3467/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat, Dr. Partik - Pablé, Mag. Stadler und Kollegen haben am
15. Jänner 1998 unter der Nummer 3497/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “Personalrochaden und getätigte Verbalinjurien gegenüber niederösterreichischen
Gendarmeriebeamten” gestellt, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt? Wenn ja, wie können Sie sich
derartige Vorfälle erklären? Wenn nein, was werden Sie unternehmen, um eine
vollkommene und umfassende Aufklärung in dieser Angelegenheit zu erhalten?
2. Können Sie bei Postenbesetzungen, Dienststellenüberprüfungen und Versetzungen
politische Motive der zuständigen Behörden definitiv ausschließen? Wenn nein, welche
objektiven Kriterien wählen Sie in Zukunft?
3. Wie werden die Auswahlverfahren bei Beamten, die anderen politischen Gruppierungen, wie
z.B. FSG, FCG, ua angehören, von der entsprechenden Behörde gewählt?
4. Wie erklären Sie sich den Umstand, daß ein Bewerber anläßlich einer Postenbestellung als
Bestqualifizierter abschneidet, aber negativ beschrieben wird? Erklären Sie sich das damit,
daß er ein FPÖ/ AUF - Mitglied ist? Ist Ihnen bekannt, daß Bewerber aufgrund ihrer FPÖ/
AUF - Mitgliedschaft unfair und schikanös behandelt werden?
5. Ist es richtig, daß langgediente und bestqualifizierte Beamte, nur weil sie Mitglieder der
AUF- Bewegung sind, ohne konkrete Angabe
von Gründen, zusätzlichen Dienststellen -
überprüfungen unterzogen werden? Wird diese Vorgangsweise auch bei Mitgliedern anderer
politischer Gruppierungen angewandt? Wenn nein, aus welchen Motivgründen wird diese
Praxis bei AUF - Mitgliedern durchgeführt?
6. Können Sie ausschließen, daß es zu keiner undemokratischen Behandlung aller politischer
Beamtenvertretungen kam bzw. kommt?
7. Ist Ihnen der Vorfall des niederösterreichischen Bezirkskommandanten bekannt, wonach er
in der Öffentlichkeit AUF - und FPÖ - Mandatare als “braune FIecken" bezeichnet hat und
diese daher “in seinem Bezirk ausmerzen werde"? Wenn ja, welche dienstrechtlichen
Konsequenzen/ Überprüfungen haben Sie gegen den Bezirkskommandanten aus Nieder -
österreich abgeleitet? Wenn nein, was gedenken Sie zu tun, um eine umfassende Aufklärung
in dieser Angelegenheit zu erhalten? Werden Sie nach Überprüfung des berichteten
Sachverhaltes ein Disziplinarverfahren einleiten? Gedenken Sie auch in eventu an eine
Strafanzeige bei Gericht, da zumindest ein Straftatbestand durch die getätigte Verbalinjurie
in der Öffentlichkeit gesetzt wurde?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein und ich schließe eine derartige Vorgangsweise auch aus, weshalb diesbezüglich auch
keine Aktivitäten zu veranlassen sind.
Zu Frage 2:
Ja.
Postenbesetzungen und Versetzungen erfolgen entsprechend den rechtlichen Bestimmungen.
Zur Absicherung und auch zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Objektivität gibt es eine
Reihe von Rechtsschutz - und Beschwerdeeinrichtungen, wie die Berufungskommission beim
BKA, die Volksanwaltschaft oder die Personalvertretungsaufsichtskommission.
Dienststellenkontrollen erfolgen entweder aufgrund konkreter Anlässe oder periodisch. Sie
sind im Interesse eines möglichst ordnungsgemäßen und einheitlichen Dienstvollzuges
notwendig und es ist keineswegs die Absicht
einer Diskriminierung damit verbunden.
Zu Frage 3:
Die Auswahlverfahren laufen nach einheitlichen Kriterien ab und nehmen nicht Bedacht auf die
Zugehörigkeit zu politischen Gruppierungen.
Zu Frage 4:
Ein derartiger Fall ist mir nicht bekannt. Ich schließe aus, daß die Mitgliedschaft zur FPÖ/AUF
der Grund hiefür ist.
Zu Frage 5:
Nein.
Dienststellenüberprüfungen und - kontrollen dienen einem geordneten Dienstvollzug und
erfolgen unabhängig von den politischen Gruppierungen der auf einer Dienststelle Dienst
versehenden Beamten.
Zu Frage 6:
Im Sinne unserer Bundesverfassung kommt für mich nur eine demokratische Behandlung in
Betracht.
Zu Frage 7:
Nein.
Ein derartiger Fall konnte trotz erfolgter Überprüfung durch das LGK für Niederösterreich
nickt eruiert werden.