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Die Abgeordneten zum NationaIrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben an

mich eine schriftIiche Anfrage, betreffend die Deponie Ort, gerichtet und foIgende

Fragen gestellt:

 

''1. Welche konkreten Erhebungs- und ErmittIungsschritte seitens der Justiz wur-

den seit Beginn der Aff„re rund um die Skandaldeponie Ort im lnnkreis get„-

tigt?

 

2. ln weIchem konkreten Verfahrensstadium befinden sich derzeit die Untersu-

chungen?

 

3. Wie beurteiIt der Justizminister die Begrndung des Staatsanwaltes, daá auf

Grund der Kritik des Deponiebetreibers am Erstgutachten nun neuerliche Er-

g„nzungsgutachten in Auftrag gegeben werden muáten?

 

4. WeIche konkreten Gutachten wurden bisher in Auftrag gegeben?

 

5. Auf Grund welcher konkreten M„ngel wurde nun das gegenst„ndliche Erg„n-

zungsgutachten in Auftrag gegeben?

6. Mit welcher Zeitverz”gerung ist auf Grund dieses neuen Gutachtens zu rech-

nen?

 

7. Konnten bislang im Lauf der vorIiegenden Gutachten Nachweise oder konkrete

Indizien ber eine Gef„hrdung des Grundwassers sowie der Angieáen durch

Sickerw„sser erbracht werden?

 

8. Wie sieht nun das weitere Prozedere seitens der Justiz aus? Welche konkreten

weiteren Schritte werden ergriffen und wann ist mit einem Abschluá des Ver-

fahrens bzw. mit einem Prozeá zu rechnen?

 

 

lch beantworte diese Fragen wie folgt:

 

Zu 1 . 4 und 5:

Zu der am 28.11.1988 von Gertrude Wiesholzer erstatteten Anzeige wegen Verun-

reinigung eines Zuflusses des ''Weidinger Baches'' durch Abw„sser aus einer illega-

len Mllablagerung der Firma Gradinger hat die StaatsanwaItschaft Ried zun„chst

sicherheitsbeh”rdliche Erhebungen veranlaát. Das Erhebungsergebnis der Kriminal-

abteiIung des Landesgendarmeriekommandos fr O™ Iangte am 23.2.1989 bei der

Staatsanwaltschaft Ried ein. Diese hat am 24.2.1989 beim Untersuchungsrichter die

Einholung eines Gutachtens eines Sachverst„ndigen aus dem Fach der Chemie

ber allenfalls gegebene Umweltbeeintr„chtigungen, Ausmaá des Schadens und er-

forderlichen Aufwand zur Behebung der allenfalls gegebenen Verunreinigung bean-

tragt.

 

Mit Beschluá vom 20.3.1989 bestellte der Untersuchungsrichter Prof. Dipl.lng. St.

zum Sachverst„ndigen. Unter einem wurde der Akt dem Sachverst„ndigen mit dem

Ersuchen bermittelt, Befund und Gutachten im Sinne des oben angefhrten Antra-

ges der Staatsanwaltschaft zu verfassen. Am 6.6.1989 erging ein Ersuchen an die

Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos fr O™ um Beischaffung von

UnterIagen, die der Sachverst„ndige mit Schreiben vom 30.5.1989 fr wesentlich

erachtete. Am 17.1.1990 wurde auf Grund eines weiteren Schreibens des Sachver-

st„ndigen vom 10.1.1990 ein Ersuchen an die Bezirkshauptmannschaft Ried um

šbermittlung von Unterlagen gestellt. Am 31.1.1990 wurde der Auftrag an den

Sachverst„ndigen auf Untersuchung auch des zu diesem Zeitpunkt betriebenen De-

poniefeldes ausgeweitet.

 

Am 5.9.1991 ersuchte der Sachverst„ndige fernmndlich um Beischaffung der Un-

tersuchungsergebnisse der O™ Landesregierung betreffend die Mlldeponie Gradin-

ger. Noch am selben Tag erging ein diesbezgliches Ersuchen des Untersuchungs-

richters an die O™ Landesregierung.

 

Am 15.10.1991 erstattete das Gendarmeriepostenkommando Antiesenhofen gegen

Karl Gradinger Anzeige wegen Besch„digung von Rohrleitungen im Zuge von

Baggerarbeiten, wodurch Deponiew„sser ungekl„rt in die Antiesen geflossen seien

und eine Gefahr fr den Tierbestand herbeigefhrt worden sei. Diese Anzeige wur-

de am seIben Tag dem Untersuchungsrichter zur Einbeziehung in das anh„ngige

Verfahren bermittelt. Am 16.10.1991 verfgte der Untersuchungsrichter die Einbe-

ziehung dieser Anzeige und bermitteIte sie dem Sachverst„ndigen mit dem Ersu-

chen um allf„llige Einarbeitung in das bereits aufgetragene Gutachten. Am 2.7.1992

wurde auf Grund einer Anregung des Sachverst„ndigen ein Erhebungsauftrag an

das Gendarmeriepostenkommando Antiesenhofen erteilt. Auf Ersuchen des Sach-

verst„ndigen hat der Untersuchungsrichter die Kriminalabteilung des Landesgendar-

meriekommandos fr O™ am 17.8.1993 beauftragt, beim Amt der ™™ Landesregie-

rung die neuesten Bescheide und Analyseergebnisse in der Causa Gradinger beizu-

schaffen. Nach mehreren Urgenzen Iangte das Gutachten schlieálich am 1.4.1994

beim Landesgericht Ried ein. Es wurde am 8.4.1994 der StaatsanwaItschaft Ried

bermittelt.

