3424/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.lng. Prinzhorn, Blünegger,
Dipl.Ing. Schöggl und Kollegen haben am 12. Dezember 1997 unter der
Nr. 3440/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
schleppende Umsetzung der Technologieoffensive gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat:
„1. Laut „Die Presse“ vom 9. September machte Sie bereits damals in einem
Memorandum FFF-Präsident Frantsits auf die prekäre Situation des FFF
aufmerksam. Warum wurden seither keine konkreten Ergebnisse bei der
Umsetzung der Technologieoffensive im Rahmen des FFF erzielt?
2. Warum wurde die Dotation des FFF in Höhe von 470 Millionen Schilling in
die allgemeine Wirtschaftsförderung des Bundesministeriums für wirt-
schaftliche Angelegenheiten übertragen?
3. Warum wurden keine Mittel vorgesehen, um die Zeit der Umstellung der
Technologieförderung ohne finanzielle Engpässe gewährleisten zu
können? Wie wird vor allem die kurzfristige Finanzierung der Forschungs-
förderung erfolgen?
4. Sind durch die derzeitige Situation im Bereich der Forschungsförderung
und die fehlende Dotation des FFF bereits bestehende Forschungs-
projekte gefährdet? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum
nicht?
5. Sind Mittel vorgesehen, um den Bestand von gefährdeten, bereits
bestehenden Forschungsprojekten wie im Falle der JES AG, durch
Sofortmaßnahmen zu sichern? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in
welcher Form und in welcher Höhe?
6. Sind durch die derzeitige Situation im Bereich der Forschungsförderung
und die fehlende Dotation des FFF geplante Forschungsprojekte ge-
fährdet? Wenn ja, in welchem Umfang?
7. Wie viele österreichische Unternehmen haben sich mit der Bitte um
rasche Klärung dieser schwierigen Situation im Bereich der Forschungs-
förderung an Sie gewandt?
8. Laut APA335 vom 10. Dezember 1997 soll das BFT nun beim Kanzleramt
angesiedelt werden. Worin liegen die Vorteile dieser Variante? Sind
dadurch auch Nachteile zu erwarten? Wenn ja, welche? Wenn nein,
warum nicht?
9. Laut APA335 vom 10. Dezember 1997 wird über das BFT ein Rat für For-
schung und Technologie (RFT) mit Minister Einem als Vorsitzendem
installiert1 dem Beamte aus dem Wirtschafts- und dem Wissenschafts-
ministerium sowie Persönlichkeiten aus der Industrie der Wissenschaft
und Sozialpartner angehören. Entspricht das den Vorstellungen einer
schlanken, zukunftsorientierten Forschungsförderung? Worin liegen die
Vorteile eines derartig aufgeblähten RFT? Sind Sie der Ansicht, daß
große Gremien die Entscheidungsfindung bei der Vergabe von finan-
ziellen Mitteln beschleunigen? Wenn ja warum?
10. Auf welche Höhe werden sich die für die Verwaltung des laut APA335
vom 10. Dezember vorgeschlagenen Modells vorgesehenen Kosten
belaufen?
11. Auf welche Höhe beläuft sich der Schaden, der der Wirtschaft aufgrund
der Kompetenzstreitigkeiten und der dadurch unklaren Situation im Be-
reich der Forschungsförderung erwachsen ist?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Die Behauptung, daß keine konkreten Ergebnisse bei der Umsetzung der
Technologieoffensive im Rahmen des FFF erzielt worden sind, entspricht nicht
den Tatsachen. Dem FFF konnten im Jahr 1997 zusätzlich zu seinem Normal-
budget 142 Millionen Schilling aus Mitteln der
Technologiemilliarde zur
Verfügung gestellt werden. Damit verfügte der Fonds im abgelaufenen Jahr
über das höchste Budget in seiner Geschichte.
Für 1998 werden für den FFF 470 Millionen Schilling im Rahmen eines Budget-
überschreitungsgesetzes aus Budgetmitteln und darüber hinaus weiter
maßgebliche Mittel aus der Technologiemilliarde bereitgestellt.
