3474/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom
15. Jänner 1998, Nr. 3496/J, betreffend Garantieerklärung für eine Nichtprivatisierung der
Bundesanteile an der Salzburger Flughafengesellschaft, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. bis 5. und 10.:
Anläßlich einer Besprechung in Salzburg, bei der auch Vertreter des Unternehmens
anwesend waren, habe ich die Motive für die beabsichtigte Übertragung der Anteile des
Bundes an den Flughafenbetriebsgesellschaften der Bundesländer an die ÖIAG näher
dargelegt.
Dabei habe ich ausgeführt, daß im Mittelpunkt des Interesses die Ausgliederung und
Übertragung des Beteiligungsmanagements an die ÖIAG steht, die sich in den letzten Jahren
im Bereich der Beteiligungsbetreuung großes Know - how - das sie für diese Aufgabe
prädestiniert - angeeignet hat. Damit wird auch dem im Koalitionsübereinkommen der
Bundesregierung festgehaltenen Bestreben nach einer Reform der Bundesverwaltung
entsprochen.
Ein Privatisierungsauftrag der Bundesregierung an die ÖIAG war und ist in diesem Konzept
nicht vorgesehen.
Zu 6. und 7.:
Bei eventuellen, die genannten Bundesanteile betreffenden Veräußerungswünschen müßte
die ÖIAG (nach einer auf entsprechender gesetzlicher Basis erfolgten Übertragung der
Eigentumsrechte) oder (im Falle der
Nichtübertragung an die ÖIAG) der Bundesminister für
Finanzen im Rahmen eines Bundesgesetzes ein Privatisierungskonzept entwickeln, das - in
jedem Einzelfall - die Genehmigung der Bundesregierung erfordert, wobei hier die
Bestimmungen des Privatisierungsgesetzes, BGBI. Nr.97/1997, anzuwenden sind.
Zu 8. und 9.:
Ein allfälliger Verkauf der Bundesanteile an Stadt und Land richtet sich nach den
einschlägigen Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetztes sowie den entsprechenden
Vorschriften der Europäischen Union und bedarf jedenfalls einer gesetzlichen Grundlage.
Anlagen