3413/AB XX.GP

 

BEANTWORTUNG

der Anfrage der Abgeordneten Mares Rossmann und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend

Mitarbeiterbefragung beim AMS—Graz (3470J)

Frage 1:

Ist Ihnen der oben angeführte Sachverhalt bekannt und entspricht dieser den

Tatsachen?

Antwort zu Frage 1:

Wie Ihnen bekannt ist, wurde das Arbeitsmarktservice per 01.07.1994 aus der

unmittelbaren Bundesverwaltung ausgegliedert. Seit diesem Zeitpunkt ist die

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales weder in administrativ-

organisatorische noch personelle Angelegenheiten des Unternehmens AMS

eingebunden.

Wie mir das AMS Steiermark mitgeteilt hat, ging es bei der Reorganisation um eine

geschäftsfeldbezogene Neugestaltung, da in der Geschäftsstelle Graz, die durch

ihre Größe natürlich mit anderen Geschäftsstellen in der Steiermark nicht zu

vergleichen ist, andere Dimensionen (allein im „Service für Arbeitsuchende“ 99.117

Kundenkontakte im Jahr 1997) zu bewältigen sind. So wurde der Bereich „Service“

in zwei Geschäftsfelder, nämlich das „Service für Arbeitsuchende“ und das „Service

für Unternehmen“, geteilt. Wie auch in anderen Geschäftsstellen des

Arbeitsmarktservice Österreich soll damit sichergestellt werden, dass sich die

Kundinnen des Arbeitsmarktservice hinsichtlich der Zugehörigkeit und der

professionellen Betreuung besser aufgehoben fühlen. Andererseits sollen die

Kolleginnen und Kollegen des Arbeitsmarktservice dadurch in die Lage versetzt

werden, durch diese Spezialisierung ihre Dienstleistungen in einer besseren Qualität

anbieten zu können. In diesem Zusammenhang darf ich bemerken, daß sich diese

Entwicklung nachweislich in einer sehr hohen Kundinnenzufriedenheit

niederschlägt. So vergaben im Jahr 1997 55,4 % der Arbeitsuchenden und 52,4 %

der Betriebe dem Arbeitsmarktservice Graz die Note 1 und 2, bei einer Skala von 1

bis 6.

Die Landesgeschäftsführung des Arbeitsmarktservice Steiermark hat unabhängig

von der Umfrage in Graz im November 1997 von einem unabhängigen Institut für die

gesamte Steiermark - und somit auch unter Einbindung der Kolleginnen und

Kollegen der Geschäftsstelle Graz -eine MitarbeiterInnenumfrage mit folgendem

Ergebnis durchgeführt;

Zustimmungsgrad in

Alles in allem bin ich mit meinen/r Vorgesetzten zufrieden;73

Alles in allem bin ich mit meiner Tätigkeit zufrieden;70

Alles in allem bin ich mit meinen Arbeitsbedingungen;68

zufrieden

Meine Tätigkeit, meine Arbeitsaufgaben würde ich bei einer;75

neuen Entscheidung wieder wählen

Mein/e unmittelbare/r Vorgesetzte/r setzt sich für mich/für;71

uns ein

Im Gegensatz dazu wurden in der Grazer Umfrage, die im Mai 1997 durchgeführt

wurde, von insgesamt 151 Beschäftigten lediglich der Unternehmensbereich

„Service für Arbeitsuchende", in welchem 49 Personen beschäftigt sind, befragt.

Unbestritten ist allerdings, daß Signale hinsichtlich der Unzufriedenheit von

MitarbeiterInnen sehr ernst genommen werden müssen.

Frage 2:

Wie ist der konkrete Wortlaut des Fragebogens und wie sehen die

Auswertungsergebnisse dieses aus?

Antwort zu Frage 2:

Den konkreten Wortlaut des Fragebogens sowie die Auswertungsergebnisse stelle

ich Ihnen als Beilage zur Verfügung.

Frage 3,4, 5 und 6:

Was werden Sie konkret gegen die offensichtlich herrschenden Mißstände in der

neuen Organisationsstruktur des AMS unternehmen?

Was werden Sie unternehmen, damit einer Überlastung der Mitarbeiter des AMS

effizient entgegengewirkt werden kann?

Welche Maßnahmen könnten Ihrerseits ergriffen werden, um eine

Effizienzsteigerung im Bereich der Organisationsstruktur des AMS zu erreichen?

Welche Maßnahmen werden Sie setzen damit ernstgemeinte und berechtigte Kritik

von Mitarbeitern an den herrschenden Zuständen nicht als Unwahrheiten und

Unsinn abqualifiziert werden?

Antwort zu Frage 3, 4, 5 und 6:

Daß ich keine unmittelbare Durchgriffsmöglichkeit auf die einzelnen

Geschäftsstellen des AMS habe, habe ich bereits in meiner Antwort zu Frage 1

dargelegt.

Ich habe jedoch den Landesgeschäftsführer des Arbeitsmarktservice Steiermark

ersucht, die Grundsätze des Personaleinsatzes insgesamt, aber auch im Rahmen

der Organisations- und Personalentwicklung im Zusammenhang mit der

Reorganisation in Graz zu prüfen und auf der Grundlage der

Untersuchungsergebnisse und ihrer Bewertung in den zuständigen Organen des

AMS Steiermark entsprechende Konsequenzen zu ziehen.