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"Welche Anstrengungen wurden in lhrem Ministerium unternommen, um Sektionen, Grup-
pen, Abteilungen und Referate zusammenzulegen oder zu reduzieren, um damit eine schlan-
ke und zeitgemäße Zentralverwaltung zu erreichen?
Wie stellt sich die Anzahl der in Ihrem Bundesministerium vorhandenen Sektionen, Grup-
pen, Abteilungen und Referate ziffernmäßig dar, wobei die letzten 5 Jahre gegenübergestellt
werden mögen?
Welche Reduktions- und Zusammenlegungsmaßnahmen von Sektionen, Gruppen, Abtei-
lungen und Referaten planen Sie pro futuro und welches Einsparungspotential wird damit
lukriert?"
darf ich wie folgt beantworten:
Die Anzahl der im Verkehrsressort/Zentralleitung vorhandenen Sektionen, Gruppen, Abtei-
lungen und Referate stellt sich, bezogen auf die letzten fünf Jahre, wie folgt dar:
1.3.1991 1.3.1996
Sektionen 5 5
Gruppen 2 5
Abteilungen 37 42
Referate 23 32
Was die Schaffung neuer Organisationseinheiten betrifft, erlaube ich mir auf die umfangrei-
chen Ausführungen in der Beantwortung der schriftlichen Anfrage Nr. 581/J-NR/1995 vom
9. Februar 1995 zu verweisen. Ergänzend möchte ich hinzufügen, daß die Funktion der Lei-
tung der Sektion I (Zentrale Verkehrssektion), die durch Karenzierung des Funktionsinhabers
frei geworden ist, nicht zur Nachbesetzung gelangt ist. Ferner darf ich erwähnen, daß im
Vergleich zu den übrigen Bundesministerien das Verkehrsressort sich stets einer äußerst
restriktiven Vorgangsweise bei der Schaffung von neuen Organisationseinheiten befleißigt
hat.
Im Falle des Freiwerdens von Leitungsfunktionen werden natürlich Überlegungen anzustellen
sein, ob der Weiterbestand dieser Funktionen gerechtfertigt ist, oder eine Zusammenlegung
mit anderen Organisationseinheiten vorgenommen werden kann, wobei jedenfalls die Über-
blickbarkeit der jeweiligen Aufgabengebiete zu gewährleisten sein wird. Eine derartige Ent-
scheidung kann aber nur von Fall zu Fall getroffen werden.
Im übrigen sehe ich ein bedeutsames Einsparungspotential nicht so sehr bei der Veringerung
der Anzahl der Funktionsträger, sondern vielmehr in der Reduktion des Planstellenstandes
überhaupt. Dieses Ziel kann nur durch Setzung von entsprechenden Verwaltungsreformmaß-
nahmen erreicht werden, wobei ich auf die diesbezüglichen Bemühungen im Bereich des
Verkehrsressorts verweisen darf. Zu erwähnen ist hier insbesondere die Einrichtung eines
Kanzlei-Informationssystems, die Schaffung von Bereichskanzleien, der Abbau des Fuhr-
parks sowie die Einrichtung eines Personalcontrollings. Diese Maßnahmen insgesamt haben
nicht nur das 4 %-ige Planstellenersparnis für die Jahre 1996 und 1997 ermöglicht, sondern
werden weitere Planstellenreduktionen bei gleichen Aufgabenstellungen zur Folge haben -
wobei der Hinweis darauf nicht vergessen werden darf, daß der Verkehr als Wirtschaftssparte
weiterhin stark wächst, womit der Betreuungsaufwand für alle Verkehrsträger im Hinblick
auf Konzessionserteilung, technischer Regelung und Kontrolle hinsichtlich der Verkehrs-
sicherheit u.ä. ebenfalls steigt.