3426/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben

am 12. Dezember 1997 unter der Nr. 3461/J an mich eine schriftliche parla-

mentarische Anfrage betreffend offene Fragen zur Dringlichen Anfrage betref-

fend Defizite der österreichischen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik ge-

richtet, deren Wortlaut in der Beilage ersichtlich ist.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1

Der österreichische Aktionsplan wird voraussichtlich im März 1998 fertiggestellt

werden.

Zu Frage 1.2:

Der Aktionsplan wird realistische Zielvorgaben enthalten. Die von den Gewerk-

schaften genannte Größe kann als erster Orientierungspunkt gesehen werden.

Die nationale Registerarbeitslosenquote würde sich entsprechend reduzieren.

Zu Frage 1.3:

Das Vollbeschäftigungsniveau kann näherungsweise mit der fiktionalen

Arbeitslosigkeit gleichgesetzt werden; diese schwankt zeitlich und liegt nach

Schätzungen der Experten derzeit bei etwa 3%.

Zu Frage 2.1:

Der Aktionsplan wird im wesentlichen mittelfristig angelegt sein, das heißt auf

fünf Jahre.

Zu Frage 2.2:

Der nationale Aktionsplan Österreichs wird ein umfassendes Programm sein,

mit dem generellen Ziel, mehr Beschäftigung zu schaffen und die

Arbeitslosenrate zu senken. Es geht dabei nicht nur um rein

arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, sondern auch um eine offensive

Wirtschafts-, Struktur- und Standortpolitik. Die Zielvorgaben für

arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Rahmen des AMS werden von der

Sozialministerin so festgelegt, daß alle Problemgruppen am Arbeitsmarkt

berücksichtigt werden. Von einem Ausspielen verschiedener Gruppen kann

daher nicht die Rede sein.

Zu Frage 2.3:

Der zentrale Schwerpunkt der aktiven Arbeitsmarktpolitik lag und liegt bei Maß-

nahmen für Arbeitslose. Die Förderung der Qualifizierung Beschäftigter erfolgt

daher im wesentlichen nur im Rahmen des Ziels 4 des Europäischen Sozial-

fonds, dessen Gelder auch für die Schulung Beschäftigter vorgesehen sind.

Der Anteil der Ausgaben für diesen Schwerpunkt lag 1996 bei 3 % und 1997

bei voraussichtlich 4 % der gesamten Mittel der Arbeitsmarktförderung, wobei

genaue Daten für 1997 noch nicht vorliegen.

Spitzenmanager im Sinn von Prokuristen/Prokuristinnen und Geschäftsführern/

Geschäftsführerinnen von Kapitalgesellschaften sowie leitende Angestellten,

denen wesentlicher Einfluß auf die Führung des Unternehmens zukommt, sind

seit 1998 von Förderungen gemäß dem Ziel 4 des Europäischen Sozialfonds

ausgeschlossen.

Zu den Fragen 2.4 und 2.5:

Die Landesorganisationen des Arbeitsmarktservice haben 1997 entgegen der

Behauptung in der Anfrage mit den ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln ihr

Auslangen gefunden. Die Maßnahmen, die in das Jahr 1998 beziehungsweise

1999 hinein reichen, werden in den jeweiligen Jahresbudgets auch ihre Bede-

ckung finden.

Zu Frage 2.6:

Die Reduktion der Mittel für Sozialprojekte in Oberösterreich ergibt sich aus der

notwendigen Umstrukturierung des Förderbudgets infolge geänderter arbeits-

marktpolitscher Schwerpunktsetzungen. Die Einstellung der Finanzierung gan-

zer Projekte wurde vom Arbeitsmarktservice Oberösterreich nicht ins Auge ge-

faßt.

Es wurden lediglich - entsprechend den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen

in Hinblick auf den effektiven und effizienten Mitteleinsatz - Projektaufgaben

neu strukturiert.

Zu Frage 2.7:

Fix zugesagte Förderungen werden meines Wissens vom Arbeitsmarktservice

immer eingehalten.

Zu Frage 2.8:

Die beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union und des öster-

reichischen nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung konzentrieren sich auf

Personen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind.