Zu Frage 2:
Die allgemeine Wirtschaftsförderung benötigt Mittel in dieser Höhe zur Ab-
wicklung der KMU-Förderungsprogramme (Bürges). Dem FFF werden aber,
wie oben dargestellt, zusätzlich 470 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt.
ZudenFragen4und5:
Da die Dotierung des FFF sichergestellt ist, sind auch keine Forschungspro-
jekte gefährdet.
Zu Frage 6:
Dies ist sowohl für den FFF - wie bereits ausgeführt - als auch für den
Innovations- und Technologiefonds (IIF) zu verneinen, nur letztgenannter
ressortiert unmittelbar zum Bundeskanzleramt. Für diesen sind im Bundes-
finanzgesetz für 1998 knapp 400 Millionen Schilling vorgesehen. Die
Verteilung dieser Mittel auf die einzelnen Aufgabengebiete des ITF liegt noch
nicht fest, weil hinsichtlich der Finanzierung von ESA-Wahlprogrammen noch
einige Klarstellungen ausstehen; diese werden voraussichtlich aber schon in
den nächsten Tagen erfolgen. Festzuhalten ist, daß es bei den ESA—Wahlpro—
grammen nicht um eine allgemeine Beitragszahlung Österreichs an die
Europäische Weltraumorganisation geht, sondern um einen projektorientierten
Mitteleinsatz, der der österreichischen Wirtschaft zugute kommt. Die übrigen
Mittel werden auch 1998 zu gleichen Teilen
zwischen dem ITF/FFF und dem
ITF/ERP aufgeteilt werden. Der ITF-Fonds soll in absehbarer Zeit, spätestens
Ende 1998, im Zuge der Realisierung des sogenannten Technologiegutachtens
aufgelöst und in den neuen „KIR-Fonds“ (kompetenzzentren, Impulsprogram-
me und Regierungsinitiativen) beim Bundeskanzleramt übergeleitet werden.
Im übrigen hat der Nationalrat im Juli 1997 im Rahmen des Budgetüberschrei-
tungsgesetzes fast eine Milliarde zusätzlicher Mittel für den Forschungs- und
Technologiebereich zur Verfügung gestellt. Von diesen zusätzlichen Mitteln
sind zunächst nur 70 Millionen Schilling als Zahlungen gemäß EU Vorschriften
nach dem Budgetkapitel 15 außer Betracht zu lassen, die übrigen 930 Mil-
lionen Schilling werden für Zwecke von der wissenschaftlichen Forschung bis
hin zur Technologieförderung nach ITF-Gesetz verwendet; diese Mittel
kommen gerade jetzt zum Einsatz.
Zu Frage 7:
In Angelegenheiten der Reform des Forschungs- und Technologieförderungs-
wesens und der Forschungs- und Technologiepolitik insgesamt gibt es seit
einigen Monaten eine Zunahme der Anfragen und Anregungen insbesondere
von Kammern und Interessenvertretungen. Auch Unternehmen wenden sich
immer wieder mit Fragen betreffend Forschungs- und Technologieförderung an
den Bundeskanzler oder das Bundeskanzleramt; eine Häufung dieser Anfragen
in letzter Zeit ist jedoch nicht zu verzeichnen und Fragen der Gestaltung des
Förderungswesens, seiner Organisation und Verfahren usw. sind dabei seltene
Ausnahmen.
Zu Frage 8:
Die Bundesregierung hat vor einem Jahr Generaldirektor HOCHLEITNER von
Siemens Österreich und Univ.-Prof. Dr. A. SCHMIDT, Präsident des FWF, mit
der Erstellung eines Gutachtens zur umfassenden Reform der österreichischen
Forschungs- und Technologiepolitik beauftragt.
Dieses Gutachten wurde im
Juni 1997 vorgelegt und von der Bundesregierung in ihrer Klausur in Rust
grundsätzlich angenommen. Zur Vorbereitung der rechtlichen, organisatori-
schen und finanziellen Änderungen wurden dabei drei Arbeitsgruppen ein-
gesetzt, die den Großteil ihrer Arbeiten noch im Spätherbst abgeschlossen
haben. Ein diskussionsreifer Gesetzesvorschlag wird in Kürze vorliegen.
