3454/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Auer und Kollegen haben am 22. Jänner 1998 unter der Nr.
3598/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schwerpunktaktion
Alkoholkontrolle“ an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Wieviele Überstunden wurden seit Inkrafttreten der 0,5%o - Grenze durch die Exekutive zur
Überwachung dieser Grenze geleistet?
2. Wie verhält sich diese Überstundenzahl zu den jährlich budgetierten Überstundenansätzen?
3. In wievielen Fällen wurde eine Überschreitung der 0,5%o - Grenze festgestellt?
4. Wie hoch ist daher der Anteil einer Alkoholisierung zwischen 0,5%o und 0,79%o, gemessen
an den Kontrollen?
5. Wie hoch sind die eingenommenen Strafgelder?
6. Wie wirken sich die offenbar unerwartet niedrigen Strafgelder auf die Möglichkeit einer
weiteren strengen Alkoholkontrolle durch die Exekutive unter Bedachtnahme auf die hierfür
notwendigen Überstunden aus?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frag 1:
Insgesamt wurden seit Einführung der 0,5%o Grenze österreichweit 15.030 Überstunden
ausschließlich für besondere Verkehrsüberwachungsdienste wie z.B. Alkoholkontrollen geleistet.
Dazu ist anzuführen, daß eine Trennung geleisteter Überstunden für ausschließliche Alkohol -
Kontrollmaßnahmen nach dem Führerscheingesetz nicht möglich ist und in diesen Überstunden
auch weiterführende verkehrsrechtliche
Kontrollmaßnahmen beinhaltet sind.
Zu Frage 2:
Diese Frage kann in der gestellten Form nicht beantwortet werden. Die Gesamtkosten für die
geleisteten Überstunden können nicht in direkte Verbindung mit der Überstundenzahl gebracht
werden, weil erstere von besoldungsrechtlichen Faktoren, wie z.B. vom unterschiedlichen
Dienstalter der eingesetzten Beamten abhängig sind.
Im Bereich der Bundessicherheitswache und der Bundesgendarmerie wurden im Jänner 1998
485.779 Überstunden geleistet. Die in der Beantwortung zur Frage 1 angeführte
Überstundenanzahl entspricht 3,09% der Gesamtüberstunden für diesen Monat.
Zu Frage 3:
Es wurde in 2.393 Fällen eine Überschreitung der 0,5%o Grenze festgestellt.
Zu Frage 4:
Von den 2.393 positiven Alkotests befanden sich 559 Proben im Bereich zwischen 0,5 und
0,79%o. Das sind 23,3%.
Zu Frage 5:
Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die allerwenigsten Verwaltungsstrafverfahren
rechtskräftig entschieden sind und darüberhinaus zu einem nicht unbeträchtlichen Teil von
Bezirkshauptmannschaften geführt werden.
Zu Frag 6:
Die im Verwaltungsstralverfahren eingehobenen Beträge haben keinen unmittelbaren Einfluß auf
verkehrspolizeiliche Überwachungsmaßnahmen, da Strafgelder nur zu einem geringen Teil für
die Abdeckung der Überstunden der Sicherheitsexekutive zur Verfügung stehen.