Zu Frage 2.9:

Nein.

Zu Frage 2.10:

Dies wird von der österreichischen Bundesregierung in der Weise aufgegriffen,

daß die bestehenden Ansätze der Heranziehung von Mitteln der Arbeitslosen-

versicherung für aktive Arbeitsmarktintegration von Arbeitslosen (beispielswei-

se Arbeitsstiftungen, Ausbildungsmaßnahmen, die besondere Eingliederungs-

beihilfe) im Rahmen der Umsetzung des nationalen Aktionsplanes konsequent

ausgebaut werden.

Zu Frage 2.11:

Ja. Bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans wird analysiert werden,

welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind. Danach werden sich

Umfang und Zeitraum zusätzlicher Mittel richten.

Zu Frage 2.12:

Ja.

Zu den Fragen 2.13 bis 2.15:

Es sind daher sehr unterschiedliche Maßnahmen vorzusehen, die auch auf die

individuellen Bedürfnisse der Arbeitslosen abzustimmen sind. Die Details der

Mittelbereitstellung bzw. -aufbringung werden im Zuge der Erstellung des

nationalen Aktionsplanes festgelegt.

Zu Frage 3.1:

Das Arbeitsmarktservice verfügt bereits jetzt über differenzierte Betreuungsleis—

tungen, die Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen angebo-

ten werden können. Dazu zählt die Erstellung individueller Betreuungspläne für

jeden Arbeitslosen, die schon lange zum arbeitsmarktpolitischen Standardin-

strumentarium in Österreich gehören.

Zu Frage 3.2:

Ja.

Zu Frage 3.3:

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Zumutbarkeitsbestimmungen

im Arbeitslosenversicherungsgesetz, die Arbeitslose verpflichten, eine zu mut-

bare Beschäftigung oder Ausbildungs- oder Integrationsmaßnahme anzuneh-

men. Darüber hinausgehende Überlegungen stehen nicht zur Diskussion.

Zu Frage 3.4:

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 3.3.

Zu Frage 4.1:

Das Arbeitsmarktservice steht allen Arbeitslosen und Arbeitsuchenden in Öster-

reich offen. Um Maßnahmen für die oder den einzelnen setzen zu können, ist

es notwendig, daß Rat- und Arbeitsuchende Kontakt zu den regionalen Ge-

schäftsstellen des Arbeitsmarktservice aufnehmen. Nicht zuletzt deswegen

werden bereits die Schülerinnen und Schüler der Pflichtschulen systematisch

über das Arbeitsmarktservice und seine Leistungen informiert. Arbeitslose Ju-

gendliche, die sich an das Arbeitsmarktservice wenden, werden wie bisher er-

faßt.

Zu Frage 4.2:

Die bestehenden Serviceeinrichtungen des Arbeitsmarktservice, die das indi-

viduelle Informations- und Betreuungsangebot gemeinsam mit den betroffenen

Abgängern/Abgängerinnen höherer Schulen und Universitäten entwickeln und

umsetzen, stehen auch dieser Personengruppe zur Verfügung. Das bewährte

Akademiker-Training wird in adaptierter Form für diese Zielgruppe eingesetzt.

Zu Frage 4.3:

Diese Feststellung trifft nicht zu, da in der Vergangenheit und auch in der Zu-

kunft für ausreichende Mittel zur Berufsvorbereitung sowie Berufsorientierung

und der Lehrstellenförderung vorgesorgt wurde.

Zu Frage 4.4:

Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Arbeitsmarktservice standen

schon immer auch Arbeitslosen ohne Leistungsansprüchen aus der Arbeitslo-

senversicherung offen. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

Zu Frage 4.5:

Die arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben der Frau Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales für das Arbeitsmarktservice schließen diese Perso-

nengruppen ausdrücklich mit ein und diese Gruppen werden auch in der Zu-

kunft bei der Maßnahmenplanung des Arbeitsmarktservice entsprechend be-

rücksichtigt.

