347/AB

Die Abgeordneten LAFER, Dr PARTlK-PABLE und KoIlegen haben am 21. März

1996 unter der Nr 357/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend

"Änderungen beim GendarmeriezentraIkommando'' gerichtet, die foIgenden

WortIaut hat:

''1. Wann wurde das GendarmeriezentraIkommando durch eine private

Managementfirma überprüft und

a. welche private Managementfirma wurde mit der Überprüfung

beauftragt?

b. was war das Ergebnis der Überprüfung?

2. Wurde durch die Umsetzung des Konzeptes,dh die Schaffung einer

Struktur, eine Straffung der Verwaltungsabläufe erreicht, die auf eine

sinnvolle Zusammenführung von AufgabensteIlungen ausgerichtet ist?

3. Welche Ergebnisse wurden bei der Ausschöpfung von RationaIisierungs-

und Optimierungsmöglichkeiten gegenüber der aIten OGO/GZK erzielt?

4. Welche lnstrumentarien für begleitende Maßnahmen und Kontrollen

wurden geschaffen?

5. Inwieweit wurden bzw werden Beamte der aIIgemeinen Verwaltung und

Vertragsbedienstete bei ArbeitspIätzen mit Tätigkeiten, die eine exekutive

Ausbildung nicht bedingen und auch von einem der bezeichneten

Bediensteten verrichtet werden können, eingesetzt?

6. Wie hoch war der systemisierte Personalstand vor der Reform

(alIgemeine VerwaItung und Exekutive) im

Gendarmeriezentralkommando?

7. Wie hoch ist der systemisierte PersonaIstand nach der Reform

(allgemeine VerwaItung und Exekutive) im

GendarmeriezentraIkommando?''

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1 :

Das Gendarmeriezentralkommando wurde bisher von keiner privaten

Managementfirma überprüft.

Zu Frage 2:

Ja.

Zu Frage 3:

Die Organisationsstruktur wurde an die aktuellen Bedürfnisse insbesondere im

Hinblick auf die Einrichtung des Grenzdienstes und der elektronischen

Datenverarbeitung im Bereich der Bundesgendarmerie angepaßt.

Zu Frage 4:

Die Elemente für begleitende Maßnahmen und Kontrollen waren bereits in der

bisherigen Organisationsstruktur enthalten; es erfoIgte keine ausdrückliche

Neuschaffung.

Zu Frage 5:

Nach dem grundlegenden Bekenntnis dazu, für Tätigkeiten, die

exekutivdienstIiche Kenntnisse nicht erfordern, Beamte der aIIgemeinen

VerwaItung und Vertragsbedienstete einzusetzen, wird dies zunehmend nach

Maßgabe des sukzessiven PersonalwechseIs umgesetzt werden.

Zu den Fragen 6 und 7:

lm Bereich des GendarmeriezentraIkommandos werden bzw wurden nicht nur

Bedienstete des PIansteIIenbereiches ''Bundesgendarmerie'', sondern auch

Bedienstete des PlansteIIenbereiches ''ZentraIleitung'' verwendet.Bedienstete

des AIlgemeinen VerwaItungsdienstes wurden im Sinne einer

PIansteIIenbereinigung bereits falIweise zum PIansteIlenbereich ''ZentraIIeitung''

transferiert. Dies wird im Zuge des SteIIenpIanes 1996 fortgesetzt. Die

PlansteIIeninhaber stehen jedoch weiterhin dem Gendarmeriezentralkommando

zur Dienstleistung zur Verfügung. Es kann daher aus dem systemisierten

PersonaIstand kein VergIeich zur Situation vor und nach der

Organisationsänderung gezogen werden. Vergleichbar hingegen sind die

tatsächlichen PersonaIstände. Überdies ist vor der angesprochenen Reform

nur das GendarmeriezentraIkommando im engeren Sinn betroffen, das ist die

Gruppenleitung, die Abteilung Il/4, die AbteiIung II/5 (ohne die zentrale

technische Versorgung) und die neue Abteilung Il/23.

Die Personalstände Iauten wie folgt:

- vor der Reform: 125 Bedienstete

- nach der Reform: 135 Bedienstete

Durch die Reform konnte trotz des Aufbaues des Grenzdienstes, der im

Endausbau jedenfalls 3000 zusätzliche Bedienstete betragen soIlte, und

anderer neuer Aufgaben (Zentralisierung der Versetzung in den Ruhestand ,

Angelegenheiten der Auslandseinsätze, Forcierung des EDV-Wesens und

Gleichbehandlungsangelegenheiten) mit der geringen Steigerung das

AusIangen gefunden werden.