3399/AB XX.GP

 

BEANTWORTUNG

der Anfrage der Abgeordneten Öllinger, Moser, Freundinnen und Freude

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend

Erstellung der Arbeitslosenstatistiken (Nr. 3454/J)

Frage 1:

Wie oft und aus welchen Gründen wurde jeweils der Berechnungsmodus,

beziehungsweise der Erhebungsmodus in den letzten 10 Jahren in Österreich

geändert?

Antwort:

Zur Beantwortung der Frage ist zwischen den beiden bestehenden

Erhebungsmethoden der Arbeitslosigkeit zu unterscheiden. Während die Erfassung

der Arbeitslosigkeit auf Basis administrativer Daten (Registerbasis) in den letzten

zehn Jahren keiner Änderung unterzogen wurde, ist die Mikrozensuserhebung des

Österreichischen Statistischen Zentralamtes (ÖSTAT) im Hinblick auf den EU-Beitritt

Österreichs entsprechend modifiziert worden (Änderung des Fragen- und

Auswertungsprogrammes im Rahmen der jährlichen Arbeitskräfteerhebung als

Mikrozensus-Sonderprogramm). Das ÖSTAT hat sich zu diesem Schritt bereits 1994

entschlossen, um den international gültigen Standards von ILO, OEOD sowie

EUROSTAT zu genügen.

Fracie2:

Welche dieser Änderungen bezogen sich auf eine Anpassung auf internationale

Standards?

Antwort:

Die in Beantwortung der Frage 1 angeführte Änderung der Mikrozensuserhebung

bezog sich die Anpassung an internationale Standards.

Frage 3:

Welche dieser Änderungen waren aus welchen nationalen Erfordernissen nötig?

Antwort:

Zur Änderung des Mikrozensus bzw. zur Durchführung einer jährlichen

Arbeitskräfteerhebung hat sich Österreich im Zuge des EU-Beitrittes verpflichtet

(Ratsverordnung Nr.3711/91 zur Durchführung einer jährlichen Stichprobe in der

Europäischen Union).

Fragen 4 und 5:

Wurden bei diesen Änderungen die Statistikabteilung des Ministeriums beigezogen

und wurden deren Vorschläge berücksichtigt?

Welche wesentlichen Vorschläge beziehungsweise Bedenken des Ministeriums

fanden keinen Eingang in die Änderungen?

Antwort:

Die Statistikabteilung des Ministeriums wurde im Rahmen der Fachbeiräte der

Statistischen Zentralkommission hinsichtlich der Änderungen beigezogen, die

Vorschläge des Ministeriums wurden berücksichtigt.

Frage 6:

Welche Personengruppen waren vor 10, 5, 3 Jahren in den jeweiligen

Arbeitslosenstatistiken noch enthalten, die heute nicht mehr erfaßt sind?

Welche Personengruppen, die ohne Arbeit sind, aber eine suchen, sind derzeit nicht

in den Statistiken erfaßt?

Antwort:

Eine Änderung in der Erfassung spezifischer Personengruppen hat in diesem

Zeitraum nicht stattgefunden.

Die Arbeitskräfteerhebung des ÖSTAT orientiert sich an den internationalen

Vorgaben und somit an den strengen Kriterien der Erfassung der Arbeitslosigkeit:

aktive Arbeitssuche, sofortige Verfügbarkeit zum Arbeitsantritt (unabhängig von

einer Registrierung beim Arbeitsmarktservice). Seitens der administrativen Statistik

werden jene Personengruppen erfaßt, die konkrete Leistungen und Hilfestellungen

des Arbeitsmarktservice bei der Suche eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes in

Anspruch nehmen.

Frage 7:

Gibt es in Österreich Daten oder Studien über versteckte Arbeitslosigkeit?

Wenn ja, was sind deren Aussagen?

Wenn nein, warum nicht, bzw. ist daran gedacht, solche in Auftrag zu geben?

Antwort:

In Österreich gibt es keine fundierten Daten oder Studien über „versteckte

Arbeitslosigkeit". Es ist derzeit nicht daran gedacht, eine entsprechende Studie in

Auftrag zu geben.

Frage 8:

Gibt es auf internationaler Ebene ihnen bekannte, österreichrelevante Aussagen

über versteckte Arbeitslosigkeit, wenn ja, welche Konsequenzen werden aus diesen

Aussagen getroffen?

Antwort:

Studien oder Analysen auf internationaler Ebene mit österreichrelevanten Aussagen

über versteckte Arbeitslosigkeit sind nicht bekannt.

Frage 9:

Für wie aussagekräftig halten sie die monatlich veröffentlichten Arbeitslosenquoten

nach EU-Kriterien?

