3464/AB XX.GP
Gegenstand: schriftl. parl. Antr. d. Abg. z. NR
Ing. Langthaler, Freundinnen und Freunde vom
20.1.1998, Nr. 3511/J, betreffend Absenkung
der Telefonkosten bei den Ministerien durch
Telefonliberalisierung
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei -
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten
Ing. Langthaler, Freundinnen und Freunde vom 20.1.1998, Nr. 3511/J,
betreffend Absenkung der Telefonkosten bei den Ministerien durch
Telefonliberalisierung, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die Zentralleitung des Bundesministeriums für Land - und Forstwirt -
schaft hat vier verschiedene Standorte in Wien. Die beiden Standor -
te Stubenring 1 und Stubenring 12 sind mit ihren Amtsleitungen im
Verbund einer neuen zentralen Telefonanlage der Gebäudeverwaltung
21 - Bundesbaudirektion Wien - mit den Zentralleitungen des
Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit
und Soziales und des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten zusammen -
geschlossen. Der Betrieb und die Verrechnung erfolgen für diesen
Telefonverbund geschlossen durch die Gebäudeverwaltung 21, es
wurden jedoch wegen Überlastung der zentralen Telefonanlage des
Regierungsgebäudes Stubenring 1 zusätzlich 20 eigene Amtsleitungen
für das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft der alten
Telefonanlage Haus Stubenring 12 belassen bzw. dazugeschaltet. Am
dritten Standort Marxergasse 2, 1030 Wien, befinden sich drei Amts -
leitungen im Hauptgebäude der österreichischen Bundesforste AG. Am
vierten Standort Ferdinandstraße 4, 1020 Wien, sind 20 Amtsleitun -
gen im Einsatz.
Zu den Fragen 2. 3. und 6 bis 8:
Derzeit etablieren sich auf Grund der EU - weiten Liberalisierung der
Telefondienste ab Jänner 1998 neue Anbieter, die jedoch die not -
wendigen technisch - organisatorischen Gegebenheiten erst schaffen
müssen. Konkrete Aussagen können aber derzeit nur im Rahmen einer
EU - weiten Marktevaluierung getroffen werden. Darüber hinaus hat das
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft für 23 eigene Amts -
leitungen (Ferdinandstraße 4 und Marxergasse 2) länger laufende
vertragliche Bindungen. Bei einer vorzeitigen Kündigung wäre die
gesamte Entgeltdauer bis Vertragsende fällig.
Da Österreich ab 1. Juli 1998 die Präsidentschaft im Rat der EU
übernehmen wird und zur Bewältigung dieser Aufgabe auf äußerste
zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Kommunikation angewiesen ist,
erscheint der jetzige Zeitpunkt für eine Umstellung der Telefon -
dienste samt ihren Risken nicht geeignet. Die weitere Vorgangsweise
wird jedoch davon abhängen, wie sich die Strukturen, Qualität,
Versorgungsbreite und Dienstleistungen im Bereich der Telefon -
dienste in Österreich innerhalb dieses
Jahres weiterentwickeln.
Das Bundeskanzleramt hat, um bereits Einsparungen für das Jahr 1998
zu lukrieren, Verhandlungen mit der Post und Telekom Austria be -
treffend eine Rahmen - Rabattvereinbahrung für die gesamte Bundesver -
waltung initiiert. Diese konnten nun abgeschlossen werden. Das Bun -
deskanzleramt wird auch im Hinblick auf die Bündelung des Telefon -
dienstbedarfes (Paketlösung) für künftige Lösungen die Interessen
der gesamten Bundesverwaltung koordinieren und entsprechende Rah -
menvereinbarungen anstreben, wobei unter Beachtung der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und zweckmäßigkeit vorzugehen sein wird.
Diese Bestrebungen genießen die volle Unterstützung des Bundes -
ministeriums für Land - und Forstwirtschaft.
Zu Frage 4:
Die Telefonkosten im Bundesministerium für Land - und Forstwirt -
schaft für insgesamt 43 verrechnete Amtsleitungen (zentrale Tele -
fonanlage und eigene Amtsleitungen) betrugen im Jahr 1997 monatlich
rund ATS 208.000,
Zu Frage 5:
Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft hat für die 23
eigenen Amtsleitungen die üblichen Konditionen der Post für Bundes -
dienststellen. Vom Umsatz her gesehen liegt das Bundesministerium
für Land - und Forstwirtschaft jedoch unter der Mindestgrenze für
einen möglichen Großabnehmerrabatt.