 

Am 9.5.1994 beantragte die Staatsanwaltschaft beim Untersuchungsrichter des

Landesgerichtes Ried die verantwortliche Vernehmung des Verd„chtigen KarI Gra-

dinger gem„á _ 38 Abs. 3 StPO unter Vorhalt der Ergebnisse des Gutachtens und

unter Beiziehung des Sachverst„ndigen.

 

Nach Durchfhrung dieser Vernehmungen am 30.8.1994 und am 31.1.1995 - dazwi-

schen befanden sich die Akten wegen einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft

Ried bzw des BeschuIdigten bei der Ratskammer und beim Oberlandesgericht Linz -

wurden die Akten am 1.2.1995 der Staatsanwaltschaft Ried zur weiteren AntragsteI-

lung bermittelt. lm HinbIick auf die Arbeitsbelastung des zust„ndigen Referenten

der Staatsanwaltschaft hat sich die Bearbeitung des umfangreichen Aktes weiter

verz”gert. Nach Zuteilung eines Sprengelstaatsanwaltes mit 1.7.1995 an die Staats-

anwaltschaft Ried und der damit verbundenen Entlastung des fr diese Strafsache

zust„ndigen Referenten von den laufenden Amtsgesch„ften hat die Staatsanwalt-

schaft am 17.7.1995 beim Untersuchungsrichter des Landesgerichtes Ried die Ver-

nehmung von vier Zeugen unter Vorhalt der Verantwortung des Beschuldigten so-

wie im Anschluá daran die neuerliche šbermittlung des Aktes an den Sachverst„n-

digen zur Erg„nzung seines Gutachtens unter Bercksichtigung der Beschuldigten-

verantwortung und der Zeugenaussagen zur KI„rung weiterer Fragen beantragt. lm

Sinn dieses Antrags wurden die Akten - nach Durchfhrung der Zeugeneinvernah-

men - am 30.10.1995 dem Sachverst„ndigen zur Erg„nzung seines Gutachtens

bermittelt. Am 18.12.1995 teilte der Sachverst„ndige mit, daá er zur Erg„nzung

des Gutachtens weitere Unterlagen des Amtes der O™ Landesregierung ben”tige.

Mit Verfgung vom 18.12.1995 wurde der Sachverst„ndige aufgefordert, die ent-

sprechenden Unterlagen direkt beim Amt der O™ Landesregierung beizuschaffen.

Am 27.2.1996 gab der Sachverst„ndige teIefonisch bekannt, daá er nunmehr infor-

mativ erfahren habe, daá die seit zwei Jahren von der Umweltabteilung des Amtes

der O™ Landesregierung mittels Sonden im Deponiek”rper durchgefhrten Messun-

gen ergeben h„tten, daá unerlaubte Stoffe in der Deponie abgelagert worden seien.

Nach Urgenzen ist das Gutachten schlieálich am 29.4.1996 bei Gericht eingelangt.

 

Zu 2:

Die Untersuchungen befinden sich derzeit im Stadium der gerichtlichen Vorerhebun-

gen.

 

Zu 3:

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Ried war die Erg„nzung des Gutachtens auf

Grund der Verantwortung des Beschuldigten notwendig.

 

Zu 6:

Die Einholung des erg„nzenden Sachverst„ndigengutachtens hat zu einer Verfah-

rensverl„ngerung von ann„hernd 6 Monaten gefhrt.

Zu 7:

lch bitte um Verst„ndnis, daá ich aus rechtlichen Grnden (Nicht”ffentlichkeit des

Vorverfahrens) nicht in der Lage bin, Erhebungsergebnisse aus dem noch nicht ab-

geschlossenen Vorverfahren bekanntzugeben.

 

Zu 8:

Die Akten befinden sich derzeit bei der Staatsanwaltschaft Ried zur weiteren Bear-

beitung und Antragstellung. Die weitere Vorgangsweise kann vor dem Studium der

Akten durch die Staatsanwaltschaft nicht beantwortet werden. Das Bundesministeri-

um fr Justiz wird jedoch den weiteren Verfahrensverlauf berwachen, um eine

Finalisierung des gerichtlichen Vorverfahrens in absehbarer Zeit sicherzusteIIen.