3424/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.lng. Prinzhorn, Blünegger,

Dipl.Ing. Schöggl und Kollegen haben am 12. Dezember 1997 unter der

Nr. 3440/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

schleppende Umsetzung der Technologieoffensive gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat:

„1. Laut „Die Presse“ vom 9. September machte Sie bereits damals in einem

Memorandum FFF-Präsident Frantsits auf die prekäre Situation des FFF

aufmerksam. Warum wurden seither keine konkreten Ergebnisse bei der

Umsetzung der Technologieoffensive im Rahmen des FFF erzielt?

2. Warum wurde die Dotation des FFF in Höhe von 470 Millionen Schilling in

die allgemeine Wirtschaftsförderung des Bundesministeriums für wirt-

schaftliche Angelegenheiten übertragen?

3. Warum wurden keine Mittel vorgesehen, um die Zeit der Umstellung der

Technologieförderung ohne finanzielle Engpässe gewährleisten zu

können? Wie wird vor allem die kurzfristige Finanzierung der Forschungs-

förderung erfolgen?

4. Sind durch die derzeitige Situation im Bereich der Forschungsförderung

und die fehlende Dotation des FFF bereits bestehende Forschungs-

projekte gefährdet? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum

nicht?

5. Sind Mittel vorgesehen, um den Bestand von gefährdeten, bereits

bestehenden Forschungsprojekten wie im Falle der JES AG, durch

Sofortmaßnahmen zu sichern? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in

welcher Form und in welcher Höhe?

6. Sind durch die derzeitige Situation im Bereich der Forschungsförderung

und die fehlende Dotation des FFF geplante Forschungsprojekte ge-

fährdet? Wenn ja, in welchem Umfang?

7. Wie viele österreichische Unternehmen haben sich mit der Bitte um

rasche Klärung dieser schwierigen Situation im Bereich der Forschungs-

förderung an Sie gewandt?

8. Laut APA335 vom 10. Dezember 1997 soll das BFT nun beim Kanzleramt

angesiedelt werden. Worin liegen die Vorteile dieser Variante? Sind

dadurch auch Nachteile zu erwarten? Wenn ja, welche? Wenn nein,

warum nicht?

9. Laut APA335 vom 10. Dezember 1997 wird über das BFT ein Rat für For-

schung und Technologie (RFT) mit Minister Einem als Vorsitzendem

installiert1 dem Beamte aus dem Wirtschafts- und dem Wissenschafts-

ministerium sowie Persönlichkeiten aus der Industrie der Wissenschaft

und Sozialpartner angehören. Entspricht das den Vorstellungen einer

schlanken, zukunftsorientierten Forschungsförderung? Worin liegen die

Vorteile eines derartig aufgeblähten RFT? Sind Sie der Ansicht, daß

große Gremien die Entscheidungsfindung bei der Vergabe von finan-

ziellen Mitteln beschleunigen? Wenn ja warum?

10. Auf welche Höhe werden sich die für die Verwaltung des laut APA335

vom 10. Dezember vorgeschlagenen Modells vorgesehenen Kosten

belaufen?

11. Auf welche Höhe beläuft sich der Schaden, der der Wirtschaft aufgrund

der Kompetenzstreitigkeiten und der dadurch unklaren Situation im Be-

reich der Forschungsförderung erwachsen ist?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 3:

Die Behauptung, daß keine konkreten Ergebnisse bei der Umsetzung der

Technologieoffensive im Rahmen des FFF erzielt worden sind, entspricht nicht

den Tatsachen. Dem FFF konnten im Jahr 1997 zusätzlich zu seinem Normal-

budget 142 Millionen Schilling aus Mitteln der Technologiemilliarde zur

Verfügung gestellt werden. Damit verfügte der Fonds im abgelaufenen Jahr

über das höchste Budget in seiner Geschichte.

Für 1998 werden für den FFF 470 Millionen Schilling im Rahmen eines Budget-

überschreitungsgesetzes aus Budgetmitteln und darüber hinaus weiter

maßgebliche Mittel aus der Technologiemilliarde bereitgestellt.

