345/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen habe

an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend die Veruntreuung von Geldern durch

einen ÖGB-Funktionär, gerichtet und folgende Fragen gestellt:

 

,,1. lst der geschilderte FalI lhnen oder den Beamten in lhrem Ministerium be-

kannt?

 

2. lst Anzeige gegen den mutmaßlichen Täter erstattet worden?

 

3. Wird der veruntreute Schadensbetrag im Falle der Nichtergreifung des mut-

maßlichen Täters der Betriebskassa refundiert?

Wenn ja, von wem?''

 

 

lch beantworte diese Fragen wie folgt:

 

Zu 1 :

Über diese Strafsache wurde dem Bundesministerium für Justiz aus Anlaß der ge-

genständlichen parlamentarischen Anfrage erstmals berichtet.

 

 

Zu 2:

 

Am 25.2.1996 hat der Gendarmerieposten Dornbirn bei der Staatsanwaltschaft

 

Feldkirch Strafanzeige erstattet.

 

 

 

Zu 3:

 

Aus den Unterlagen im Strafakt ergeben sich derzeit keine Anhaltspunkte dafür, daß

 

nach schadenersatzrechtlichen Grundsätzen ein Dritter zum Ersatz des Schadens-

 

betrags verpflichtet sein könnte.