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Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen habe
an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend die Veruntreuung von Geldern durch
einen ÖGB-Funktionär, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
,,1. lst der geschilderte FalI lhnen oder den Beamten in lhrem Ministerium be-
kannt?
2. lst Anzeige gegen den mutmaßlichen Täter erstattet worden?
3. Wird der veruntreute Schadensbetrag im Falle der Nichtergreifung des mut-
maßlichen Täters der Betriebskassa refundiert?
Wenn ja, von wem?''
lch beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1 :
Über diese Strafsache wurde dem Bundesministerium für Justiz aus Anlaß der ge-
genständlichen parlamentarischen Anfrage erstmals berichtet.
Zu 2:
Am 25.2.1996 hat der Gendarmerieposten Dornbirn bei der Staatsanwaltschaft
Feldkirch Strafanzeige erstattet.
Zu 3:
Aus den Unterlagen im Strafakt ergeben sich derzeit keine Anhaltspunkte dafür, daß
nach schadenersatzrechtlichen Grundsätzen ein Dritter zum Ersatz des Schadens-
betrags verpflichtet sein könnte.