Im Nationalen Aktionsprogramm Österreichs zur Beschäftigung (1998 bis 2002)

wird besondere Aufmerksamkeit den Schwierigkeiten gewidmet werden, denen

Menschen mit Behinderungen bei der Eingliederung in das Erwerbsleben be-

gegnen können. Dabei wird Maßnahmen zur beruflichen Qualifikation, Maßnah-

men zur Förderung der Erlangung eines Arbeitsplatzes, beschäftigungssichern-

den Maßnahmen sowie Maßnahmen der Unterstützung, wie dem flächende-

ckenden Ausbau der Arbeitsassistenz für Menschen mit Behinderung, beson-

dere Bedeutung beigemessen werden.

Zu den Fragen 5.1 und 5.2:

In den letzten Jahren haben in Österreich zahlreiche Kollektivverträge eine Ar-

beitszeitverkürzung vorgenommen. Schon derzeit arbeitet etwa ein Drittel der

österreichischen Arbeitnehmer bei einer Normalarbeitszeit von weniger als 40

Stunden pro Woche. Es hat sich allerdings bewährt, Fragen der Arbeistzeit den

Verhandlungen der Sozialpartner zu überlassen. Dieser bewährte Weg soll

fortgesetzt werden, da die Kollektivvertragspartner am besten in der Lage sind,

die wirtschaftliche Situation in ihrer Branche und die jeweiligen Bedürfnisse der

Arbeitnehmer zu beurteilen.

Wesentliche Impulse zur individuellen und betrieblichen Arbeitszeitverkürzung

wurden durch das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz (ASRÄG 1997)

gesetzt. Insbesondere sind die Regelungen über das Solidaritätsprämienmodell

zu nennen.

Zu Frage 5.3:

Das Arbeitszeitgesetz selbst läßt Überstunden nur in geringem Umfang und nur

unter besonderen Voraussetzungen zu. Die Zulassung von weiteren Überstun-

den und damit auch die Reduzierung der derzeit möglichen Überstunden ob-

liegt den Kollektivwertragspartnern.

Durch die letzten Novellen zum Arbeitszeitgesetz wurde ausdrücklich die Mög-

lichkeit eröffnet, für Überstunden Zeitausgleich im Verhältnis 1:1,5 vorzusehen.

Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, führt dies insgesamt — trotz: der

Leistung von Überstunden - zu einer Reduzierung der Gesamtarbeitszeit.

Zu Frage 6.1:

Generell bildet Chancengleichheit von Frauen und Männern auf allen politi-

schen Gebieten einen Schwerpunkt, insbesondere aber im arbeitsmarktpo-

litischen Bereich. Das gesamte arbeitsmarktpolitische Instrumentarium kommt

auch für die Zielsetzung eines höheren Beschäftigungsniveaus von Frauen

zum Einsatz, zusätzlich wird auf spezielle Maßnahmen für Wiedereinsteige-

rinnen hingewiesen.

Zu Frage 6.2:

Im Dezember ist ein Erlaß der Frau Bundesministerin für Arbeit und Soziales an

das Arbeitsmarktservice ergangen, mit dem Ziel, die Probleme von Frauen mit

Betreuungspflichten besser zu lösen.

Zu den Fragen 6.3 und 6.4:

Die Bundesregierung hat bereits heuer mit den ,,Kindergarten-600-Millionen“

einen wichtigen Impuls zum Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und

somit zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gegeben. Im

Finanzausgleichsgesetz 1997, wo der Bund den Ländern einmalig Zweckzu-

schüsse in der Höhe von den genannten 600 Millionen Schilling zur Errichtung

und Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen gewährt hat, wurden die

entsprechenden Verfahren festgelegt. Ein Großteil dieser Mittel wurde den

Bundesländern in der Zwischenzeit bereits von der dafür eingerichteten Bun-

deskommission tatsächlich zuerkannt.

Parallel zur Vergabe der 600 Millionen Schilling zur Schaffung von

Kinderbetreuungseinrichtungen befaßt sich die Bundesministerin für

Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz mit dem Vorantreiben des

Berufsbildes Tageseltern. Es geht darum, diese bewährten Modelle

auszubauen und einen bundesweit einheitlichen Qualitätsstandard des Berufes

Tageseltern zu schaffen.

