2

46,0

 

Indonesien

1.026,6

110,0

70,0

Uganda (LLDC)

100,0

 

 

Philippinen

 

29,9

 

Ghana

 

260,0

 

Summe

1.460,0

445,9

70,0

 

Die Hauptempfängerländer von Soft Loans, die als Other Official Flows (OOF)

qualifiziert wurden, sind:

 

 

1995

1996

1.Qu.1997

Empfängerland

Volumen in Mio.ATS

Volumen in Mio.ATS

Volumen in Mio.ATS

Ägypten 303,0

 

 

 

China

388,7

152,8

80,4

Indonesien

246,9

1.545,4

 

Summe

938,6

1.698,2

80,4

 

Nach der Qualifikation der neu zuzusagenden Projekte als ODA oder QOF meldet

das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten diese Projekte der OECD.

Uganda, ein Schwerpunktland der österreichischen Entwicklungshilfe und LLDC, war

1995 Empfängerland eines Soft Loan.

Zu Frage 3:

Der Rückgang der ODA beruht unter anderem auf einer strengeren Anwendung der

Prüfkriterien bei der Durchführung des Aid Quality Assessment (siehe Punkt 1).

Dadurch sollen diese Projektsfinanzierungen (Rahmen II finanzierte Projekte) mit der

budgetfinanzierten Entwicklungszusammenarbeit des Bundesministeriums für

auswärtige Angelegenheiten vergleichbarer werden.

Zu Frage 4:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten sondiert mit der OECD die

Möglichkeiten einer Änderung der Meldepraxis. Das Bundesministerium für Finanzen

ist in diese Überlegungen miteinbezogen.

Zu Frage 5:

Die Transparenz ist durch die Vierteljahresmeldungen an den Hauptausschuß des

Nationalrates gemäß AFG gegeben. Diese Vierteljahresmeldungen wurden über den

im Gesetz definierten Umfang hinaus wiederholt durch zusätzliche Informationen des

Bundesministeriums für Finanzen ergänzt. Zuletzt wurde diese Meldung ab dem

2.Quartal 1997 entsprechend den seitens der Abgeordneten zum Nationalrat

geäußerten Wünschen neu gestaltet.

Die Beiräte gem. § 5 Abs. 2 u.3 des AFG sind beratende Organe des

Bundesministers für Finanzen. Die Aufgabe der Beirätemitglieder ist es, die

einzelnen Geschäftsfälle anhand der banktechnischen Beurteilung durch die

Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB—AG) vom gesamtwirtschaftlichen

Standpunkt zu begutachten, wofür die zusätzliche Heranziehung von NGOs nicht

erforderlich scheint.

Entsprechend den internationalen Vorgaben finden Überlegungen im Hinblick auf

Umwelt, Entwicklungs- und Menschenrechtskriterien Berücksichtigung.

Darüber hinaus hat sich Österreich aus eigenem bereit erklärt, den Export von

Kriegsmaterial und Nukleartechnologien nicht durch die Einräumung von Exportkre-

ditgarantien zu unterstützen.

Zu Frage 6:

Nach Abschluß der multilateralen Vereinbarungen mit dem jeweiligen Umschul-

dungsland im Club von Paris wurden von Österreich mit nachstehenden Ländern

bilaterale umschuldungsverträge in den Jahren 1996 und 1997 abgeschlossen:

                1996:       Bolivien                                1997:       Äthiopien

                               Kamerun                                               Burkina Faso

                               Kroatien                                               Georgien

                               Mazedonien                                         Guinea (Conakry)

                                                                                              Madagaskar

                                                                                              Peru

                                                                                              Rußland

                                                                                              Tanzania

                                                                                              VAE

                                                                                              Zambia

 

Für die nachstehenden Länder wurden Zinssatzreduktionen vereinbart:

 

                1996:       Bolivien                                1997:       Äthiopien

                               Kamerun                                               Burkina Faso

                                                                                              Guinea (Conakry)

                                                                                              Madagaskar

                                                                                              Tanzania

                                                                                              Zambia