3390/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris Pollet-Kammerlander, Freundinnen
und Freunde haben am 12. Dezember 1997 unter Nr. 3453/J-NR/1997 eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend entwicklungspolitische Relevanz
von Exportförderungen an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1.) Inwiefern wird bei den Exportgarantien die Kohärenz mit entwicklungspolitischen
Zielsetzungen Österreichs überprüft?
2.) Inwiefern ist die Vergabe von soft loans (gern. OECD—Consensus) mit den
Grundsätzen des Drei-Jahresprogrammes der österreichischen EZA abgestimmt?
a) Wer sind die Hauptempfängerländer 1995,1996 und 1997 (bitte auch um An-
gabe der Höhe der Kredite)?
b) Sind unter den Hauptempfängerländern die Schwerpunktländer der österreichi-
schen EZA?
c) Welche LDCs waren 1996 und 1997 unter den
Hauptempfängerländern?
d) Wie hoch war die Erteilung von Exportkrediten (aller Art, insbes. soft loans) in
die LLDCs?
3.) 1996 ist die ODA von insgesamt 7.730 Mio. öS im Jahr 1995 auf 5.892 Mio. öS
zurückgegangen. Als Grund für diesen Nettorückgang der ODA 1996 wird u.a. der
starke Rückgang der Rahmen 11—Kredite (1995:1.723 Mio. öS, 1996: 522 Mio. öS)
angeführt. Begründet wird der starke Rückgang der Rahmen—II-Kredite mit der
Änderung der Meldepraxis. Inwiefern wurde die Meldepraxis 1996 gegenüber dem
Vorjahr geändert?
4.) Wenn der Kredit ein Zuschußelement von 35 bzw. 50 % aufweist, wird der volle
Kredit als ODA an die OECD gemeldet, was von der OECD kritisiert wurde. An-
geblich hat Österreich begonnen, über die Änderung der Meldepraxis zu verhan-
deln. Wie weit sind die diesbezüglichen Verhandlungen mit der OECD fortge-
schritten und gibt es schon Ergebnisse? Wenn ja, welche?
5.) Werden sie sich dafür einsetzen, das Ausfuhrförderungsgesetzes 1981 zu ändern
in Richtung
— mehr Transparenz (z.B. in Form einer jährlichen Berichterstattung an den Natio-
nalrat)
— mehr Mitsprache und Miteinbeziehung der NGOs
— Einbeziehung sozialer, ökologischer, entwicklungspolitischer Prüfungskriterien
und Berücksichtigung der Menschenrechte?
6.) Welche Länder wurden 1996,1997 neu umgeschuldet? Und für welche wurden
Zinssatzreduktionen vereinbart?
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu
beantworten:
Zu Frage 1:
Das Ausfuhrförderungsverfahren gemäß Ausfuhrförderungsgesetz (AFG)1981 i.d.g.F
(Haftungsübernahmen und Zinsenstützung) ist ein allgemeines Verfahren, das die
weltweite Förderung österreichischer Exporte zur Zielsetzung hat.
Exportprojekte, die in Entwicklungsländern durchgeführt und im Rahmen des Aus-
fuhrförderungsverfahrens zu Vorzugsbedingungen finanziert werden sollen, sind ge-
mäß den Bestimmungen des Development Assistance Commitee (DAC) der QECD
und des Helsinki V-Paketes des OECD-Consensus einem Aid Quality Assessment
anhand der DAC - Richtlinien für die Durchführung von Entwicklungshilfeprojekten zu
unterziehen. Die DAC-Richtlinien sind Bestandteil der Zielsetzungen der
österreichischen Entwicklungspolitik. Sie sind der Maßstab für die Feststellung der
entwicklungspolitischen Qualität aller im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
finanzierten Projekte. Das Aid Quality Assessment, dessen Struktur den
entwicklungspolitischen Prüfkriterien der DAC-Richtlinien entspricht, wird vom
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten erstellt.
Zu Frage 2:
Das Exportfinanzierungskomitee (EFK) entscheidet über Refinanzierungen und Zin-
senstützungen (Soft Loans) im Einklang mit den internationalen Richtlinien für
öffentlich geförderte Exportkredite. Daraus ergibt sich, daß eine Kohärenz mit dem 3-
Jahresprogramm der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit nicht immer
gegeben sein kann.