Das vorliegende Gutachten geht davon aus, daß die Organisation der
österreichischen Forschungs- und Technologiepolitik aufgrund ihrer histori-
schen Entwicklung über weite Strecken von Zersplitterung, Überlappung und
nicht hinreichend klaren Kompetenzabgrenzungen gekennzeichnet ist; die
Gutachter haben dabei auch besonders erfolgreiche ausländische Beispiele
zum Vergleich herangezogen. HOCHLEITNER/SCHMIDT kommen dabei zu
dem Schluß, daß die Strategieentwicklungen der österreichischen F & T Politik
gebündelt und mit einem hochrangigen Beratungsorgan („RFT", vergleiche
unten) gekoppelt werden sollen. Eine eigene Gesellschaft („BFT"), wie im
Vorschlag der Gutachter1 soll dazu aber nicht gegründet werden.
Zur Koordination der Forschung, der Technologie und der Innovation unter
Bedachtnahme auf die Bedürfnisse des sozialen, kulturellen und wirtschaft-
lichen Lebens soll ein Lenkungsausschuß eingerichtet werden. Ihm sollen die
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und Wissenschaft und
Verkehr (bzw. bei Verhinderung Beamte der betreffenden Bundesministerien)
sowie mit beratender Stimme die Präsidenten des FFF und des FWF sowie die
Geschäftsführer von ERP-Fonds, Innovationsagentur und BIT angehören. Der
Lenkungsausschuß soll über eine kleine Geschäftsstelle verfügen, deren
personelle, technische und finanzielle Ausstattung aus den betreffenden
Ressorts kommt.
Zu den Fragen 9 und 10:
Beim Bundeskanzleramt soll nach den Vorschlägen ein „Rat für Forschung und
Technologie“ (RFT) eingerichtet werden. Dieser Rat wird einschließlich seines
Vorsitzenden voraussichtlich 15 Mitglieder umfassen: Experten aus Wissen-
schaft, Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Bereichen. Je 5 dieser Mit-
glieder sollen vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr aus dem
Wissenschaftsbereich und vom Bundesministerium für wirtschaftliche Ange-
legenheiten aus dem Wirtschaftsbereich vorgeschlagen werden die übrigen
von den Institutionen der Sozialpartnerschaft. Der Rat wird ein sehr umfang-
reiches Aufgabengebiet haben, zu dem insbesondere auch die Strategieent-
wicklung gehört. Er wird auf deren Ersuchen auch die Landesregierungen
beraten.
Bezüglich der Zuständigkeiten des Rates im einzelnen sei auf die in Vor-
bereitung befindliche FOG-Novelle verwiesen. Die grundsätzlichen Über-
legungen sind aber schon im HOCHLEITNER/SCHMIDT-Gutachten enthalten.
Was die Größe des Rates anbelangt, läßt sich kein Zusammenhang mit der
Geschwindigkeit der Entscheidungsfindung in den Fonds herstellen; da der Rat
selbst kein Vergabegremium sein wird.
An den Verwaltungskosten in Einrichtungen wie FWF oder FFF oder auch In-
novationsagentur wird sich durch die Umorganisation der Forschungs- und
Technologiepolitik zunächst substanziell nichts ändern; in weiterer Folge soll
sich aber die straffere Organisation kostensenkend auswirken. Der KIR Fonds
soll übersichtlicher und kostensparender gestaltet werden als der ITF, den er
ablöst. Der Aufwand für den RFT wird sich in Abhängigkeit von der
Sitzungshäufigkeit gestalten und jedenfalls in bescheidenem Rahmen liegen.
Betrachtet man das Reformwerk insgesamt, so ist es auf eine Einsparung
gegenüber den in der derzeitigen Struktur entstehenden Gesamtkosten ausge-
richtet.
Zu Frage 11:
Da für die Forschungs- und Technologieförderungen Mittel in genügendem
Ausmaß zur Verfügung stehen, ist für die Wirtschaft kein Schaden entstanden.