3473/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage Nr. 3507/J der Abgeordneten Ing. Monika Langthaler und

Genossen vom 20. Jänner 1998, betreffend Absenkung der Telefonkosten bei den Ministerien

durch Telefonliberalisierung, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Wegen mehrerer Dislozierungen im Bundesministerium für Finanzen und der oftmals nicht

eindeutig gegebenen Zuordenbarkeit der Leitungen wurde für die Beantwortung der Frage die

Haupttelefonanlage des Ressorts mit der Nr. 514 33 zugrunde gelegt.

Im Bereich der Telefonanlage des Bundesministeriums für Finanzen mit der Nr. 514 33 sind

144 Amtsleitungen installiert.

Zu 2., 3. und 6. bis 8.:

Derzeit etablieren sich aufgrund der EU - weiten Liberalisierung der Telefondienste ab

Jänner 1998 neue Anbieter, die jedoch die notwendigen technisch - organisatorischen Ge -

gebenheiten erst schaffen müssen. Konkrete Aussagen könnten derzeit nur im Rahmen einer

EU - weiten Marktevaluierung getroffen werden. Da aber Österreich ab 1. Juli 1998 die

Präsidentschaft im Rat der EU übernehmen wird und zur Bewältigung dieser Aufgabe auf

äußerste Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Kommunikation angewiesen ist, erscheint der

jetzige Zeitpunkt für eine Umstellung der Telefondienste samt ihren Risiken nicht geeignet.

Die weitere Vorgangsweise wird jedoch davon abhängen, wie sich die Strukturen, Qualität,

Versorgungsbreite und Dienstleistungen im Bereich der Telefondienste in Österreich inner -

halb dieses Jahres weiterentwickeln werden.

Um aber bereits für das Jahr 1998 Einsparungen zu lukrieren, wurden vom Bundes -

kanzleramt im vergangenen Jahr Verhandlungen betreffend eine Rahmen - Rabattver -

einbarung für den Bund mit der Post und Telekom Austria initiiert. Diese sind nun abge -

schlossen; es wurde ein Rabatt auf Telefondienste in der Höhe von 15% vereinbart.

Im Hinblick auf die Bündelung des Telefondienstbedarfes (Paketlösung) der Bundesver -

waltung wird das Bundeskanzleramt auch für künftige Lösungen jeweils die Interessen der

gesamten Bundesverwaltung koordinieren und entsprechende Rahmenvereinbarungen - wie

auch bei den Rahmen - Rabattvereinbarungen mit der Post und Telekom Austria - anstreben,

wobei unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und

Zweckmäßigkeit vorzugehen sein wird.

Zu 4.:

Die durchschnittlichen monatlichen Telefonkosten für das Bundesministerium für Finanzen -

Zentralstelle betragen 417.473 S.

Zu 5.:

Das Bundesministerium für Finanzen nimmt die üblichen Mengen - Sonderkonditionen in An -

spruch. Im übrigen wird auf die oben erwähnte Rahmen - Rabattvereinbarung für den Bund mit

der Post und Telekom Austria hingewiesen.

Anlage