3471/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

haben am 30. Jänner 1998 unter der Nr. 3641/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend die Einstellung von behinderten

Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat:

“1. Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1996

und 1997?

2 Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem

unter Punkt 1. angeführten Bereich in den Kalenderjahren 1996 und

1997?

3. Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für

1996 und 1997?

4. Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministe -

riums in den Jahren 1996 und 1997 an den Ausgleichstaxfonds geleistet

werden mußte?”

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend ist darauf hinzuweisen, daß die Zahlen der Jahre 1996 und 1997 vor

allem infolge der Kompetenzverschiebungen, die sich durch das Inkrafttreten

der Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBI.l Nr.21/1997, ergeben haben,

wesentlich voneinander abweichen.

Zu Frage 1:

Zum Stichtag 1. Oktober 1996 betrug die Pflichtzahl im Bereich des Bundes -

kanzleramtes 74; zum Stichtag 1. Oktober 1997 betrug sie 93.

Zu den Fragen 2 und 3:

Am 1. Oktober 1996 waren im Bundeskanzleramt 128 begünstigte Behinderte

beschäftigt, davon 34 doppelt anrechenbar (das heißt die Pflichtzahl wurde um

88 überschritten); per 1. Oktober 1997 waren es 173, davon 45 doppelt an -

rechenbar (das heißt die Pflichtzahl wurde um 125 überschritten).

Zu Frage 4:

Dazu verweise ich auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für

Finanzen zu Frage 4 der an ihn gerichteten Anfrage Nr. 3618/J.