Festzuhalten ist jedoch, daß die Länder, in deren Kompetenzbereich die Schaf-

fung von Kinderbetreuungseinrichtungen fällt, ihrer Verantwortung in Zukunft

verstärkt nachzukommen haben und die Bundesregierung wiederholt mit ent-

sprechendem Nachdruck diese Verantwortung einfordern wird.

Zu den Fragen 7.1 bis 7.4:

Es ist sicherlich bekannt, daß der Beschäftigungsgipfel einen sehr klaren zeit-

lichen Fahrplan für das Jahr 1998 und damit auch für die österreichische Präsi-

dentschaft festgelegt hat. Dieser Fahrplan entspricht unseren Absichten, die

Beschäftigungspolitik als einen der Schwerpunkte der österreichischen Präsi-

dentschaft zu wählen. Nach der Annahme der beschäftigungspolitischen Leit-

linien durch den Rat der Arbeits- und Sozialminister im Dezember 1997 wird die

Erarbeitung der nationalen Aktionspläne erfolgen, die dann auf dem Europäi-

schen Rat von Cardiff im Juni 1998 vorliegen werden. Die erste Evaluierung

dieser Aktionspläne sowie die Festlegung der neuen beschäftigungspolitischen

Leitlinien für 1999 haben dann auf dem Europäischen Rat in Wien zu erfolgen.

Die Verbindlichkeit dieser Leitlinien ergibt sich aus der Verpflichtung der Mit-

gliedstaaten, sie in ihrer Umsetzung zu berücksichtigen und sich der Überprü-

fung der nationalen Aktionspläne durch ein multilaterales Überwachungsver-

fahren, also dem Monitoring, tatsächlich zu unterziehen. Das erzeugt einen

Umsetzungsdruck, den man insgesamt nicht unterschätzen darf.

Die Überprüfung der bisherigen Umsetzung auf dem Europäischen Rat von

Wien wird, sofern sich dies als notwendig erweist, natürlich auch zu einer

Anpassung, zu einer Adaptierung und somit zu einer Weiterentwicklung der

beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 führen.

Zu Frage 8.1:

Die Kommission hat den Entwurf der Leitlinien für 1998 noch im letzten Jahr

vorgelegt, wobei sich darin die österreichische Position weitgehend wider-

spiegelte.

Zu Frage 8.2:

Ja. Diese Vorgangsweise steht im Einklang mit dem Vertrag von Amsterdam,

den Schlußfolgerungen des Beschäftigungsgipfels und der Entschließung des

Rates zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1998.

Zu Frage 8.3:

Das Procedere wird als verbindlich angesehen; eine flexible Handhabung

zeichnet sich nicht ab.

Zu Frage 8.4:

Die Vergleichbarkeit statistischer Daten erfordert immer eine Abstimmung aller

betroffenen Länder bei der Methode der Datenherstellung. Durch ausschließ-

liche Aktivitäten in Österreich kann dies nicht erreicht werden, sondern nur

durch ein koordiniertes, gesamteuropäisches Vorgehen, was durch jüngste

Initiativen seitens EURQSTAT auch beabsichtigt ist.

Zu den Fragen 8.5 und 8.6:

Ja, die berechnete Arbeitslosenquote für Österreich nach der EUROSTAT-

Definition kann mit den EUROSTAT Arbeitslosenquoten der anderen euro-

päischen Länder verglichen werden.

Zu Frage 8.7:

Wie mir die Frau Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenhei-

ten mitgeteilt hat, beziehen sich jene Angaben, die seitens der Schulbehörden

erfaßt werden können, auf den Schulerfolg; es werden also jene Schüler erfaßt,

die aufgrund des schulischen Mißerfolges nicht zum Aufsteigen in die nächst-

höhere Schulstufe berechtigt sind. Diese können jedoch nicht als Schulabbre-

cher bezeichnet werden. Viele dieser Schüler wiederholen das Schuljahr oder

treffen die Entscheidung, eine andere Schule - oft auch eine andere Schulart -

zu besuchen. Schulabbrecher sind jene, die das System „Schule“ verlassen.