Antwort:

Die monatlich veröffentlichten Arbeitslosenquoten nach EU-Kriterien entsprechen

den vorgegebenen, internationalen Standards und sind für den Zweck des

internationalen Vergleiches sehr aussagekräftig.

Frage 10:

Für wie aussagekräftig halten sie die monatlich veröffentlichte Register—

arbeitslosenquote, die beispielsweise im Oktober 1997 um 2,2% und im März 1997

um 3,6% über der ,,EU-Quote“ lag?

Antwort:

Die (saisonbereinigte) ,,EU-Quote“ und die ,,Registerquote" basieren auf

verschiedenen Erhebungs- und Auswertungskonzepten und sind nicht unvermittelt

zueinander in Beziehung zu setzen. Die ,,Registerquote" bezieht ihre Aussagekraft

aus ihrer Basis, den beim Arbeitsmarktservice arbeitslos vorgemerkten Personen,

also jenen Personen" der um Arbeitssuche bemüht sind, und denen seitens des

Arbeitsmarktservice Hilfestellung durch konkrete Maßnahmen geboten wird.

Frage 11:

Für wen sind solche unterschiedlichen Zahlen ihrer Meinung nach noch verständlich

und aussagekräftig, sprich für wen ist die derzeitige Form der Veröffentlichung, mit

besonderer Betonung auf den internationalen Vergleich, gedacht?

Antwort:

Beide Erhebungsformen liefern wichtige Informationen für die Verantwortlichen der

Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik und die Fachöffentlichkeit. Generell ist

festzustellen, daß in den meisten anderen Staaten beide Datenquellen und

entsprechende Informationen bestehen. Einerseits sollen damit sehr konkret

verschiede Struktureffekte der Betroffenheit von Arbeitslosigkeit erfaßt, andererseits

die Position Österreichs im internationalen Vergleich dargestellt werden.

Frage 12:

Was ist jeweils der Stichtag für die veröffentlichten Arbeitslosenquoten (nach beiden

Methoden)?

Antwort:

Die registrierte Arbeitslosigkeit wird jeweils am Monatsende erfaßt. Die

veröffentlichten Arbeitslosenquoten von EU ROSTAT basieren auf den jährlichen

Arbeitskräfteerhebungen im Frühjahr (März), auf den quartalsweisen Mikrozensus-

erhebungen sowie monatlichen Fortschreibungen auf Registerbasis. Die

Berechnung der EU-Quote erfolgt demnach nicht auf Stichtags-, sondern auf

Kalendermonatsbasis.

Frage 13:

Wie hoch waren folgende Zahlen, jeweils für die Stichtage der Monate Jänner und

September 1997:

• ausgewiesene Arbeitslose nach der EU-Quote

• ausgewiesene Arbeitslose nach der Registerarbeitslosenquote

• Personen, die zu diesem Stichtag krank gemeldet waren

• Personen, die zu diesem Stichtag an einer Schulung teilnahmen

a) nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz

b) nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz

• Personen, denen eine Schulungsmaßnahme zugesagt war, die aber noch nicht

begonnen hatte

• Personen mit einer Einstellungszusage

• Personen, die kurz vor dem Stichtag und kurz nach dem Stichtag arbeitslos waren

• Personen, die wegen Kontrollversäumnis aus dem Bezug genommen wurden (für

welchen Zeitraum)

• Personen, die wegen Verweigerung oder Vereitelung der Arbeitsaufnahme aus

dem Bezug genommen wurden (für welchen Zeitraum)

• Personen, die mangels ausreichender Kinderbetreuung einen angebotenen

Arbeitsplatz nicht annehmen konnten

• Personen ohne Anspruch, aber mit beim AMS bekannten Arbeitsplatzwunsch

• ausländische Arbeitssuchende, welche sich beim AMS als solche gemeldet haben

• Personen, die einen Pensionsvorschuß beziehen und vor diesem eine Leistung

aus der Arbeitslosenversicherung hatten?

Antwort:

• EUROSTAT publiziert nur Jahresdurchschnitte, aber keine monatlichen Absolut-

zahlen von Arbeitslosen.

• Vorgemerkte Arbeitslose Jänner 1997:301.982, September 1997:197.341

• Personen, die zu einem Stichtag krank gemeldet waren, werden statistisch nicht

erhoben. Eine rückwirkende (Sonder-)Auswertung ist möglich, wurde aber bisher

nicht durchgeführt.

• Personen, die sich in Schulung befinden:

a) nach dem Arbeitsmarktservicegesetz: Jän. ‚97:15.393, Sept. ‚97:15.728

b) nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz: Jän. ‚97: 6.405, Sept. ‚97:5.842

• Jener Personenkreis, dem eine Schulungsmaßnahme zugesagt wird, die noch

nicht begonnen hat, wird statistisch nicht erhoben.