Die Hauptempfängerländer von Soft Loans, die als Offidal Development Assistance
(ODA) qualifiziert wurden, sind:
|
|
1995 |
1996 |
1.Qu.1997 |
|
Empfängerland |
Volumen in Mio.ATS |
Volumen in Mio.ATS |
Volumen in Mio.ATS |
|
China |
333,2 |
46,0 |
|
|
Indonesien |
1.026,6 |
110,0 |
70,0 |
|
Uganda (LLDC) |
100,0 |
|
|
|
Philippinen |
|
29,9 |
|
|
Ghana |
|
260,0 |
|
|
Summe |
1.460,0 |
445,9 |
70,0 |
Die Hauptempfängerländer von Soft Loans, die als Other Official Flows (OOF)
qualifiziert wurden, sind:
|
|
1995 |
1996 |
1.Qu.1997 |
|
Empfängerland |
Volumen in Mio.ATS |
Volumen in Mio.ATS |
Volumen in Mio.ATS |
|
Ägypten 303,0 |
|
|
|
|
China |
388,7 |
152,8 |
80,4 |
|
Indonesien |
246,9 |
1.545,4 |
|
|
Summe |
938,6 |
1.698,2 |
80,4 |
Nach der Qualifikation der neu zuzusagenden Projekte als ODA oder QOF meldet
das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten diese Projekte der OECD.
Uganda, ein Schwerpunktland der österreichischen Entwicklungshilfe und LLDC, war
1995 Empfängerland eines Soft Loan.
Zu Frage 3:
Der Rückgang der ODA beruht unter anderem auf einer strengeren Anwendung der
Prüfkriterien bei der Durchführung des Aid Quality Assessment (siehe Punkt 1).
Dadurch sollen diese Projektsfinanzierungen
(Rahmen II finanzierte Projekte) mit der
budgetfinanzierten Entwicklungszusammenarbeit des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten vergleichbarer werden.
Zu Frage 4:
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten sondiert mit der OECD die
Möglichkeiten einer Änderung der Meldepraxis. Das Bundesministerium für Finanzen
ist in diese Überlegungen miteinbezogen.
Zu Frage 5:
Die Transparenz ist durch die Vierteljahresmeldungen an den Hauptausschuß des
Nationalrates gemäß AFG gegeben. Diese Vierteljahresmeldungen wurden über den
im Gesetz definierten Umfang hinaus wiederholt durch zusätzliche Informationen des
Bundesministeriums für Finanzen ergänzt. Zuletzt wurde diese Meldung ab dem
2.Quartal 1997 entsprechend den seitens der Abgeordneten zum Nationalrat
geäußerten Wünschen neu gestaltet.
Die Beiräte gem. § 5 Abs. 2 u.3 des AFG sind beratende Organe des
Bundesministers für Finanzen. Die Aufgabe der Beirätemitglieder ist es, die
einzelnen Geschäftsfälle anhand der banktechnischen Beurteilung durch die
Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB—AG) vom gesamtwirtschaftlichen
Standpunkt zu begutachten, wofür die zusätzliche Heranziehung von NGOs nicht
erforderlich scheint.
Entsprechend den internationalen Vorgaben finden Überlegungen im Hinblick auf
Umwelt, Entwicklungs- und Menschenrechtskriterien Berücksichtigung.
Darüber hinaus hat sich Österreich aus eigenem bereit erklärt, den Export von
Kriegsmaterial und Nukleartechnologien nicht durch die Einräumung von Exportkre-
ditgarantien zu unterstützen.
Zu Frage 6:
Nach Abschluß der multilateralen Vereinbarungen mit dem jeweiligen Umschul-
dungsland im Club von Paris wurden von Österreich mit nachstehenden Ländern
bilaterale umschuldungsverträge in den Jahren 1996 und 1997 abgeschlossen:
1996: Bolivien 1997: Äthiopien
Kamerun Burkina Faso
Kroatien Georgien
Mazedonien Guinea (Conakry)
Madagaskar
Peru
Rußland
Tanzania
VAE
Zambia
Für die nachstehenden Länder wurden Zinssatzreduktionen vereinbart:
1996: Bolivien 1997: Äthiopien
Kamerun Burkina Faso
Guinea (Conakry)
Madagaskar
Tanzania
Zambia