3406/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3469/J-NR/97 betreffend Schulversuch

„Schulverbund Mittelschule“, die die Abgeordneten Dr. Susanne Preisinger und Kollegen am

12. Dezember 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Wie beurteilen Sie die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Kollegiums des Wiener

Stadtschulrates?

Antwort:

Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Kollegiums des Wiener Stadt—

Schulrates wird Teil der Gesamtprüfung des Schulversuchsantrages zum Schulverbund Mittel—

schule sein. Da dieser Antrag bisher nicht vollständig eingebracht worden ist und überdies der

Beschluss des Gemeinderates von Wien zum Schulverbund noch nicht übermittelt wurde,

kann die Rechtmäßigkeit der Entscheidung derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden.

2. Welchen konkreten Inhalts war die Rechtsauskunft, die MinRat Dr. Jisa (BMUkA)

telefonisch gegenüber dem Wiener Stadtschulrat äußerte?

Antwort:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Stadtschulrat für Wien nie um ein Rechtsgutachten

gebeten hat. Ministerialrat Dr. Jisa hat im Vorfeld der Abstimmungen im Kollegium des Stadt-

Schulrates ein Telefongespräch mit Stadtschulratsdirektor Dr. Reiter geführt. Inhalt dieses

Gespräches waren lediglich grundsätzliche Interpretationsfragen und -möglichkeiten der Ab-

stimmungsprozedur gem. § 7 Abs.5a des Schulorganisationsgesetzes. Auch wenn im Telefon-

gespräch der Schulversuch Mittelschule am Standort Theodor Kramer-Straße erwähnt wurde,

lagen zu diesem Zeitpunkt kein schriftlicher Antrag und auch kein schriftlich oder mündlich

geäußertes Verlangen um ein Rechtsgutachten vor.

Der Inhalt dieses Telefongesprächs über Interpretationsmöglichkeiten zu § 7 Abs.5a kann und

konnte von niemanden zur Rechtsbasis eines Beschlusses über einen Schulversuchsantrag ge-

macht werden.

3. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, damit der Wille der Eltern und

Lehrer bezüglich der Einführung des Schulversuchs „Schulverbund Mittelschule“ in

Wien 22., Theodor Kramer-Straße, erhoben wird und tatsächlich zum Ausdruck

kommt?

Antwort:

Erst nach Eintreffen aller notwendigen Antragsunterlagen, vor allem auch erst nach ausführ-

licher Beantwortung jener Fragen, die dem Stadtschulrat für Wien mit Schreiben vom

18. November 1997 vorgelegt wurden, sowie nach Übermittlung des Gemeinderats-

beschlusses kann beurteilt werden, ob die Einbindung der Eltern und Lehrer gesetzeskonform

erfolgt ist. Allfällige zusätzliche Erhebungen werden daher erst nach vollständigem Vorliegen

des Antrages beurteilt werden können

4. Wie hoch ist der durchschnittliche Werteinheitenverbrauch einer AHS-Klasse

- im österreichischen Schnitt und

- in Wien?

Antwort:

österreichischer Schnitt: 47,07

Wien: 46,95

5. Wie hoch ist das Werteinheitenkontingent, das für die Einführung des Schulversuchs

‚"Schulverbund Mittelschule“ vorgesehen ist, und wem zu Lasten werden die erhöh-

ten Werteinheitenkontingente (44+6), die für den Schulversuch „Schulverbund

Mittelschule“ zugesichert sind, aufgebracht werden müssen?

Antwort:

Für den Schulversuch Mittelschule ist kein besonderes Werteinheitenkontingent vorgesehen.

Die Bedeckung des Schulversuchs erfolgt durch die dem Stadtschulrat für Wien zugewie-

senen Werteinheitenkontingente. Nach den bisher geführten Gesprächen ist von einem Wert-

einheitenverbrauch von 44 Werteinheiten pro Klasse auszugehen; womit auch die in den

Vorgesprächen verlangte Kostenneutralität eingehalten werden kann.

6. Bestehen seitens Ihres Ressorts konkrete Absichten, den Schulverbund Mittelschule

weiter auszudehnen und wenn ja, wie weit und innerhalb welchen Zeitraumes?

7. Bestehen seitens Ihres Ressorts konkrete Absichten, die Schulform Mittelschule als

zusätzliches regionales Angebot alternierend zu den Hauptschulen in das Regelschul—

wesen kostengleich mit den Hauptschulen überzuführen und wenn ja, wo und inner-

halb welchen Zeitraumes?

Antwort:

Seitens meines Ressorts bestehen keine Absichten, den Schulverbund Mittelschule über das

derzeit vorgesehene Ausmaß hinaus auszudehnen. Die bisherigen Varianten der Schulform

Mittelschule müssen noch eingehender als bisher hinsichtlich ihrer leistungsdifferenzierenden

Elemente sowie bezüglich ihrer Kostenneutralität evaluiert werden. Diesem Anliegen soll eine

weitere Schulversuchsphase mit geänderten Rahmenbedingungen dienen.