3463/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Freundinnen und

Freunde haben am 20. Jänner 1998 unter der Nr. 3508/3 an mich

eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Absenkung

der Telefonkosten bei den Ministerien durch Telefonliberalisie-

rung gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1. Wieviele Amtsleitungen hat Ihr Ministerium?

2. Wenn es mehr als 15 Amtsleitungen hat: Hat Ihr Ministerium

nach der Liberalisierung schon Angebote von allen am Markt

befindlichen Anbietern (Post, UTA, etc.) eingeholt, um

einen Preisvergleich zu haben?

3. Wenn ja: Würde ein Wechsel zu einem anderen Anbieter als

der Post eine Einsparung in Ihrem Ministerium bringen?

Wie hoch würde diese voraussichtlich im Monatsschnitt sein

(Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent!)?

4. Wie hoch sind derzeit die Telefonkosten in Ihrem Ministerium

im Monatsschnitt?

5. Hat Ihr Ministerium betreffend Telefonkosten derzeit Sonder -

konditionen bei der Post?

6. Wenn ein Wechsel Einsparungen bringen würde: Wird Ihr Mini -

sterium zu einem anderen Anbieter wechseln? Wenn nicht:

Warum nicht?

7. Wenn Ihr Ministerium noch keine Angebote eingeholt hat:

Warum nicht? Kommt das nicht einer potentiellen Ver -

schwendung von Steuergeldern gleich?

8. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die gesamte Bundesver -

waltung gemeinsam an alle Anbieter herantritt, um eine Pa -

ketlösung zu Sonderkonditionen auszuhandeln?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Telefonanlagen der Zentralleitung des Bundesministeriums für

Inneres verfügen über insgesamt 280 Amtsleitungen sowie 70 Quer -

verbindungen.

Zu den Fragen 2, 3 und 6 bis 8:

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage, Nr. 3502/J, des

Herrn Bundeskanzlers.

Zu Frage 4:

Im Monatsschnitt belaufen sich die für die Telefonanlagen er

Zentralleitung des Innenressorts anfallenden Kosten auf

5 1,658.864,--.

Zu Frage 5:

Das Bundeskanzleramt hat für Telefondienste der PTA (Grundent-

gelte und Verkehrsentgelte) eine Rahmen - Rabattvereinbarung mit

der Post und Telekom Austria abgeschlossen, die für jede beitre -

tende Dienststelle des Bundes rückwirkend mit 1. Jänner 1998 die

Einräumung eines Rabattes von 15 % vorsieht.

Das Bundesministerium für Inneres wird dieser Rahmenvereinbarung

zum ehestmöglichen Termin beitreten.