3409/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Niederwieser und Genossen haben am

12. Dezember 1997 unter der Nr. 3437/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Kasernen“ gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie

beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Von Überlegungen im Rahmen der Strukturanpassung zur Heeresgliederung sind im

Bundesland Tirol grundsätzlich alle Standorte und Truppenkörper betroffen.

Zu 2:

Der derzeitige Bearbeitungsstand sieht den Weiterbestand der Enrichkaserne in Kufstein

vor.

Zu 3a:

Nein. Aufgrund des Umstandes, daß die kommunale Flächenwidmung noch nicht erfolgt ist,

konnte bisher seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten die

Ausschreibung zum Verkauf der Kaserne nicht eingeleitet werden.

Zu3b:

Im Sinne meiner Anfragebeantwortung vom 10. Juni 1994 (6351/AB zu 6423/J, XVIII.GP)

wurde im Zusammenhang mit den seinerzeit erfolgten Versetzungen auf familiäre bzw.

sonstige soziale Belange weitestgehend Rücksicht genommen. Zu angeblichen

dienstrechtlichen und sozialen Schlechterstellungen kann ich ohne nähere Konkretisierung

keine Aussage treffen.

Zu 4:

Informationen über konkrete Pläne in bezug auf die Garnison Kufstein erscheinen erst

sinnvoll, sobald eine Entscheidung über die Strukturanpassung getroffen wurde.

Zu 5:

Allfällige negative Auswirkungen im Sinne der Fragestellung können erst nach Festlegung

der in Kufstein dislozierten Einheiten beurteilt und gegebenenfalls zum Anlaß für

entsprechende Abhilfemaßnahmen genommen werden.

Zu 6:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.

Zu 7:

Die in den Medien kolportierte Zahl ist nicht nachvollziehbar.

Zu 7a:

Eine diesbezügliche Aussage ist erst möglich, sobald eine Entscheidung über die

Strukturanpassung zur Heeresgliederung getroffen wurde.

Zu 7b:

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer-GAFB,

BGBl. I Nr.30/1998, wurde Frauen der Zugang zum Bundesheer ermöglicht. Die Aufnahme

von weiblichen Militärpersonen erfolgt nach Maßgabe ihrer Eignung und der Verfügbarkeit

freier Planstellen. Für ihre Ausbildung ist nach dem derzeitigen Planungsstand in Tirol das

Jägerregiment Lienz vorgesehen. Grundsätzlich sind in diesem Zusammenhang keine

aufwendigen Adaptierungen, sondern lediglich bauliche Trennungen von Kasernen-

einrichtungen, deren Kosten sich in Grenzen halten werden, vorgesehen.