3406/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3469/J-NR/97 betreffend Schulversuch
„Schulverbund Mittelschule“, die die Abgeordneten Dr. Susanne Preisinger und Kollegen am
12. Dezember 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Wie beurteilen Sie die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Kollegiums des Wiener
Stadtschulrates?
Antwort:
Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Kollegiums des Wiener Stadt—
Schulrates wird Teil der Gesamtprüfung des Schulversuchsantrages zum Schulverbund Mittel—
schule sein. Da dieser Antrag bisher nicht vollständig eingebracht worden ist und überdies der
Beschluss des Gemeinderates von Wien zum Schulverbund noch nicht übermittelt wurde,
kann die Rechtmäßigkeit der Entscheidung derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden.
2. Welchen konkreten Inhalts war die Rechtsauskunft, die MinRat Dr. Jisa (BMUkA)
telefonisch gegenüber dem Wiener Stadtschulrat äußerte?
Antwort:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Stadtschulrat für Wien nie um ein Rechtsgutachten
gebeten hat. Ministerialrat Dr. Jisa hat im
Vorfeld der Abstimmungen im Kollegium des Stadt-
Schulrates ein Telefongespräch mit Stadtschulratsdirektor Dr. Reiter geführt. Inhalt dieses
Gespräches waren lediglich grundsätzliche Interpretationsfragen und -möglichkeiten der Ab-
stimmungsprozedur gem. § 7 Abs.5a des Schulorganisationsgesetzes. Auch wenn im Telefon-
gespräch der Schulversuch Mittelschule am Standort Theodor Kramer-Straße erwähnt wurde,
lagen zu diesem Zeitpunkt kein schriftlicher Antrag und auch kein schriftlich oder mündlich
geäußertes Verlangen um ein Rechtsgutachten vor.
Der Inhalt dieses Telefongesprächs über Interpretationsmöglichkeiten zu § 7 Abs.5a kann und
konnte von niemanden zur Rechtsbasis eines Beschlusses über einen Schulversuchsantrag ge-
macht werden.
3. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, damit der Wille der Eltern und
Lehrer bezüglich der Einführung des Schulversuchs „Schulverbund Mittelschule“ in
Wien 22., Theodor Kramer-Straße, erhoben wird und tatsächlich zum Ausdruck
kommt?
Antwort:
Erst nach Eintreffen aller notwendigen Antragsunterlagen, vor allem auch erst nach ausführ-
licher Beantwortung jener Fragen, die dem Stadtschulrat für Wien mit Schreiben vom
18. November 1997 vorgelegt wurden, sowie nach Übermittlung des Gemeinderats-
beschlusses kann beurteilt werden, ob die Einbindung der Eltern und Lehrer gesetzeskonform
erfolgt ist. Allfällige zusätzliche Erhebungen werden daher erst nach vollständigem Vorliegen
des Antrages beurteilt werden können
4. Wie hoch ist der durchschnittliche Werteinheitenverbrauch einer AHS-Klasse
- im österreichischen Schnitt und
- in Wien?
Antwort:
österreichischer Schnitt: 47,07
Wien: 46,95
5. Wie hoch ist das Werteinheitenkontingent, das für die Einführung des Schulversuchs
‚"Schulverbund Mittelschule“ vorgesehen ist, und wem zu Lasten werden die erhöh-
ten Werteinheitenkontingente (44+6), die für den Schulversuch „Schulverbund
Mittelschule“ zugesichert sind, aufgebracht werden müssen?
Antwort:
Für den Schulversuch Mittelschule ist kein besonderes Werteinheitenkontingent vorgesehen.
Die Bedeckung des Schulversuchs erfolgt durch die dem Stadtschulrat für Wien zugewie-
senen Werteinheitenkontingente. Nach den bisher geführten Gesprächen ist von einem Wert-
einheitenverbrauch von 44 Werteinheiten pro Klasse auszugehen; womit auch die in den
Vorgesprächen verlangte Kostenneutralität eingehalten werden kann.
6. Bestehen seitens Ihres Ressorts konkrete Absichten, den Schulverbund Mittelschule
weiter auszudehnen und wenn ja, wie weit und innerhalb welchen Zeitraumes?
7. Bestehen seitens Ihres Ressorts konkrete Absichten, die Schulform Mittelschule als
zusätzliches regionales Angebot alternierend zu den Hauptschulen in das Regelschul—
wesen kostengleich mit den Hauptschulen überzuführen und wenn ja, wo und inner-
halb welchen Zeitraumes?
Antwort:
Seitens meines Ressorts bestehen keine Absichten, den Schulverbund Mittelschule über das
derzeit vorgesehene Ausmaß hinaus auszudehnen. Die bisherigen Varianten der Schulform
Mittelschule müssen noch eingehender als bisher hinsichtlich ihrer leistungsdifferenzierenden
Elemente sowie bezüglich ihrer Kostenneutralität evaluiert werden. Diesem Anliegen soll eine
weitere Schulversuchsphase mit geänderten Rahmenbedingungen dienen.