3464/AB XX.GP

 

Gegenstand: schriftl. parl. Antr. d. Abg. z. NR

Ing. Langthaler, Freundinnen und Freunde vom

20.1.1998, Nr. 3511/J, betreffend Absenkung

der Telefonkosten bei den Ministerien durch

Telefonliberalisierung

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei -

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten

Ing. Langthaler, Freundinnen und Freunde vom 20.1.1998, Nr. 3511/J,

betreffend Absenkung der Telefonkosten bei den Ministerien durch

Telefonliberalisierung, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Die Zentralleitung des Bundesministeriums für Land - und Forstwirt -

schaft hat vier verschiedene Standorte in Wien. Die beiden Standor -

te Stubenring 1 und Stubenring 12 sind mit ihren Amtsleitungen im

Verbund einer neuen zentralen Telefonanlage der Gebäudeverwaltung

21 - Bundesbaudirektion Wien - mit den Zentralleitungen des

Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten zusammen -

geschlossen. Der Betrieb und die Verrechnung erfolgen für diesen

Telefonverbund geschlossen durch die Gebäudeverwaltung 21, es

wurden jedoch wegen Überlastung der zentralen Telefonanlage des

Regierungsgebäudes Stubenring 1 zusätzlich 20 eigene Amtsleitungen

für das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft der alten

Telefonanlage Haus Stubenring 12 belassen bzw. dazugeschaltet. Am

dritten Standort Marxergasse 2, 1030 Wien, befinden sich drei Amts -

leitungen im Hauptgebäude der österreichischen Bundesforste AG. Am

vierten Standort Ferdinandstraße 4, 1020 Wien, sind 20 Amtsleitun -

gen im Einsatz.

Zu den Fragen 2. 3. und 6 bis 8:

Derzeit etablieren sich auf Grund der EU - weiten Liberalisierung der

Telefondienste ab Jänner 1998 neue Anbieter, die jedoch die not -

wendigen technisch - organisatorischen Gegebenheiten erst schaffen

müssen. Konkrete Aussagen können aber derzeit nur im Rahmen einer

EU - weiten Marktevaluierung getroffen werden. Darüber hinaus hat das

Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft für 23 eigene Amts -

leitungen (Ferdinandstraße 4 und Marxergasse 2) länger laufende

vertragliche Bindungen. Bei einer vorzeitigen Kündigung wäre die

gesamte Entgeltdauer bis Vertragsende fällig.

Da Österreich ab 1. Juli 1998 die Präsidentschaft im Rat der EU

übernehmen wird und zur Bewältigung dieser Aufgabe auf äußerste

zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Kommunikation angewiesen ist,

erscheint der jetzige Zeitpunkt für eine Umstellung der Telefon -

dienste samt ihren Risken nicht geeignet. Die weitere Vorgangsweise

wird jedoch davon abhängen, wie sich die Strukturen, Qualität,

Versorgungsbreite und Dienstleistungen im Bereich der Telefon -

dienste in Österreich innerhalb dieses Jahres weiterentwickeln.

Das Bundeskanzleramt hat, um bereits Einsparungen für das Jahr 1998

zu lukrieren, Verhandlungen mit der Post und Telekom Austria be -

treffend eine Rahmen - Rabattvereinbahrung für die gesamte Bundesver -

waltung initiiert. Diese konnten nun abgeschlossen werden. Das Bun -

deskanzleramt wird auch im Hinblick auf die Bündelung des Telefon -

dienstbedarfes (Paketlösung) für künftige Lösungen die Interessen

der gesamten Bundesverwaltung koordinieren und entsprechende Rah -

menvereinbarungen anstreben, wobei unter Beachtung der Sparsamkeit,

Wirtschaftlichkeit und zweckmäßigkeit vorzugehen sein wird.

Diese Bestrebungen genießen die volle Unterstützung des Bundes -

ministeriums für Land - und Forstwirtschaft.

Zu Frage 4:

Die Telefonkosten im Bundesministerium für Land - und Forstwirt -

schaft für insgesamt 43 verrechnete Amtsleitungen (zentrale Tele -

fonanlage und eigene Amtsleitungen) betrugen im Jahr 1997 monatlich

rund ATS 208.000,

Zu Frage 5:

Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft hat für die 23

eigenen Amtsleitungen die üblichen Konditionen der Post für Bundes -

dienststellen. Vom Umsatz her gesehen liegt das Bundesministerium

für Land - und Forstwirtschaft jedoch unter der Mindestgrenze für

einen möglichen Großabnehmerrabatt.