Zu Frage 2:

Die allgemeine Wirtschaftsförderung benötigt Mittel in dieser Höhe zur Ab-

wicklung der KMU-Förderungsprogramme (Bürges). Dem FFF werden aber,

wie oben dargestellt, zusätzlich 470 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt.

ZudenFragen4und5:

Da die Dotierung des FFF sichergestellt ist, sind auch keine Forschungspro-

jekte gefährdet.

Zu Frage 6:

Dies ist sowohl für den FFF - wie bereits ausgeführt - als auch für den

Innovations- und Technologiefonds (IIF) zu verneinen, nur letztgenannter

ressortiert unmittelbar zum Bundeskanzleramt. Für diesen sind im Bundes-

finanzgesetz für 1998 knapp 400 Millionen Schilling vorgesehen. Die

Verteilung dieser Mittel auf die einzelnen Aufgabengebiete des ITF liegt noch

nicht fest, weil hinsichtlich der Finanzierung von ESA-Wahlprogrammen noch

einige Klarstellungen ausstehen; diese werden voraussichtlich aber schon in

den nächsten Tagen erfolgen. Festzuhalten ist, daß es bei den ESA—Wahlpro—

grammen nicht um eine allgemeine Beitragszahlung Österreichs an die

Europäische Weltraumorganisation geht, sondern um einen projektorientierten

Mitteleinsatz, der der österreichischen Wirtschaft zugute kommt. Die übrigen

Mittel werden auch 1998 zu gleichen Teilen zwischen dem ITF/FFF und dem

ITF/ERP aufgeteilt werden. Der ITF-Fonds soll in absehbarer Zeit, spätestens

Ende 1998, im Zuge der Realisierung des sogenannten Technologiegutachtens

aufgelöst und in den neuen „KIR-Fonds“ (kompetenzzentren, Impulsprogram-

me und Regierungsinitiativen) beim Bundeskanzleramt übergeleitet werden.

Im übrigen hat der Nationalrat im Juli 1997 im Rahmen des Budgetüberschrei-

tungsgesetzes fast eine Milliarde zusätzlicher Mittel für den Forschungs- und

Technologiebereich zur Verfügung gestellt. Von diesen zusätzlichen Mitteln

sind zunächst nur 70 Millionen Schilling als Zahlungen gemäß EU Vorschriften

nach dem Budgetkapitel 15 außer Betracht zu lassen, die übrigen 930 Mil-

lionen Schilling werden für Zwecke von der wissenschaftlichen Forschung bis

hin zur Technologieförderung nach ITF-Gesetz verwendet; diese Mittel

kommen gerade jetzt zum Einsatz.

Zu Frage 7:

In Angelegenheiten der Reform des Forschungs- und Technologieförderungs-

wesens und der Forschungs- und Technologiepolitik insgesamt gibt es seit

einigen Monaten eine Zunahme der Anfragen und Anregungen insbesondere

von Kammern und Interessenvertretungen. Auch Unternehmen wenden sich

immer wieder mit Fragen betreffend Forschungs- und Technologieförderung an

den Bundeskanzler oder das Bundeskanzleramt; eine Häufung dieser Anfragen

in letzter Zeit ist jedoch nicht zu verzeichnen und Fragen der Gestaltung des

Förderungswesens, seiner Organisation und Verfahren usw. sind dabei seltene

Ausnahmen.

Zu Frage 8:

Die Bundesregierung hat vor einem Jahr Generaldirektor HOCHLEITNER von

Siemens Österreich und Univ.-Prof. Dr. A. SCHMIDT, Präsident des FWF, mit

der Erstellung eines Gutachtens zur umfassenden Reform der österreichischen

Forschungs- und Technologiepolitik beauftragt. Dieses Gutachten wurde im

Juni 1997 vorgelegt und von der Bundesregierung in ihrer Klausur in Rust

grundsätzlich angenommen. Zur Vorbereitung der rechtlichen, organisatori-

schen und finanziellen Änderungen wurden dabei drei Arbeitsgruppen ein-

gesetzt, die den Großteil ihrer Arbeiten noch im Spätherbst abgeschlossen

haben. Ein diskussionsreifer Gesetzesvorschlag wird in Kürze vorliegen.

