3468/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat AUER und Kollegen haben am 22.1.1998

unter der Nr. 3609/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend “Zusammenlegung der Gendarmerieposten in Oberösterreich”

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

“1. Stehen Sie zu den gemachten Zusagen, daß es in Oberösterreich keine

weiteren Zusammenlegungen von Gendarmerieposten mehr geben wird?

2. Welche Erkenntnisse haben Sie mit den bereits durchgeführten

Postenschließungen gewonnen?

3. Inwiefern hat sich insbesondere die Situation durch die längeren Anfahrtszeiten

im Einsatzfall geändert?

4. Gibt es aufgrund allfälliger negativer Erfahrungen Bestrebungen, einzelne

kleinere Gendarmerieposten wieder aufzusperren?

5. Bleiben Sie weiterhin bei Ihrem Vorhaben, das Bezirksgendarmeriekommando

Wels von Thalheim/W nach Marchtrenk zu verlegen?

6. Welche Auswirkungen wird das im Bereich des Streifendienstes auf die

Einsatzzeiten haben?

7. Haben Sie für den Fall, daß Sie auf einer Verlegung des

Bezirksgendarmeriekommandos beharren, Maßnahmen getroffen, um das

aufgrund der verlängerten Anfahrtszeiten entstandene Sicherheitsrisiko zu

kompensieren?

8. Wenn ja, welche?”

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zusammenlegungen von Gendarmerieposten wurden auch bisher nur im

Interesse der Effizienzsteigerung durchgeführt, um die Struktur der

Gendarmeriedienststellen an die veränderten Anforderungen, die durch die starke

Mobilität der Bevölkerung und zunehmend überregional wirkenden

Verflechtungen an den Sicherheitsdienst eingetreten sind, anzupassen. Es ist

nicht ausgeschlossen, daß aus dem gleichen Grund zur laufenden Optimierung

der Organisationsvoraussetzungen die vorhandene Dienststellenstruktur zu

adaptieren ist. Zur Zeit ist jedoch hinsichtlich der Zusammenlegungen von

Dienststellen insbesondere in Oberösterreich kein derartiger Schritt aktuell,

sodaß meine Aussage, bezogen auf die gegenwärtigen Voraussetzungen,

weiterhin Gültigkeit hat.

Zu Frage 2:

Die bisherigen Zusammenlegungen von Gendarmerieposten haben sich durch

Freisetzung erheblicher Kapazitäten für den Außendienst, der an

sicherheitsdienstlicher Wirksamkeit den früher erforderlichen Zeitaufwendungen

für lnnendienstbelange weit überlegen ist, bestens bewährt.

Zu Frage 3:

Ausschlaggebend für einen wirkungsvollen Sicherheitsdienst ist die Verfügbarkeit

von Streifen im Außendienst, die für die Öffentlichkeit präsent sind und aufgrund

ihrer Mobilität und aktiven Rolle nicht nur eine weit bessere Vorbeugungswirkung

bieten als die bloße Existenz einer kleinen Gendarmeriedienststelle, sondern

infolge ihrer koordinierten Steuerung von einer Bezirksleitzentrale aus auch

repressive Einsatzfälle wesentlich verläßlicher und zum Teil rascher bewältigen

können. Die Lage der Dienststelle hat dabei nur eine untergeordnete Bedeutung,

weil die lnterventionszeit weniger davon als vom momentanen Standort der

Streife abhängt. Die Überwachungsgebiete der Gendarmerieposten und auch die

Sektoren im Bezirk sind jedoch so festgelegt, daß jeder Punkt in einem

vertretbaren Zeitraum erreicht werden kann, wobei gerade durch die zentrale

Führung der Streifen von der Bezirksleitzentrale aus viel flexibler und besser

reagiert werden kann als bei der früher stärkeren Bindung der verfügbaren Kräfte

an das Gebiet des jeweiligen Postens.

Zu Frage 4:

Dazu gibt es im Hinblick auf die Antwort zu Frage 2 keine Veranlassung.

Zu Frage 5:

Ja. Diese Maßnahme wurde vor ihrer Verfügung eingehend geprüft und stellt

einen effizienteren Einsatz der verfügbaren Personal - und Sachressourcen dar,

weil mit der Verlegung des Bezirksgendarmeriekommandos auch die Verlegung

der Funktion als Bezirksleitzentrale einschließlich des dafür erforderlichen

Personals nach Marchtrenk verbunden ist. Damit kann den bestehenden

Anforderungen aus gesamtheitlicher Sicht auf den Bezirk erheblich besser

entsprochen werden.

Zu Frage 6:

Die Streifentätigkeit wird hauptsächlich dort erfolgen, wo sie erfahrungsgemäß

bereits jetzt am häufigsten gebraucht wird. Nachteilige Auswirkungen sind nicht

zu erwarten.

Zu Frage 7 und 8:

Die vorgesehene Verlegung stellt insgesamt eine Optimierungsmaßnahme dar,

die als solche ein entstehendes Sicherheitsrisiko ausschließt. Es wird daher auch

kein Kompensierungsbedarf gesehen.