3413/AB XX.GP
BEANTWORTUNG
der Anfrage der Abgeordneten Mares Rossmann und Genossen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend
Mitarbeiterbefragung beim AMS—Graz (3470J)
Frage 1:
Ist Ihnen der oben angeführte Sachverhalt bekannt und entspricht dieser den
Tatsachen?
Antwort zu Frage 1:
Wie Ihnen bekannt ist, wurde das Arbeitsmarktservice per 01.07.1994 aus der
unmittelbaren Bundesverwaltung ausgegliedert. Seit diesem Zeitpunkt ist die
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales weder in administrativ-
organisatorische noch personelle Angelegenheiten des Unternehmens AMS
eingebunden.
Wie mir das AMS Steiermark mitgeteilt hat, ging es bei der Reorganisation um eine
geschäftsfeldbezogene Neugestaltung, da in der Geschäftsstelle Graz, die durch
ihre Größe natürlich mit anderen Geschäftsstellen in der Steiermark nicht zu
vergleichen ist, andere Dimensionen (allein im „Service für Arbeitsuchende“ 99.117
Kundenkontakte im Jahr 1997) zu bewältigen sind. So wurde der Bereich „Service“
in zwei Geschäftsfelder, nämlich das „Service für Arbeitsuchende“ und das „Service
für Unternehmen“, geteilt. Wie auch
in anderen Geschäftsstellen des
Arbeitsmarktservice Österreich soll damit sichergestellt werden, dass sich die
Kundinnen des Arbeitsmarktservice hinsichtlich der Zugehörigkeit und der
professionellen Betreuung besser aufgehoben fühlen. Andererseits sollen die
Kolleginnen und Kollegen des Arbeitsmarktservice dadurch in die Lage versetzt
werden, durch diese Spezialisierung ihre Dienstleistungen in einer besseren Qualität
anbieten zu können. In diesem Zusammenhang darf ich bemerken, daß sich diese
Entwicklung nachweislich in einer sehr hohen Kundinnenzufriedenheit
niederschlägt. So vergaben im Jahr 1997 55,4 % der Arbeitsuchenden und 52,4 %
der Betriebe dem Arbeitsmarktservice Graz die Note 1 und 2, bei einer Skala von 1
bis 6.
Die Landesgeschäftsführung des Arbeitsmarktservice Steiermark hat unabhängig
von der Umfrage in Graz im November 1997 von einem unabhängigen Institut für die
gesamte Steiermark - und somit auch unter Einbindung der Kolleginnen und
Kollegen der Geschäftsstelle Graz -eine MitarbeiterInnenumfrage mit folgendem
Ergebnis durchgeführt;
Zustimmungsgrad in
Alles in allem bin ich mit meinen/r Vorgesetzten zufrieden;73
Alles in allem bin ich mit meiner Tätigkeit zufrieden;70
Alles in allem bin ich mit meinen Arbeitsbedingungen;68
zufrieden
Meine Tätigkeit, meine Arbeitsaufgaben würde ich bei einer;75
neuen Entscheidung wieder wählen
Mein/e unmittelbare/r Vorgesetzte/r setzt sich für mich/für;71
uns ein
Im Gegensatz dazu wurden in der Grazer Umfrage, die im Mai 1997 durchgeführt
wurde, von insgesamt 151 Beschäftigten lediglich der Unternehmensbereich
„Service für Arbeitsuchende", in welchem 49 Personen beschäftigt sind, befragt.
Unbestritten ist allerdings, daß Signale hinsichtlich der Unzufriedenheit von
MitarbeiterInnen sehr ernst genommen werden
müssen.
Frage 2:
Wie ist der konkrete Wortlaut des Fragebogens und wie sehen die
Auswertungsergebnisse dieses aus?
Antwort zu Frage 2:
Den konkreten Wortlaut des Fragebogens sowie die Auswertungsergebnisse stelle
ich Ihnen als Beilage zur Verfügung.
Frage 3,4, 5 und 6:
Was werden Sie konkret gegen die offensichtlich herrschenden Mißstände in der
neuen Organisationsstruktur des AMS unternehmen?
Was werden Sie unternehmen, damit einer Überlastung der Mitarbeiter des AMS
effizient entgegengewirkt werden kann?
Welche Maßnahmen könnten Ihrerseits ergriffen werden, um eine
Effizienzsteigerung im Bereich der Organisationsstruktur des AMS zu erreichen?
Welche Maßnahmen werden Sie setzen damit ernstgemeinte und berechtigte Kritik
von Mitarbeitern an den herrschenden Zuständen nicht als Unwahrheiten und
Unsinn abqualifiziert werden?
Antwort zu Frage 3, 4, 5 und 6:
Daß ich keine unmittelbare Durchgriffsmöglichkeit auf die einzelnen
Geschäftsstellen des AMS habe, habe ich bereits in meiner Antwort zu Frage 1
dargelegt.
Ich habe jedoch den Landesgeschäftsführer des Arbeitsmarktservice Steiermark
ersucht, die Grundsätze des Personaleinsatzes insgesamt, aber auch im Rahmen
der Organisations- und Personalentwicklung im Zusammenhang mit der
Reorganisation in Graz zu prüfen und auf der Grundlage der
Untersuchungsergebnisse und ihrer Bewertung in den zuständigen Organen des
AMS Steiermark entsprechende Konsequenzen zu ziehen.