3412/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil, Mag. Haupt Dr. Salzl, Dr. Grollitsch

und Kollegen haben am 22. Jänner 1998 unter der Nr. 3548/J an mich eine schrift-

liche parlamentarische Anfrage betreffend Chipcard und Europäischer Notfall-Aus-

weis (Amtsblatt C 184 vom 23. Juli 1986) gerichtet, die folgenden Wortlaut hat;

„1. Gedenken Sie unter Bezugnahme des oben angeführten EU-Textes die Chip-

card mit einem europäischen Noffall-Ausweis auf Chip zu kombinieren? So

würde ein budgetneutrales Kostensplitting erhalten werden und gleichzeitig ein

weiterer Schritt zur Reform des Kassensystems erwirkt werden

2. Welche Notfall-Daten sollten auf dieser Karte gespeichert werden?

3. Welcher Zugriffsberechtigtenkreis wird vorgesehen?

4. Würden auch vertrauliche Daten wie HIV-Infektion abgespeichert werden? Wenn

nein, warum? Wenn ja, unter welcher Form und für welchen Zugriffskreis?

5. Wie sehen Sie eine Harmonisierungsmöglichkeit des DSG mit der EU im Zusam-

menhang mit diesem Ausweis?

6. Wie sehen die EDV-technischen Voraussetzungen für den in Fachkreisen

kostenintensiven Sprung in das Jahr 2000? Welche Vorkehrungen werden die

diesbezüglichen Chipcards bzw. deren Peripherinfrastruktur aufweisen?

7. Welche mit Österreich kompatiblen EDV-Systeme existieren bereits in den EU-

Mitgliedstaaten um so möglicherweise auch ein eventuelles zukünftiges EU-

System aufbauen zu können?

8. Wie sehen Sie die Notwendigkeit eines solchen Ausweises/Chipcard, wenn im

Falle eines Unfalles, so oder so in jedem Spital automatisch Routine-Tests ge-

macht werden, schon alleine wegen Verträglichkeitsprüfungen (z.B. bei Blut-

konserven sogenannte ,,Kreuzproben“)?

9. Werden auch im Zuge dieser möglichen Kombination auch mitversicherte Kinder,

Jugendliche, Studenten und andere Angehörige (insbesondere Frauen) ihre

eigene karte erhalten, auf denen dann Impfungen ebenso wie Vorsorge- (z.B.

MKP) Untersuchungen vermerkt werden könnten?

10. Was halten Sie von der Überlegung: SV-Karte - Notfallkarte - Impfausweis auf

Chip welche ja eine budgetneutrale Drittelung der Kosten bedeuten würde?

11. Wieviele Spitäler sind derzeit mit EDV-Anlagen (im Zuge des LKF) so ausge-

stattet, daß eine Nachrüstung für so ein System möglich wäre?

12. Wieviele Ärzte und sonstige Krankeneinrichtungen sind derzeit mit EDV-Anlagen

so ausgestattet, daß eine Nachrüstung für so ein System möglich wäre?

13. Wieviele Apotheker und sonstige Pharmazeutische Einrichtungen sind derzeit

mit EDV-Anlagen so ausgestattet, daß eine Nachrüstung für so ein System mög-

lich wäre und so auch eine Abgabe von entsprechenden Medikamenten rei-

bungslos und kontrolliert erfolgen kann?

14. Wie hoch beziffern sich die Kosten einer eventuellen Nachrüstung in den jewei-

ligen Bereichen?

15. Besteht eine Kosten/Nutzenanalyse der Einführung eines solchen Systems und

die daraus resultierenden Ausgaben in Verwaltung der SV-Träger, Kassen,

Ärzte, Spitäler, Apotheker und sonstiger Gesundheitseinrichtungen?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 15:

Zu diesen Fragen weise ich darauf hin, daß mit Inkrafttreten des Bundesministerienge-

setzes, BGBI.I Nr.21/1997, die den Gesundheitsbereich betreffenden Agenden des

ehemaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz an die Bundes-

ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales übergegangen sind und mir daher eine

inhaltliche Beantwortung der vorliegenden Anfrage nicht möglich ist.