3452/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Ing. Monika Langthaler, Freundinnen
und Freunde, betreffend die Absenkung der Telefonkosten bei den
Ministerien durch die Telefonliberalisierung Nr 3506/J.
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Die Fernsprechanlage des Regierungsgebäudes, Wien 1., Stubenring 1, verfügt über 200
Amtsleitungen, wobei 105 Leitungen nur ankommend und 95 Leitungen nur abgehend ver -
wendet werden. Die 105 ankommenden Leitungen werden gemeinsam mit dem Bundesmini -
sterium für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesministerium für Land - und
Forstwirtschaft genutzt, von den abgehenden Leitungen sind 28 dem Bundesministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales zuzurechnen.
Weiters werden im Bundesamtsgebäude Radetzkystraße 60 Amtsleitungen gemeinsam mit dem
Bundeskanzleramt genutzt. In den übrigen Dependancen des Bundesministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales stehen zusammen 21 Amtsleitungen zur Verfügung.
Zu Frage 2, 6, 7 und 8:
Derzeit etablieren sich aufgrund der europaweiten Liberalisierung der Telefondienste ab Jänner
1998 neue Anbieter, die jedoch die notwendigen technisch - organisatorischen Gegebenheiten
erst schaffen müssen. Weiters wird Österreich ab dem 1. Juli 1998 die Präsidentschaft im Rat
der Europäischen Union übernehmen, wobei zur Bewältigung dieser Aufgabe die absolute
Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Kommunikationsmittel gegeben sein muß. Der jetzige
Zeitpunkt ist daher für eine Umstellung
der Telefondienste nicht geeignet.
Die weitere Vorgangsweise wird davon abhängen, wie sich die Strukturen, Qualität, Versor -
gungsbreite und Dienstleistungen im Bereich der Telefondienste in Österreich innerhalb dieses
Jahres weiterentwickeln. Das Bundeskanzleramt wird in diesem Bereich die Interessen der
gesamten Bundesverwaltung koordinieren und unter Beachtung der Grundsätze der Sparsam -
keit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entsprechende Rahmenvereinbarungen anstreben.
Zu Frage 3:
Derzeit ist eine allenfalls mögliche Einsparung noch nicht quantifizierbar. In diesem Zusam -
menhang wird auf die Beantwortung zu den Fragen 2, 6, 7 und 8 verwiesen. Es müssen auch
die Versorgungssicherheit und die entsprechenden Serviceleistungen gewährleistet sein.
Zu Frage 4:
Im Jahr 1997 wurden von der Post & Telekom für die Anschlüsse im Regierungsgebäude,
Wien 1., Stubenring 1, im Monat durchschnittlich öS 1.156.544. - in Rechnung gestellt. Diese
Gebühren werden zur Gänze bei einem Ansatz des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten verbucht und in diesem nicht gesondert aufgeschlüsselt. Es kann aber davon
ausgegangen werden, daß von diesen Kosten ungefähr ein Viertel dem Bundesministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales zuzurechnen ist.
Für die Anschlüsse außerhalb des Regierungsgebäudes fielen im Jahr 1997 monatlich Kosten in
der Höhe von durchschnittlich öS 230.840.- an.
Zu Frage 5:
Dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales werden von der Post Sonder -
konditionen eingeräumt.