3471/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
haben am 30. Jänner 1998 unter der Nr. 3641/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend die Einstellung von behinderten
Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat:
“1. Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1996
und 1997?
2 Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem
unter Punkt 1. angeführten Bereich in den Kalenderjahren 1996 und
1997?
3. Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für
1996 und 1997?
4. Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministe -
riums in den Jahren 1996 und 1997 an den Ausgleichstaxfonds geleistet
werden mußte?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist darauf hinzuweisen, daß die Zahlen der Jahre 1996 und 1997 vor
allem infolge der Kompetenzverschiebungen, die sich durch das Inkrafttreten
der Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBI.l Nr.21/1997, ergeben haben,
wesentlich voneinander abweichen.
Zu Frage 1:
Zum Stichtag 1. Oktober 1996 betrug die Pflichtzahl im Bereich des Bundes -
kanzleramtes 74; zum Stichtag 1. Oktober 1997 betrug sie 93.
Zu den Fragen 2 und 3:
Am 1. Oktober 1996 waren im Bundeskanzleramt 128 begünstigte Behinderte
beschäftigt, davon 34 doppelt anrechenbar (das heißt die Pflichtzahl wurde um
88 überschritten); per 1. Oktober 1997 waren es 173, davon 45 doppelt an -
rechenbar (das heißt die Pflichtzahl wurde um 125 überschritten).
Zu Frage 4:
Dazu verweise ich auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für
Finanzen zu Frage 4 der an ihn gerichteten Anfrage Nr. 3618/J.