Das vorliegende Gutachten geht davon aus, daß die Organisation der

österreichischen Forschungs- und Technologiepolitik aufgrund ihrer histori-

schen Entwicklung über weite Strecken von Zersplitterung, Überlappung und

nicht hinreichend klaren Kompetenzabgrenzungen gekennzeichnet ist; die

Gutachter haben dabei auch besonders erfolgreiche ausländische Beispiele

zum Vergleich herangezogen. HOCHLEITNER/SCHMIDT kommen dabei zu

dem Schluß, daß die Strategieentwicklungen der österreichischen F & T Politik

gebündelt und mit einem hochrangigen Beratungsorgan („RFT", vergleiche

unten) gekoppelt werden sollen. Eine eigene Gesellschaft („BFT"), wie im

Vorschlag der Gutachter1 soll dazu aber nicht gegründet werden.

Zur Koordination der Forschung, der Technologie und der Innovation unter

Bedachtnahme auf die Bedürfnisse des sozialen, kulturellen und wirtschaft-

lichen Lebens soll ein Lenkungsausschuß eingerichtet werden. Ihm sollen die

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und Wissenschaft und

Verkehr (bzw. bei Verhinderung Beamte der betreffenden Bundesministerien)

sowie mit beratender Stimme die Präsidenten des FFF und des FWF sowie die

Geschäftsführer von ERP-Fonds, Innovationsagentur und BIT angehören. Der

Lenkungsausschuß soll über eine kleine Geschäftsstelle verfügen, deren

personelle, technische und finanzielle Ausstattung aus den betreffenden

Ressorts kommt.

Zu den Fragen 9 und 10:

Beim Bundeskanzleramt soll nach den Vorschlägen ein „Rat für Forschung und

Technologie“ (RFT) eingerichtet werden. Dieser Rat wird einschließlich seines

Vorsitzenden voraussichtlich 15 Mitglieder umfassen: Experten aus Wissen-

schaft, Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Bereichen. Je 5 dieser Mit-

glieder sollen vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr aus dem

Wissenschaftsbereich und vom Bundesministerium für wirtschaftliche Ange-

legenheiten aus dem Wirtschaftsbereich vorgeschlagen werden die übrigen

von den Institutionen der Sozialpartnerschaft. Der Rat wird ein sehr umfang-

reiches Aufgabengebiet haben, zu dem insbesondere auch die Strategieent-

wicklung gehört. Er wird auf deren Ersuchen auch die Landesregierungen

beraten.

Bezüglich der Zuständigkeiten des Rates im einzelnen sei auf die in Vor-

bereitung befindliche FOG-Novelle verwiesen. Die grundsätzlichen Über-

legungen sind aber schon im HOCHLEITNER/SCHMIDT-Gutachten enthalten.

Was die Größe des Rates anbelangt, läßt sich kein Zusammenhang mit der

Geschwindigkeit der Entscheidungsfindung in den Fonds herstellen; da der Rat

selbst kein Vergabegremium sein wird.

An den Verwaltungskosten in Einrichtungen wie FWF oder FFF oder auch In-

novationsagentur wird sich durch die Umorganisation der Forschungs- und

Technologiepolitik zunächst substanziell nichts ändern; in weiterer Folge soll

sich aber die straffere Organisation kostensenkend auswirken. Der KIR Fonds

soll übersichtlicher und kostensparender gestaltet werden als der ITF, den er

ablöst. Der Aufwand für den RFT wird sich in Abhängigkeit von der

Sitzungshäufigkeit gestalten und jedenfalls in bescheidenem Rahmen liegen.

Betrachtet man das Reformwerk insgesamt, so ist es auf eine Einsparung

gegenüber den in der derzeitigen Struktur entstehenden Gesamtkosten ausge-

richtet.

Zu Frage 11:

Da für die Forschungs- und Technologieförderungen Mittel in genügendem

Ausmaß zur Verfügung stehen, ist für die Wirtschaft kein Schaden entstanden.