3417/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier,

Gradwohl, Schwemlein und Kollegen vom 12. Dezember 1997, Nr.

3438/J, betreffend *‚Mehrdienstleistungen von Lehrern an landwirt-

schaftlichen Berufs— und Fachschulen", beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen naher eingehe, darf

ich folgendes ausführen:

Grundsätzlich darf festgestellt werden, daß die im Rahmen des 1.

Budgetbegleitgesetzes 1997, BGBl.Nr. I 138/97, beschlossenen Maß-

nahmen in bezug auf die Bestimmungen des § 207n BDG (Versetzung in

den Ruhestand), der §§ 213a BDG (Herabsetzung der Lehrverpflich-

tung mit geblockter Dienstleistung) sowie die Neuregelung des § 61

GG (Vergütung für Mehrdienstleistungen) und die entsprechenden

Änderungen im VBG 1948 analog dazu im Land— und forstwirtschaft-

lichen Landeslehrerdienstgesetz 1985 - Artikel 8 des 1. Budget-

begleitgesetzes - geändert wurden, und daher für die Lehrer im Be-

reich der Land- und forstwirtschaftlichen Landesschulen ebenso wie

für den übrigen Lehrerbereich gelten.

Zur Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen:

Zu den Fragen 1 und 2:

An Land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen fallen

im laufenden Schuljahr 1997/98 in etwa durchschnittlich folgende

Mehrdienstleistungen (in Stunden) an:

Burgenland:                         31,9

Kärnten:                                2,9

Niederösterreich:                 5,0

Oberösterreich:                    1,3

Salzburg:                               4,2

Steiermark:                            1,8

Tirol:                                      1,0

Vorarlberg:                           4,7

Diese Mehrdienstleistungen sind in diesem Ausmaß vor allem deshalb

notwendig, weil im Schuljahr 1997/98 die Anzahl der neu aufgenom-

menen Schüler vorwiegend aus arbeitsmarktpolitischen Gründen ange-

stiegen ist und diese jungen Menschen eine längere Ausbildungs-

dauer gegenüber einer allfälligen Arbeitslosigkeit vorziehen.

Die Land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sind

in der Regel kleine Schulen, welche zumeist nur über eine geringe

Anzahl an Lehrern verfügen. Aufgrund der Höhe dieser Personal-

stände sind Mehrdienstleistungen zur Aufrechterhaltung eines ge-

regelten Unterrichtsbetriebes nicht zu vermeiden. Es darf aber be-

merkt werden, daß bereits in den letzten Jahren konsequent Bestre-

bungen gesetzt wurden, den Aufwand für Mehrdienstleistungen zu re-

duzieren.

Zu den Fragen 3 und 4 :

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft hat im Zusam-

menhang mit der Zustimmung zum Stellenplan 1997 der Land- und

forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen eine Reihe von Maß-

nahmen zur Eindämmung des Personalaufwandes für erforderlich er-

achtet, wie etwa:

- Kürzung der Stundentafeln;

- Verlagerung der Lehrerfortbildung in die unterrichtsfreie

Zeit;

- Kostensenkung bei den Mehrdienstleistungen durch Einsatz

jüngerer Lehrer;

- Begrenzung der Mehrdienstleistungen pro Lehrer mit 5 Wertein-

heiten/Woche;

- Straffung des Erzieherdienstes;

- Reduktion der Freigegenstände um 30 %.

Alle Ämter der Landesregierung wurden von diesen Maßnahmen auf dem

Erlaßwege in Kenntnis gesetzt.

Zu den Fragen 5 bis 8:

Wie bereits erwähnt, sind die Land- und forstwirtschaftlichen

Berufs- und Fachschulen in der Regel kleine Schulen, welche zu-

meist nur über eine geringe Anzahl an Lehrern verfügen. Aufgrund

der Höhe dieser Personalstandes sind Mehrdienstleistungen zur Auf-

rechterhaltung eines geregelten Unterrichtsbetriebes nicht zu ver-

meiden. Diese unbedingt erforderlichen Mehrdienstleistungen können

auch nicht durch ein Durchrechnungszeitraum-Modell“ vollständig

beseitigt werden, da stundenplantechnische Hindernisse entgegen-

stehen. Daher kann auch in Hinkunft auf Mehrdienstleistungen in

diesem Bereich nicht gänzlich verzichtet werden. Wieviele neue

Planstellen durch dieses von Ihnen angesprochene Modell tatsäch-

lich geschaffen werden können ist unter den vorstehend angeführten

Prämissen zu beurteilen.

Für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft ist es

grundsätzlich von Bedeutung, daß für junge Lehrer Arbeitsplätze

gefunden werden. Ob ein mehrjähriger Zeitraum für eine Durchrech-

nung zielführend ist bzw. mit derzeit in Geltung befindlichen ge-

setzlichen Bestimmungen kollidiert, müßte näher geprüft werden.

Zu Frage 9:

Die Anzahl der teilbeschäftigten Lehrer an land- und forstwirt-

schaftlichen Berufs- und Fachschulen (bezogen auf das Schuljahr

1997/98) stellt sich wie folgt dar:

Burgenland: 4

Kärnten: 31

Niederösterreich: 43

Oberösterreich: 87

Salzburg: 29

Steiermark: 116

Tirol: 53

Vorarlberg: 11

Gesamt: 374

Die meisten teilbeschäftigten Lehrer sind Lehrkräfte, welche eine

Herabsetzung der Lehrverpflichtung aus familiaren Gründen bevorzu-

gen. Ein anderer Teil sind Junglehrer, denen mit dieser Form des

Dienstverhältnisses ein Arbeitsplatz geboten wird. Diese teilbe-

schäftigten Lehrer kommen fast ausschließlich aus dem Bereich der

Landwirtschaftslehrer, d.h. diese haben eine Höhere Land- bzw.

forstwirtschaftliche Bundeslehranstalt und im Anschluß daran das

Bundesseminar für das Land- und forstwirtschaftliche Bildungswesen

absolviert und somit die gesetzlichen Anstellungserfordernisse er-

füllt.