3417/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier,
Gradwohl, Schwemlein und Kollegen vom 12. Dezember 1997, Nr.
3438/J, betreffend *‚Mehrdienstleistungen von Lehrern an landwirt-
schaftlichen Berufs— und Fachschulen", beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen naher eingehe, darf
ich folgendes ausführen:
Grundsätzlich darf festgestellt werden, daß die im Rahmen des 1.
Budgetbegleitgesetzes 1997, BGBl.Nr. I 138/97, beschlossenen Maß-
nahmen in bezug auf die Bestimmungen des
§ 207n BDG (Versetzung in
den Ruhestand), der §§ 213a BDG (Herabsetzung der Lehrverpflich-
tung mit geblockter Dienstleistung) sowie die Neuregelung des § 61
GG (Vergütung für Mehrdienstleistungen) und die entsprechenden
Änderungen im VBG 1948 analog dazu im Land— und forstwirtschaft-
lichen Landeslehrerdienstgesetz 1985 - Artikel 8 des 1. Budget-
begleitgesetzes - geändert wurden, und daher für die Lehrer im Be-
reich der Land- und forstwirtschaftlichen Landesschulen ebenso wie
für den übrigen Lehrerbereich gelten.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen:
Zu den Fragen 1 und 2:
An Land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen fallen
im laufenden Schuljahr 1997/98 in etwa durchschnittlich folgende
Mehrdienstleistungen (in Stunden) an:
Burgenland: 31,9
Kärnten: 2,9
Niederösterreich: 5,0
Oberösterreich: 1,3
Salzburg: 4,2
Steiermark: 1,8
Tirol: 1,0
Vorarlberg: 4,7
Diese Mehrdienstleistungen sind in diesem Ausmaß vor allem deshalb
notwendig, weil im Schuljahr 1997/98 die Anzahl der neu aufgenom-
menen Schüler vorwiegend aus arbeitsmarktpolitischen Gründen ange-
stiegen ist und diese jungen Menschen eine längere Ausbildungs-
dauer gegenüber einer allfälligen
Arbeitslosigkeit vorziehen.
Die Land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sind
in der Regel kleine Schulen, welche zumeist nur über eine geringe
Anzahl an Lehrern verfügen. Aufgrund der Höhe dieser Personal-
stände sind Mehrdienstleistungen zur Aufrechterhaltung eines ge-
regelten Unterrichtsbetriebes nicht zu vermeiden. Es darf aber be-
merkt werden, daß bereits in den letzten Jahren konsequent Bestre-
bungen gesetzt wurden, den Aufwand für Mehrdienstleistungen zu re-
duzieren.
Zu den Fragen 3 und 4 :
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft hat im Zusam-
menhang mit der Zustimmung zum Stellenplan 1997 der Land- und
forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen eine Reihe von Maß-
nahmen zur Eindämmung des Personalaufwandes für erforderlich er-
achtet, wie etwa:
- Kürzung der Stundentafeln;
- Verlagerung der Lehrerfortbildung in die unterrichtsfreie
Zeit;
- Kostensenkung bei den Mehrdienstleistungen durch Einsatz
jüngerer Lehrer;
- Begrenzung der Mehrdienstleistungen pro Lehrer mit 5 Wertein-
heiten/Woche;
- Straffung des Erzieherdienstes;
- Reduktion der Freigegenstände um 30 %.
Alle Ämter der Landesregierung wurden von diesen Maßnahmen auf dem
Erlaßwege in Kenntnis gesetzt.
Zu den Fragen 5 bis 8:
Wie bereits erwähnt, sind die Land- und
forstwirtschaftlichen
Berufs- und Fachschulen in der Regel kleine Schulen, welche zu-
meist nur über eine geringe Anzahl an Lehrern verfügen. Aufgrund
der Höhe dieser Personalstandes sind Mehrdienstleistungen zur Auf-
rechterhaltung eines geregelten Unterrichtsbetriebes nicht zu ver-
meiden. Diese unbedingt erforderlichen Mehrdienstleistungen können
auch nicht durch ein Durchrechnungszeitraum-Modell“ vollständig
beseitigt werden, da stundenplantechnische Hindernisse entgegen-
stehen. Daher kann auch in Hinkunft auf Mehrdienstleistungen in
diesem Bereich nicht gänzlich verzichtet werden. Wieviele neue
Planstellen durch dieses von Ihnen angesprochene Modell tatsäch-
lich geschaffen werden können ist unter den vorstehend angeführten
Prämissen zu beurteilen.
Für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft ist es
grundsätzlich von Bedeutung, daß für junge Lehrer Arbeitsplätze
gefunden werden. Ob ein mehrjähriger Zeitraum für eine Durchrech-
nung zielführend ist bzw. mit derzeit in Geltung befindlichen ge-
setzlichen Bestimmungen kollidiert, müßte näher geprüft werden.
Zu Frage 9:
Die Anzahl der teilbeschäftigten Lehrer an land- und forstwirt-
schaftlichen Berufs- und Fachschulen (bezogen auf das Schuljahr
1997/98) stellt sich wie folgt dar:
Burgenland: 4
Kärnten: 31
Niederösterreich: 43
Oberösterreich: 87
Salzburg: 29
Steiermark: 116
Tirol: 53
Vorarlberg: 11
Gesamt: 374
Die meisten teilbeschäftigten Lehrer sind Lehrkräfte, welche eine
Herabsetzung der Lehrverpflichtung aus familiaren Gründen bevorzu-
gen. Ein anderer Teil sind Junglehrer, denen mit dieser Form des
Dienstverhältnisses ein Arbeitsplatz geboten wird. Diese teilbe-
schäftigten Lehrer kommen fast ausschließlich aus dem Bereich der
Landwirtschaftslehrer, d.h. diese haben eine Höhere Land- bzw.
forstwirtschaftliche Bundeslehranstalt und im Anschluß daran das
Bundesseminar für das Land- und forstwirtschaftliche Bildungswesen
absolviert und somit die gesetzlichen Anstellungserfordernisse er-
füllt.