3433/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Spindelegger und Kollegen haben am

29. Jänner 1998 unter der Nr. 36101J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Auswirkungen der von der SPÖ geforderten Kasernenschließungen“ gerichtet.

Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage

beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Das in der Öffentlichkeit vorgestellte Konzept der SPÖ ist von der Zielsetzung der

Halbierung des Bundesheeres und der Schließung von ca. ein Drittel der Kasernen

ausgegangen. Dies würde bedeuten, daß in Niederösterreich acht bis zehn Kasernen von

einer Schließung betroffen wären.

Zu 2:

Da seitens der SPÖ in der Öffentlichkeit keine konkreten Aussagen, weder über die

Schließung noch über die Sicherung bestimmter in Diskussion stehender Kasernenstandorte

bekanntgegeben wurden, ist davon auszugehen, daß nach den Vorstellungen der SPÖ in

etwa die Kasernen in Amstetten, Hamburg, Horn, Korneuburg, Neulengbach, Stockerau,

Weitra und Wöllersdorf in Frage gestellt wären. Ob die von den Sozialdemokraten des

Bezirks Bruck/Leitha erst jüngst in Diskussion gebrachte Schließung der Wallenstein-

Kaserne in Götzendorf Bestandteil des in der Öffentlichkeit vorgestellten Konzepts der SPÖ

ist, kann nicht beantwortet werden. Seitens des Bundesministeriums für Landesverteidigung

war der Kasernenstandort Götzendorf nie in Frage gestellt.

Zu 3:

Alle neun Militärkommanden.

Zu 4:

Die den Militärkommanden unterstellten Verbände müßten anderen Kommanden zugeordnet

oder aufgelöst werden. Kasernen bzw. Kommandogebäude wären einer anderen

Verwendung zuzuführen oder zu schließen. In weiterer Konsequenz würde dies die

Verfügbarkeit präsenter Kräfte für Einsätze in Katastrophenfällen und andere

Assistenzleistungen drastisch beeinträchtigen und insgesamt dem Sicherheitsbedürfnis der

österreichischen Bevölkerung zuwiderlaufen.

Zu 5:

Zieht man zur Beurteilung der regionalwirtschaftlichen Auswirkungen von Kasernenstand-

Orten die Summe der Verbrauchsausgaben von Kaderpersonal und Grundwehrdienern für

Ernährung, Wohnen (einschl. Wohnungsausstattung, Beheizung), Bekleidung, Körperpflege

Gesundheit, Bildung, Kultur, Sport, Urlaub, Verkehr und Nachrichtenübermittlung heran, so

verbleiben erfahrungsgemäß hievon rund 40 % in der Region. Bei einem durchschnittlichen

Einkommen von rund öS 19.000,- pro Mann Kaderpersonal bzw. rund öS 3.000,— pro

Grundwehrdiener sind dies öS 7.200,- bzw. öS 1.200,- pro Person und Monat. Der

Gesamtumfang der Verbrauchsausgaben kann beispielsweise im Bundesland Nieder-

österreich mit rund 55 Millionen Schilling angenommen werden. Darüber hinaus ergeben

sich regionalwirksame Effekte durch das Bundesheer durch den Aufwand für die

Verpflegung im Dienst, Energiebezüge und für Bauvorhaben; die diesbezüglichen Ausgaben

fließen fast zur Gänze an ortsansässige Lieferanten bzw. Unternehmen.

Zu 6:

Die in Beantwortung der Frage 5 angeführten regionalwirtschaftlichen Effekte würden in

den von Kasernenschließungen betroffenen Regionen verloren gehen.

Zu 7:

Im Vordergrund der beabsichtigten Strukturanpassung steht die optimierte Präsenzfähigkeit

des Bundesheeres für Assistenz- und Sicherungsaufgaben bei gleichzeitiger Reduzierung der

Anzahl der Kommanden, Dienststellen und Verbände. In diesem Sinne werden Kräfte im

Umfang von je einer mechanisierten und einer infanteristischen Brigade zuzüglich der

erforderlichen Führungs-, Versorgungs- und Unterstützungstruppen sowie Spezialkräfte

(z.B. ABC-Abwehrkräfte und Pioniere) jederzeit aus der Friedensorganisation insbesondere

für Assistenzleistungen und Katastropheneinsätze verfügbar sein. Bei einem Mobil-

machungsfall werden je nach Erfordernis zwei mechanisierte und drei infanteristische

Brigaden sowie bis zu zwanzig territoriale Jägerbataillone zur Verfügung stehen.