3404/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr 3467/J-NR/97 betreffend Besetzung der

Planstelle eines Direktors an der Berufspädagogischen Akademie des Bundes in Wien, die die

Abgeordneten Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und Kollegen am 12. Dezember 1997 an mich

richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Ist Ihnen der gegenständliche Sachverhalt bekannt und wenn ja, seit wann und wenn

nein, warum nicht?

Antwort:

Der Sachverhalt ist seit Erstattung des Kuratoriumvorschlags bekannt.

2. Wie beurteilen Sie konkret die Vorgangsweise des Kuratoriums der Berufspädago-

gischen Akademie des Bundes hinsichtlich der offensichtlich rechtsgültigen Bewer-

bung von Dr. Anton Deuretzbacher?

Antwort:

Das Kuratorium hätte die vom genannten Bewerber beigebrachte Leistungsfeststellung aner-

kennen müssen, da diese von einem zum damaligen Zeitpunkt zuständigen Organ abgegeben

wurde.

3. Beabsichtigen Sie vor dem Hintergrund der oben beschriebenen die Vorgangsweise

des Kuratoriums der Berufspädagogischen Akademie des Bundes die seinerzeitige

Ausschreibung aufzuheben und das Kuratorium der Berufspädagogischen Aka-

demie aufzufordern, einen neuerlichen Dreiervorschlag vorzulegen und wenn nein,

welche konkreten Schritte werden Sie anstelle dessen setzen?

Antwort:

Die vom Kuratorium vertretene Rechtsmeinung bezüglich der Bewerbung von Herrn FOL

Dr. Anton Deuretzbacher stellt keinen Grund dar, die Ausschreibung aufzuheben. Zur

Sicherstellung einer allen Verfahrensvorschriften entsprechenden Vorgangsweise habe ich eine

eingehende rechtliche Prüfung durch die Experten meines Ministeriums angeordnet.

4. Werden Sie für die Besetzung der Direktorenstelle an der Berufspädagogischen

Akademie des Bundes Sorge tragen und wenn ja, innerhalb welchen Zeitraumes und

wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Die weitere Vorgangsweise ist vom Ergebnis der rechtlichen Prüfung abhängig: Allenfalls zu

setzende weitere Verfahrensschritte werden sodann umgehend vorgenommen werden.

5. Inwieweit beeinflußt die Entwicklung der Studentenzahlen an den Berufspädago—

gischen Akademien insgesamt die Entscheidung hinsichtlich der Besetzung von

Direktorenstellen?

Antwort:

Die Zahl der Studierenden steht mit dem Besetzungsvorschlag in keinem Zusammenhang.