3439/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am 30. Jänner
1998 unter der Nr. 3619/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem
Bereich“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1996 und 1997?
2. Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1
angeführten Bereich in den Kalenderjahren 1996 und 1997?
3 Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich ihr 1996 und 1997?
4. Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die ihr den Bereich Ihres Ministeriums in den Jahren
1996 und 1997 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte?
5, Sind Sie, als der ihr Ihr Ministerium politisch Verantwortliche, grundsätzlich bereit, sich
verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gerade in Ihrem Bereich
einzusetzen und somit den anderen Bundesministerien mit gutem Beispiel voranzugehen?
Wenn nein, warum nicht?
6. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vergangenen Jahr gesetzt?
7. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen?
8. Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?“
Die Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Summe der im Ressort zu beschäftigenden Behinderten (Pflichtzahl) betrug 1032 (Stand
Oktober 1996) und 1041 (Stand 1.Oktober 1997).
ZudenFragen2und3:
Mit Stand vom 1. Oktober 1996 waren 275 Pflichtstellen besetzt, wovon 56 doppelt
anrechenbar sind. Es waren daher 701 Pflichtstellen nicht besetzt.
Mit Stand vom 1. Oktober 1997 waren 330 Pflichtstellen besetzt, wovon 77 doppelt
anrechenbar sind. Es waren daher 634 Pflichtstellen nicht besetzt.
Zu Frage 4:
Ich veweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 3641/J durch den Herrn Bundeskanzler, da
dieser für den Bund insgesamt die Ausgleichsabgabe an den Ausgleichstaxfonds leistet.
Zu den Fragen 5 bis 8:
Wie schon bei der Beantwortung analoger Anfragen ausgeführt hat im Bereich des Innen—
ressorts der Großteil der Mitarbeiter aufgrund der spezifischen Aufgabenstellung Exekutiv-
dienst zu versehen; da Behinderte hiezu nicht eingesetzt werden können, wird sich - wie die
Entwicklung zeigt - die Differenz zur Pflichtzahl trotz intensiver Bemühungen auch in den
nächsten Jahren nur in bescheidenem Umfang vermindern lassen. Außerdem müssen bei der
Besetzung von allenfalls für Behinderte geeigneten Arbeitsplätzen in erster Linie
Exekutivbeamte berucksichtigt werden, die - ohne behindert zu sein - exekutivdienstuntauglich
oder nur mehr beschränkt exekutivdiensttauglich sind. Es ist meinem Amtsvorgänger und mir
aber doch gelungen, im Zeitraum vom 1. Oktober 1995 bis zum 1. Oktober 1997 die Anzahl
der beschäfligten Behinderten von 225 (davon waren 51 doppelt anrechenbar) um nahezu 50%
auf 330 (davon sind 77 doppelt anrechenbar) zu erhöhen