3396/AB XX.GP

 

Beantwortung

der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Kier und PartnerInnen be-

treffend Erfüllung der Entschließung des Nationalrates vom 11. Juni 1997

(E 6O-NR/XX. GP), Nr. 3594/J.

Frage 1:

Wurde bis Jahresende 1997 eine diesbezügliche Begutachtung abgeschlossen?

Frage 2:

Wenn Ja;

a) Wie lauten deren Ergebnisse?

b) Wann werden diese dem Nationalrat vorgelegt werden?

c) Ist mit einer baldigen Regierungsinitiative betreffend eine Ermöglichung des

passiven Wahlrechtes für AusländerInnen zu rechnen?

Frage 3:

Wenn Nein:

a) Warum wurde dem Willen des Nationalrates nicht entsprochen?

b) Wann werden Ergebnisse der eingeforderten „Begutachtung“ zu erwarten

sein?

Antwort:

Die Frage der Ausdehnung- des passiven Wahlrechtes bei Betriebsratswahlen

auf ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde im Zusammen-

hang mit der Begutachtung zur Novellierung des Arbeiterkammergesetzes 1992)

in der diese Frage für den Bereich des Arbeiterkammerwahlrechtes ebenfalls zur

Diskussion gestellt wurde, angesprochen. Die im Rahmen des Begutachtungs-

verfahrens zum Arbeiterkammergesetz 1992 zur Stellungnahme eingeladenen

Institutionen wurden ausdrücklich aufgefordert, im Sinne der Entschließung

des Nationalrates vom 11. Juni 1997, E-60-NR/XX. GP, auch zur Frage des pas-

siven Wahlrechtes für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im

Bereich des Arbeitsverfassungsgesetzes Stellung zu nehmen.

Das Begutachtungsverfahren zum Arbeiterkammergesetz 1992 wurde entgegen

der ursprünglichen Planung erst im Jänner 1998 eingeleitet und läuft noch bis

9. Februar 1998.

Ergebnisse der „Begutachtung“ zur Frage des passiven Wahlrechtes für auslän-

dische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowohl im Arbeitsverfassungsge-

setz als auch im Arbeiterkammergesetz 1992 werden daher erst nach dem

9. Februar 1998 vorliegen.

Frage 4:

Worin liegen die Schwierigkeiten einer Ausdehnung des passiven Wahlrechtes

bei Betriebsratswahlen auch für AusländerInnen und wie beurteilen Sie die In-

tention des im Sozialausschuß ruhenden Antrags 5231A?

Frage 5:

Wie ist Ihre persönliche Haltung sowie - soweit Sie dies ermessen können - die

Haltung Ihrer KollegInnen in der Bundesregierung in der Frage in der Gewäh-

rung des passiven Wahlrechts bei Betriebsratswahlen für AusländerInnen?

Antwort:

Ich möchte diese. Frage nur aus meiner Sieht beantworten, da ich die Haltung - -

meiner Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung wederkommentieren

noch Vermutungen darüber anstellen kann.

Ich halte die Ausdehnung des passiven Wahlrechtes bei Betriebsratswahlen

auch auf ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne deren

Integration grundsätzlich für sinnvoll. Dabei ist es jedoch - und damit ist die

Frage 4 angesprochen - notwendig, für eine umfassende Aufklärung sowohl der

ausländischen als auch der inländischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

zu sorgen und es sind auch Maßnahmen zu setzen, die allfällige Probleme bei

der Wahrnehmung  des Mandats - wie zum Beispiel Sprachprobleme - hintanhal-

ten. Es werden weiters Regelungen zum Verhältnis des Mandatsschutzes einer-

seits zur Befristung von Beschäftigungsbewilligung bzw. Arbeitserlaubnis an-

dererseits erforderlich sein.