• Vorgemerkte Arbeitslose mit einer Einstellungszusage: Jänner ‚97: 108.334,

September 97:19.535

• Personen mit kurzen Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit zum Zeitpunkt des

Stichtages werden statistisch nicht erhoben. Eine rückwirkende (Sonder-)

Auswertung ist möglich, wurde aber bisher nicht durchgeführt.

• Es werden nur die im Laufe des Kalendermonats vorgenommenen

Bezugseinstellungen wegen Kontrollversäumnisses erfaßt: Jänner ‚97: 1.385,

September ‚97:1.625. Die Dauer der Bezugseinstellung — sie kann 1 bis maximal

62 Tage betragen - kann aus erhebungstechnischen Gründen nicht rückwirkend

erhoben werden.

• Es werden nur die im Laufe des Kalendermonats vorgenommenen

Bezugseinstellungen wegen Verweigerung oder Vereitelung der Arbeitsaufnahme

erfaßt: Jänner ‚97: 634, September ‚97: 880. Die Dauer der Bezugseinstellung -

sie beträgt 6 bzw. 8 Wochen (bei Wiederholung innerhalb eines Jahres) - kann

ebenfalls nicht retrospektiv erhoben werden.

Zu den Stichtagen werden Personen mit Mobilitätseinschränkungen in bezug auf

Arbeitszeit und -ort erfaßt: Jänner ‚97: 33.024 (Männer: 3.494, Frauen: 29.530),

September ‚97: 26.467 (Männer: 1.658, Frauen 24.809). Bei den Frauen handelt

es sich dabei zum überwiegenden Teil um Einschränkungen aufgrund von

(Kinder-)Betreuungspflichten. korrespondierende Arbeitsplatzangebote werden

statistisch nicht erfaßt.

• Beim AMS registrierte Arbeitsuchende ohne Leistungsanspruch: Jan.‘97: 23.218,

Sept.97: 20.071.

• Ausländische Arbeitsuchende ohne Leistungsanspruch: Jan. ‚97: 5.793, Sept.

97:3.681.

• Eine Stichtagsbezogene Auswertung von Pensionsvorschußbeziehern mit

vorherigem Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung liegt nicht vor. Eine

(Sonder-)Auswertung wäre für diesen Personenkreis möglich, wurde aber bisher

nicht durchgeführt.

Frage 14:

Ist Ihnen der Vorwurf bekannt, daß in manchen Dienststellen Personen gezielt nur

für den Stichtag oder einige wenige Tage um diesen Tag herum aus dem Bezug

genommen werden, um die Quoten zu senken?

Wenn ja, wie stehen sie dazu?

Wenn nein, ist eine solche Vorgangsweise aus ihrer Sicht eindeutig

auszuschließen?

Antwort

Dieser Vorwurf ist mir nicht bekannt. Eine solche Vorgangsweise ist auch deshalb

auszuschließen, da mit den Vormerkungen im Regelfall Leistungsansprüche

verbunden sind.

Frage 15:

Wie kann in Österreich eine realistische Zahl betreffend Jugendarbeitslosigkeit

erhoben werden?

Antwort:

Auf Basis der beiden existierenden Erfassungsmethoden werden in Österreich

realistische Daten betreffend Jugendarbeitslosigkeit erhoben.

Frage 16:

Sind ihnen die folgenden Zahlen bekannt, beziehungsweise werden sie laufend

erhoben;

PflichtschulabgängerInnen, die noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben

• AbgängerInnen von allen weiterführenden Schularten, die noch nicht in den

Arbeitsmarkt integriert sind

• AbgängerInnen von Hochschulen, die noch ohne Arbeitsplatz sind?

Antwort:

Diese Zahlen sind in Bezug auf die beim Arbeitsmarktservice registrierten Personen,

und das sind alle, die sich an das AMS um Unterstützung bei der Suche eines

Arbeits- oder Ausbildungsplatzes gemeldet haben, verfügbar.

Frage 17:

Wenn diese Zahlen derzeit nicht bekannt sein sollten, wie wollen sie in Zukunft dafür

sorgen, daß exakte Unterlagen zur Verfügung stehen, um das Problem

Jugendarbeitslosigkeit in allen Bereichen und nicht nur bei den Lehrlingen - gezielt

in Angriff nehmen zu können?

Antwort:

Wie sich aus der Antwort auf Frage 16 ergibt, reichen die zur Verfügung stehenden

Unterlagen durchaus aus, um dem Problem der Jugendarbeitslosigkeit weiterhin

wirksam begegnen zu können.