3469/AB XX.GP

 

B e a n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten Kier

und Partnerlnnen vom 22. Jänner 1998, Nr. 3592/J,

betreffend die Einleitung von Verhandlungen

über ein Bundes - Sozialhilfegesetz

Diese Anfrage, die in Kopie beigeschlossen wird, beantworte ich wie folgt:

Antwort zu den Fragen 1 - 5:

Der Nationalrat hat den Entschließungsantrag 388/A(E) in der Fassung des Abänderungsantra -

ges der Abgeordneten Annemarie Reitsamer und Dr. Gottfried Feurstein mit dem Wortlaut

“Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales,

wird ersucht, mit den Ländern Gespräche über die Weiterentwicklung der Sozialhilfe aufzu -

nehmen” mehrheitlich angenommen.

Die Problematik der österreichweiten Harmonisierung der Armutsbekämpfung war in der Fol -

ge Gegenstand der Landessozialreferentenkonferenz in Pörtschach Ende letzten Jahres. Auf

der Konferenz wurde der folgende Beschluß gefaßt:

“Die Landessozialreferentenkonferenz ist an einer Weiterentwicklung der Sozialhilfegesetzge -

bung unter Maßgabe des Konsultationsmechanismus interessiert und bereit, daran mitzuarbei -

ten. Für eine bundeseinheitliche Regelung besteht derzeit kein Bedarf.

Weiters soll ein Querschnittvergleich der Sozialstrukturen aller Länder über Auftrag des Bun -

desministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales erfolgen.”

In Entsprechung dieses Beschlusses wird daher in nächster Zeit eine umfangreiche verglei -

chende Studie in Auftrag gegeben werden.

Diese Studie soll als Basis dafür dienen, gemeinsam mit den Ländern weitere Überlegungen im

Hinblick auf eine bedarfsorientierte Mindestsicherung in Österreich anzustellen.

Ich habe weiters im Gefolge der Zweiten Armutskonferenz eine Arbeitsgruppe "Bedarfsorien -

tierte Mindestsicherung” eingerichtet, die voraussichtlich noch 1998 ihre Ergebnisse vorlegen

wird. Es ist davon auszugehen, daß nach Abschluß der Arbeiten der Arbeitsgruppe deren Er -

gebnisse Grundlage für die weitere Behandlung dieses Themenkreises sein werden.

Ein Bundesgrundsatzgesetz ist im übrigen nur einer von mehreren Wegen, einen bun -

deseinheitlichen Mindeststandard zu erreichen.

Antwort zur Frage 6:

Die bereits erwähnte Expertenarbeitsgruppe - an der die von den Antragstellern angesproche -

nen Gruppierungen maßgeblich beteiligt sind - beschäftigt sich mit Vor - und Nachteilen von

verschiedenen Modellen der ,,bedarfsorientierten Grundsicherung”. Aufgrund dieses Dialogs

mit Vertretern von Organisationen, die tagtäglich mit den Problemen von tatsächlichen und

potentiellen Empfängern von Sozialhilfeleistungen zu tun haben, werden wertvolle Erfahrungen

für den Kontakt des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit den Ländern

gesammelt.

Weiters ist das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales an das ÖSTAT heran -

getreten, die Statistiken über die Sozialhilfeausgaben und - einnahmen und über die Bezieher

von Sozialhilfeleistungen konsistenter und transparenter zu gestalten. Das ÖSTAT wird zu

diesem Thema demnächst eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Länder und des Bundesmini -

steriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales einrichten.

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