3468/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat AUER und Kollegen haben am 22.1.1998
unter der Nr. 3609/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “Zusammenlegung der Gendarmerieposten in Oberösterreich”
gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
“1. Stehen Sie zu den gemachten Zusagen, daß es in Oberösterreich keine
weiteren Zusammenlegungen von Gendarmerieposten mehr geben wird?
2. Welche Erkenntnisse haben Sie mit den bereits durchgeführten
Postenschließungen gewonnen?
3. Inwiefern hat sich insbesondere die Situation durch die längeren Anfahrtszeiten
im Einsatzfall geändert?
4. Gibt es aufgrund allfälliger negativer Erfahrungen Bestrebungen, einzelne
kleinere Gendarmerieposten wieder aufzusperren?
5. Bleiben Sie weiterhin bei Ihrem Vorhaben, das Bezirksgendarmeriekommando
Wels von Thalheim/W nach Marchtrenk zu verlegen?
6. Welche Auswirkungen wird das im Bereich des Streifendienstes auf die
Einsatzzeiten haben?
7. Haben Sie für den Fall, daß Sie auf einer Verlegung des
Bezirksgendarmeriekommandos beharren, Maßnahmen getroffen, um das
aufgrund der verlängerten Anfahrtszeiten entstandene Sicherheitsrisiko zu
kompensieren?
8. Wenn ja, welche?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zusammenlegungen von Gendarmerieposten wurden auch bisher nur im
Interesse der Effizienzsteigerung durchgeführt, um die Struktur der
Gendarmeriedienststellen an die veränderten Anforderungen, die durch die starke
Mobilität der Bevölkerung und zunehmend überregional wirkenden
Verflechtungen an den Sicherheitsdienst eingetreten sind, anzupassen. Es ist
nicht ausgeschlossen, daß aus dem gleichen Grund zur laufenden Optimierung
der Organisationsvoraussetzungen die vorhandene Dienststellenstruktur zu
adaptieren ist. Zur Zeit ist jedoch hinsichtlich der Zusammenlegungen von
Dienststellen insbesondere in Oberösterreich kein derartiger Schritt aktuell,
sodaß meine Aussage, bezogen auf die gegenwärtigen Voraussetzungen,
weiterhin Gültigkeit hat.
Zu Frage 2:
Die bisherigen Zusammenlegungen von Gendarmerieposten haben sich durch
Freisetzung erheblicher Kapazitäten für den Außendienst, der an
sicherheitsdienstlicher Wirksamkeit den früher erforderlichen Zeitaufwendungen
für lnnendienstbelange weit überlegen ist, bestens bewährt.
Zu Frage 3:
Ausschlaggebend für einen wirkungsvollen Sicherheitsdienst ist die Verfügbarkeit
von Streifen im Außendienst, die für die Öffentlichkeit präsent sind und aufgrund
ihrer Mobilität und aktiven Rolle nicht nur eine weit bessere Vorbeugungswirkung
bieten als die bloße Existenz einer kleinen Gendarmeriedienststelle, sondern
infolge ihrer koordinierten Steuerung von einer Bezirksleitzentrale aus auch
repressive Einsatzfälle wesentlich verläßlicher und zum Teil rascher bewältigen
können. Die Lage der Dienststelle hat dabei nur eine untergeordnete Bedeutung,
weil die lnterventionszeit weniger davon als vom momentanen Standort der
Streife abhängt. Die Überwachungsgebiete der Gendarmerieposten und auch die
Sektoren im Bezirk sind jedoch so
festgelegt, daß jeder Punkt in einem
vertretbaren Zeitraum erreicht werden kann, wobei gerade durch die zentrale
Führung der Streifen von der Bezirksleitzentrale aus viel flexibler und besser
reagiert werden kann als bei der früher stärkeren Bindung der verfügbaren Kräfte
an das Gebiet des jeweiligen Postens.
Zu Frage 4:
Dazu gibt es im Hinblick auf die Antwort zu Frage 2 keine Veranlassung.
Zu Frage 5:
Ja. Diese Maßnahme wurde vor ihrer Verfügung eingehend geprüft und stellt
einen effizienteren Einsatz der verfügbaren Personal - und Sachressourcen dar,
weil mit der Verlegung des Bezirksgendarmeriekommandos auch die Verlegung
der Funktion als Bezirksleitzentrale einschließlich des dafür erforderlichen
Personals nach Marchtrenk verbunden ist. Damit kann den bestehenden
Anforderungen aus gesamtheitlicher Sicht auf den Bezirk erheblich besser
entsprochen werden.
Zu Frage 6:
Die Streifentätigkeit wird hauptsächlich dort erfolgen, wo sie erfahrungsgemäß
bereits jetzt am häufigsten gebraucht wird. Nachteilige Auswirkungen sind nicht
zu erwarten.
Zu Frage 7 und 8:
Die vorgesehene Verlegung stellt insgesamt eine Optimierungsmaßnahme dar,
die als solche ein entstehendes Sicherheitsrisiko ausschließt. Es wird daher auch
kein Kompensierungsbedarf gesehen.