Für Schulabbrecher gibt es eine Reihe von Wiedereinstiegsmöglichkeiten, wie

z.B. Schulen für Berufstätige, Externistenprüfungen, Fernlehrgänge etc.

Um die Zahl der Schulabbrecher, aber auch der negativen Abschlüsse weiter

zu verringern, wurde das sogenannte ,,Notenfrühwarnsystem“ installiert, das

den schulischen Leistungsabfall frühzeitig erkennbar machen soll, um entspre-

chende Maßnahmen rechtzeitig einleiten zu können. Dieses neue System hat

bereits im ersten Schuljahr deutliche Verbesserungen gebracht und wird sei-

tens der Schulverwaltung noch weiter vertieft werden.

Zu Frage  8.8:

Die Bestimmungen über die Einbeziehung jener selbständig erwerbstätigen

Personen, die bisher nicht pflichtversichert waren, tragen den unterschiedlichen

und oftmals unregelmäßigen Arbeits- und Einkommensverläufen dieser Perso-

nengruppen Rechnung und bieten solcherart die entsprechende sozialversiche-

rungsrechtliche Absicherung. Durch die vorgesehenen „Versicherungsgren-

zen“, bei denen auf eine jährliche Betrachtung abgestellt ist, ist sichergestellt,

daß die Pflichtversicherung grundsätzlich nur dann eintritt, wenn Einkommen in

einer bestimmten Höhe erzielt werden. Andererseits kann ein Versicherter, der

diese Grenzen nicht erzielt, durch die Abgabe einer entsprechenden Erklärung

Krankenversicherungsschutz erlangen; hinsichtlich der pensionsversicherung

wird erst nachträglich - also bei Vorliegen des Einkommensteuerbescheides -

endgültig über das Bestehen einer Pflichtversicherung entschieden.

Zu Frage 8.9:

Der Herr Bundesminister für Finanzen hat im Vorjahr die Steuerreformkommis-

sion eingesetzt, deren Aufgabe es ist, Vorschläge für eine umfassende Steuer-

reform vorzulegen. Im Rahmen der Arbeit dieser Kommission, in der auch

Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und den beratenden Berufen vertreten

sind, sollen unterschiedliche Steuerreformvorschläge unterbreitet werden, wo-

bei eine der Vorgaben die Senkung der Steuerbelastung der Arbeits- und

Lohnnebenkosten ist. Den Ergebnissen dieser Arbeit soll aber zum jetzigen

Zeitpunkt nicht vorgegriffen werden, wofür um Verständnis ersucht wird.

Zu Frage 8.10:

Ein Schritt in Richtung einer umfassenden Energiebesteuerung war die mit

1. Juni1996 eingeführte Besteuerung von Erdgas und elektrischer Energie. Im

Rahmen der Steuerreformkommision befaßt sich ein Fachausschuß mit dem

Bereich der Ressourcenbesteuerung. Auch in diesem Fall soll den Ergebnissen

nicht vorgegriffen werden.

In diesem Zusammenhang ist aber darauf hinzuweisen, daß sich die Schwierig-

keiten, die mit der Einführung einer umfassenden Energiebesteuerung verbun-

den sind, unter anderem auch darin zeigen, daß der von der EU-Kommission

vorgelegte Richtlinienvorschlag über eine Energiebesteuerung bei den Mit-

gliedsländern höchst unterschiedliche Aufnahme fand, sodaß aus heutiger

Sicht darüber keine baldige Einigung zu erwarten ist.

Zu Frage 8.11:

Die Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes für arbeitsintensive

Dienstleistungen kann nur im Rahmen eines Beschlusses der EU erfolgen, die

derzeit Überlegungen in die Richtung anstellt, für (einfache) Dienstleistungen

versuchsweise die Möglichkeit zu schaffen, einen ermäßigten Steuersatz ein-

zuführen. Wie mir der Herr Bundesminister für Finanzen mitgeteilt hat, werden

Entscheidungen, ob Österreich einen solchen besonderen Steuersatz anwen-

den soll, zum gegenwärtigen Zeitpunkt als verfrüht angesehen.