347/AB
Die Abgeordneten LAFER, Dr PARTlK-PABLE und KoIlegen haben am 21. März
1996 unter der Nr 357/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
"Änderungen beim GendarmeriezentraIkommando'' gerichtet, die foIgenden
WortIaut hat:
''1. Wann wurde das GendarmeriezentraIkommando durch eine private
Managementfirma überprüft und
a. welche private Managementfirma wurde mit der Überprüfung
beauftragt?
b. was war das Ergebnis der Überprüfung?
2. Wurde durch die Umsetzung des Konzeptes,dh die Schaffung einer
Struktur, eine Straffung der Verwaltungsabläufe erreicht, die auf eine
sinnvolle Zusammenführung von AufgabensteIlungen ausgerichtet ist?
3. Welche Ergebnisse wurden bei der Ausschöpfung von RationaIisierungs-
und Optimierungsmöglichkeiten gegenüber der aIten OGO/GZK erzielt?
4. Welche lnstrumentarien für begleitende Maßnahmen und Kontrollen
wurden geschaffen?
5. Inwieweit wurden bzw werden Beamte der aIIgemeinen Verwaltung und
Vertragsbedienstete bei ArbeitspIätzen mit Tätigkeiten, die eine exekutive
Ausbildung nicht bedingen und auch von einem der bezeichneten
Bediensteten verrichtet werden können, eingesetzt?
6. Wie hoch war der systemisierte Personalstand vor der Reform
(alIgemeine VerwaItung und Exekutive) im
Gendarmeriezentralkommando?
7. Wie hoch ist der systemisierte PersonaIstand nach der Reform
(allgemeine VerwaItung und Exekutive) im
GendarmeriezentraIkommando?''
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 :
Das Gendarmeriezentralkommando wurde bisher von keiner privaten
Managementfirma überprüft.
Zu Frage 2:
Ja.
Zu Frage 3:
Die Organisationsstruktur wurde an die aktuellen Bedürfnisse insbesondere im
Hinblick auf die Einrichtung des Grenzdienstes und der elektronischen
Datenverarbeitung im Bereich der Bundesgendarmerie angepaßt.
Zu Frage 4:
Die Elemente für begleitende Maßnahmen und Kontrollen waren bereits in der
bisherigen Organisationsstruktur enthalten; es erfoIgte keine ausdrückliche
Neuschaffung.
Zu Frage 5:
Nach dem grundlegenden Bekenntnis dazu, für Tätigkeiten, die
exekutivdienstIiche Kenntnisse nicht erfordern, Beamte der aIIgemeinen
VerwaItung und Vertragsbedienstete einzusetzen, wird dies zunehmend nach
Maßgabe des sukzessiven PersonalwechseIs umgesetzt werden.
Zu den Fragen 6 und 7:
lm Bereich des GendarmeriezentraIkommandos werden bzw wurden nicht nur
Bedienstete des PIansteIIenbereiches ''Bundesgendarmerie'', sondern auch
Bedienstete des PlansteIIenbereiches ''ZentraIleitung'' verwendet.Bedienstete
des AIlgemeinen VerwaItungsdienstes wurden im Sinne einer
PIansteIIenbereinigung bereits falIweise zum PIansteIlenbereich ''ZentraIIeitung''
transferiert. Dies wird im Zuge des SteIIenpIanes 1996 fortgesetzt. Die
PlansteIIeninhaber stehen jedoch weiterhin dem Gendarmeriezentralkommando
zur Dienstleistung zur Verfügung. Es kann daher aus dem systemisierten
PersonaIstand kein VergIeich zur Situation vor und nach der
Organisationsänderung gezogen werden. Vergleichbar hingegen sind die
tatsächlichen PersonaIstände. Überdies ist vor der angesprochenen Reform
nur das GendarmeriezentraIkommando im engeren Sinn betroffen, das ist die
Gruppenleitung, die Abteilung Il/4, die AbteiIung II/5 (ohne die zentrale
technische Versorgung) und die neue Abteilung Il/23.
Die Personalstände Iauten wie folgt:
- vor der Reform: 125 Bedienstete
- nach der Reform: 135 Bedienstete
Durch die Reform konnte trotz des Aufbaues des Grenzdienstes, der im
Endausbau jedenfalls 3000 zusätzliche Bedienstete betragen soIlte, und
anderer neuer Aufgaben (Zentralisierung der Versetzung in den Ruhestand ,
Angelegenheiten der Auslandseinsätze, Forcierung des EDV-Wesens und
Gleichbehandlungsangelegenheiten) mit der geringen Steigerung das
AusIangen gefunden werden.