3463/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Freundinnen und
Freunde haben am 20. Jänner 1998 unter der Nr. 3508/3 an mich
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Absenkung
der Telefonkosten bei den Ministerien durch Telefonliberalisie-
rung gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Wieviele Amtsleitungen hat Ihr Ministerium?
2. Wenn es mehr als 15 Amtsleitungen hat: Hat Ihr Ministerium
nach der Liberalisierung schon Angebote von allen am Markt
befindlichen Anbietern (Post, UTA, etc.) eingeholt, um
einen Preisvergleich zu haben?
3. Wenn ja: Würde ein Wechsel zu einem anderen Anbieter als
der Post eine Einsparung in Ihrem Ministerium bringen?
Wie hoch würde diese voraussichtlich im Monatsschnitt sein
(Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent!)?
4. Wie hoch sind derzeit die Telefonkosten in Ihrem Ministerium
im Monatsschnitt?
5. Hat Ihr Ministerium betreffend Telefonkosten derzeit Sonder -
konditionen bei der Post?
6. Wenn ein Wechsel Einsparungen bringen würde: Wird Ihr Mini -
sterium zu einem anderen Anbieter wechseln? Wenn nicht:
Warum nicht?
7. Wenn Ihr Ministerium noch keine Angebote eingeholt hat:
Warum nicht? Kommt das nicht einer potentiellen Ver -
schwendung von Steuergeldern gleich?
8. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die gesamte Bundesver -
waltung gemeinsam an alle Anbieter herantritt, um eine Pa -
ketlösung zu Sonderkonditionen auszuhandeln?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Telefonanlagen der Zentralleitung des Bundesministeriums für
Inneres verfügen über insgesamt 280 Amtsleitungen sowie 70 Quer -
verbindungen.
Zu den Fragen 2, 3 und 6 bis 8:
Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage, Nr. 3502/J, des
Herrn Bundeskanzlers.
Zu Frage 4:
Im Monatsschnitt belaufen sich die für die Telefonanlagen er
Zentralleitung des Innenressorts anfallenden Kosten auf
5 1,658.864,--.
Zu Frage 5:
Das Bundeskanzleramt hat für Telefondienste der PTA (Grundent-
gelte und Verkehrsentgelte) eine Rahmen - Rabattvereinbarung mit
der Post und Telekom Austria abgeschlossen, die für jede beitre -
tende Dienststelle des Bundes rückwirkend mit 1. Jänner 1998 die
Einräumung eines Rabattes von 15 % vorsieht.
Das Bundesministerium für Inneres wird dieser Rahmenvereinbarung
zum ehestmöglichen Termin beitreten.