3450/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde
haben am 13. Jänner 1998 unter der Nr. 3491/J an mich eine schriftliche par -
lamentarische Anfrage betreffend Förderung des Vereines „Österreichisches
Volksgruppenzentrum" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Entspricht es den Tatsachen, daß die Subventionen seitens des Bundes -
kanzleramtes an den Verein „Österreichisches Volksgruppenzentrum"
reduziert wurden?
a) wenn ja, mit welcher Begründung wurden diese Subventionen redu-
ziert?
2. Wieviel an Volksgruppenförderung erhielt der Verein „Österreichisches
Volksgruppenzentrum“ aus der Volksgruppenförderung
a) im Jahr 1995
b) im Jahr 1996
c) im Jahr 1997?
3. Welcher der sechs Volksgruppenbeiräte hat eine Empfehlung für die
Förderung des Vereines „Österreichisches Volksgruppenzentrum“
abgegeben?
4. Aus welchen Budgetposten außerhalb der Volksgruppenförderung erhielt
der Verein „Österreichisches Volksgruppenzentrum“ in den genannten
Jahren Subventionen und wie begründen Sie allfällige Änderungen der
Subventionshöhe?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Da es sich beim Österreichischen Volksgruppenzentrum nicht um eine Organi -
sation einer bestimmten Volksgruppe, sondern um einen Verein handelt, dem
einige andere Vereine, die ihrerseits wiederum Volksgruppenförderung erhal -
ten, angehören, hat dieser in der Vergangenheit nicht regelmäßig und nur
punktuell Förderungen seitens des Bundeskanzleramtes erhalten. Diese För -
derungen wurden daher auch nicht unter dem Ansatz 1/10506437670 (Zu -
schüsse aufgrund des Volksgruppengesetzes) ausbezahlt, sondern unter dem
Budgetansatz 1/10506437671 (sonstige Zuschüsse) wie folgt ausgeschüttet:
1989: keine Förderung
1990: S 130.000,- (für Miete, Strom, Versicherung, Reinigung, Telefon - und
Telefaxkosten)
1991: S 40.000,- (für Miete, Telefon-und Telefaxkosten)
1992: S 40.000,- (für Miete, Telefon-und Telefaxkosten)
1993: keine Förderung
1994: S 70.000,- (für Miete und Telefon)
1995: 5 100.000,- (für Miete, Büromaterial, Strom und Versicherungskosten,
Postgebühren, Telefon - und Telefaxkosten)
1996: keine Förderung
1997: Förderungsentscheidung in das Jahr
1998 prolongiert
Die Höhe eines allfällig möglichen sonstigen Zuschusses hängt in erster Linie
von den im Rahmen des Gesamtbudgets noch zur Verfügung stehenden
Mitteln und von der Dringlichkeit des jeweiligen Anliegens ab.
Im Hinblick darauf und auf die höchst unterschiedlichen Förderungen in den
einzelnen Jahren kann nicht von einer Reduzierung der Subventionen gespro -
chen werden.
Zu Frage 3:
Da es sich um keine Organisation einer bestimmten Volksgruppe handelt,
wurde bisher auch kein Volksgruppenbeirat mit einem Förderungsansuchen
des Österreichischen Volksgruppenzentrums befaßt; somit hat keiner der sechs
Volksgruppenbeiräte eine Empfehlung für die Förderung des Österreichischen
Volksgruppenzentrums abgegeben.
Zu Frage 4:
Das Österreichische Volksgruppenzentrum wurde auch nicht aus sonstigen
Budgetposten des Bundeskanzleramtes gefördert.