3433/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Spindelegger und Kollegen haben am
29. Jänner 1998 unter der Nr. 36101J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Auswirkungen der von der SPÖ geforderten Kasernenschließungen“ gerichtet.
Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Das in der Öffentlichkeit vorgestellte Konzept der SPÖ ist von der Zielsetzung der
Halbierung des Bundesheeres und der Schließung von ca. ein Drittel der Kasernen
ausgegangen. Dies würde bedeuten, daß in Niederösterreich acht bis zehn Kasernen von
einer Schließung betroffen wären.
Zu 2:
Da seitens der SPÖ in der Öffentlichkeit keine konkreten Aussagen, weder über die
Schließung noch über die Sicherung bestimmter in Diskussion stehender Kasernenstandorte
bekanntgegeben wurden, ist davon auszugehen, daß nach den Vorstellungen der SPÖ in
etwa die Kasernen in Amstetten, Hamburg, Horn, Korneuburg, Neulengbach, Stockerau,
Weitra und Wöllersdorf in Frage gestellt wären. Ob die von den Sozialdemokraten des
Bezirks Bruck/Leitha erst jüngst in Diskussion gebrachte Schließung der Wallenstein-
Kaserne in Götzendorf Bestandteil des in der Öffentlichkeit vorgestellten Konzepts der SPÖ
ist, kann nicht beantwortet werden. Seitens des Bundesministeriums für Landesverteidigung
war der Kasernenstandort Götzendorf nie in Frage gestellt.
Zu 3:
Alle neun Militärkommanden.
Zu 4:
Die den Militärkommanden unterstellten Verbände müßten anderen Kommanden zugeordnet
oder aufgelöst werden. Kasernen bzw. Kommandogebäude wären einer anderen
Verwendung zuzuführen oder zu schließen. In weiterer Konsequenz würde dies die
Verfügbarkeit präsenter Kräfte für Einsätze in Katastrophenfällen und andere
Assistenzleistungen drastisch beeinträchtigen und insgesamt dem Sicherheitsbedürfnis der
österreichischen Bevölkerung
zuwiderlaufen.
Zu 5:
Zieht man zur Beurteilung der regionalwirtschaftlichen Auswirkungen von Kasernenstand-
Orten die Summe der Verbrauchsausgaben von Kaderpersonal und Grundwehrdienern für
Ernährung, Wohnen (einschl. Wohnungsausstattung, Beheizung), Bekleidung, Körperpflege
Gesundheit, Bildung, Kultur, Sport, Urlaub, Verkehr und Nachrichtenübermittlung heran, so
verbleiben erfahrungsgemäß hievon rund 40 % in der Region. Bei einem durchschnittlichen
Einkommen von rund öS 19.000,- pro Mann Kaderpersonal bzw. rund öS 3.000,— pro
Grundwehrdiener sind dies öS 7.200,- bzw. öS 1.200,- pro Person und Monat. Der
Gesamtumfang der Verbrauchsausgaben kann beispielsweise im Bundesland Nieder-
österreich mit rund 55 Millionen Schilling angenommen werden. Darüber hinaus ergeben
sich regionalwirksame Effekte durch das Bundesheer durch den Aufwand für die
Verpflegung im Dienst, Energiebezüge und für Bauvorhaben; die diesbezüglichen Ausgaben
fließen fast zur Gänze an ortsansässige Lieferanten bzw. Unternehmen.
Zu 6:
Die in Beantwortung der Frage 5 angeführten regionalwirtschaftlichen Effekte würden in
den von Kasernenschließungen betroffenen Regionen verloren gehen.
Zu 7:
Im Vordergrund der beabsichtigten Strukturanpassung steht die optimierte Präsenzfähigkeit
des Bundesheeres für Assistenz- und Sicherungsaufgaben bei gleichzeitiger Reduzierung der
Anzahl der Kommanden, Dienststellen und Verbände. In diesem Sinne werden Kräfte im
Umfang von je einer mechanisierten und einer infanteristischen Brigade zuzüglich der
erforderlichen Führungs-, Versorgungs- und Unterstützungstruppen sowie Spezialkräfte
(z.B. ABC-Abwehrkräfte und Pioniere) jederzeit aus der Friedensorganisation insbesondere
für Assistenzleistungen und Katastropheneinsätze verfügbar sein. Bei einem Mobil-
machungsfall werden je nach Erfordernis zwei mechanisierte und drei infanteristische
Brigaden sowie bis zu zwanzig territoriale Jägerbataillone zur Verfügung stehen.