3427/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Salzl und Kollegen haben am 12. De-

zember 1997 unter der Nr. 3466/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Schauschlachtung von Stieren und Schweinen durch

Hermann NITSCH gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Ist Ihnen das oben beschriebene Vorhaben Hermann Nitschs, die Auf—

führung des „Sechstagespies“ im August 1998 bekannt und wenn ja, wie

stehen Sie konkret zu derart spektakulären Aktionismen, die Schau-

schlachtungen und Bluträusche unter dem Vorwand einer weltbedeuten-

den künstlerischen Innovation zum Inhalt haben?

2. Wird diese Darbietung aus öffentlichen Mitteln gefördert und wenn ja,

konkret aus welchen?

3. Inwieweit werden im Rahmen dieser Schauschlachtung die bestehenden

Tierschutzgesetze oder sonstige Rechtsvorschriften verletzt und wenn ja,

welche konkreten Schritte werden Sie dagegen setzen?

4. Kann das im Zuge der Schlachtung zum Verzehr bestimmte Fleisch nach

dem Fleischuntersuchungsgesetz als genußtauglich freigegeben werden,

da die Schlachtung der Tiere nicht in einem EU-konformen Schlachthof

stattfindet und inwieweit ist garantiert, daß zur Unterbindung einer even-

tuellen Weiterverbreitung von BSE, Gehirn und Rückenmark ordnungsge-

mäß beseitigt werden?

5. Ist Ihnen bekannt, welche künstlerische Anerkennung konkret derartigen

Aktionismen mit Schlacht- und Blutorgien des Hermann Nitsch im inter-

nationalen Vergleich beigemessen wird?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Dieses Vorhaben ist mir bekannt. Im übrigen stellt meine persönliche Meinung

zu bestimmten Kunstrichtungen keinen Gegenstand der Vollziehung dar.

Zu Frage 2:

Soweit mein Vollzugsbereich betroffen ist: nein.

Zu den Fragen 3 und 4:

Nach den mir vorliegenden Informationen werden im vorgesehenen Rahmen

der Veranstaltung keine bestehenden Tierschutzgesetze oder sonstigen

Rechtsvorschriften verletzt.

Zu Frage 5:

Abgesehen davon, daß Hermann NITSCH zu einem der wichtigsten Vertreter

der zeitgenössischen Kunst in Österreich zählt, ist die Anerkennung seines

künstlerischen Werkes unter internationalen Kunstexperten unbestritten.