3450/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde

haben am 13. Jänner 1998 unter der Nr. 3491/J an mich eine schriftliche par -

lamentarische Anfrage betreffend Förderung des Vereines „Österreichisches

Volksgruppenzentrum" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Entspricht es den Tatsachen, daß die Subventionen seitens des Bundes -

kanzleramtes an den Verein „Österreichisches Volksgruppenzentrum"

reduziert wurden?

a) wenn ja, mit welcher Begründung wurden diese Subventionen redu-

ziert?

2. Wieviel an Volksgruppenförderung erhielt der Verein „Österreichisches

Volksgruppenzentrum“ aus der Volksgruppenförderung

a) im Jahr 1995

b) im Jahr 1996

c) im Jahr 1997?

3. Welcher der sechs Volksgruppenbeiräte hat eine Empfehlung für die

Förderung des Vereines „Österreichisches Volksgruppenzentrum“

abgegeben?

4. Aus welchen Budgetposten außerhalb der Volksgruppenförderung erhielt

der Verein „Österreichisches Volksgruppenzentrum“ in den genannten

Jahren Subventionen und wie begründen Sie allfällige Änderungen der

Subventionshöhe?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Da es sich beim Österreichischen Volksgruppenzentrum nicht um eine Organi -

sation einer bestimmten Volksgruppe, sondern um einen Verein handelt, dem

einige andere Vereine, die ihrerseits wiederum Volksgruppenförderung erhal -

ten, angehören, hat dieser in der Vergangenheit nicht regelmäßig und nur

punktuell Förderungen seitens des Bundeskanzleramtes erhalten. Diese För -

derungen wurden daher auch nicht unter dem Ansatz 1/10506437670 (Zu -

schüsse aufgrund des Volksgruppengesetzes) ausbezahlt, sondern unter dem

Budgetansatz 1/10506437671 (sonstige Zuschüsse) wie folgt ausgeschüttet:

1989: keine Förderung

1990: S 130.000,- (für Miete, Strom, Versicherung, Reinigung, Telefon - und

Telefaxkosten)

1991: S 40.000,- (für Miete, Telefon-und Telefaxkosten)

1992: S 40.000,- (für Miete, Telefon-und Telefaxkosten)

1993: keine Förderung

1994: S 70.000,- (für Miete und Telefon)

1995: 5 100.000,- (für Miete, Büromaterial, Strom und Versicherungskosten,

Postgebühren, Telefon - und Telefaxkosten)

1996: keine Förderung

1997: Förderungsentscheidung in das Jahr 1998 prolongiert

Die Höhe eines allfällig möglichen sonstigen Zuschusses hängt in erster Linie

von den im Rahmen des Gesamtbudgets noch zur Verfügung stehenden

Mitteln und von der Dringlichkeit des jeweiligen Anliegens ab.

Im Hinblick darauf und auf die höchst unterschiedlichen Förderungen in den

einzelnen Jahren kann nicht von einer Reduzierung der Subventionen gespro -

chen werden.

Zu Frage 3:

Da es sich um keine Organisation einer bestimmten Volksgruppe handelt,

wurde bisher auch kein Volksgruppenbeirat mit einem Förderungsansuchen

des Österreichischen Volksgruppenzentrums befaßt; somit hat keiner der sechs

Volksgruppenbeiräte eine Empfehlung für die Förderung des Österreichischen

Volksgruppenzentrums abgegeben.

Zu Frage 4:

Das Österreichische Volksgruppenzentrum wurde auch nicht aus sonstigen

Budgetposten des Bundeskanzleramtes gefördert.