3474/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom

15. Jänner 1998, Nr. 3496/J, betreffend Garantieerklärung für eine Nichtprivatisierung der

Bundesanteile an der Salzburger Flughafengesellschaft, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

Zu 1. bis 5. und 10.:

Anläßlich einer Besprechung in Salzburg, bei der auch Vertreter des Unternehmens

anwesend waren, habe ich die Motive für die beabsichtigte Übertragung der Anteile des

Bundes an den Flughafenbetriebsgesellschaften der Bundesländer an die ÖIAG näher

dargelegt.

Dabei habe ich ausgeführt, daß im Mittelpunkt des Interesses die Ausgliederung und

Übertragung des Beteiligungsmanagements an die ÖIAG steht, die sich in den letzten Jahren

im Bereich der Beteiligungsbetreuung großes Know - how - das sie für diese Aufgabe

prädestiniert - angeeignet hat. Damit wird auch dem im Koalitionsübereinkommen der

Bundesregierung festgehaltenen Bestreben nach einer Reform der Bundesverwaltung

entsprochen.

Ein Privatisierungsauftrag der Bundesregierung an die ÖIAG war und ist in diesem Konzept

nicht vorgesehen.

Zu 6. und 7.:

Bei eventuellen, die genannten Bundesanteile betreffenden Veräußerungswünschen müßte

die ÖIAG (nach einer auf entsprechender gesetzlicher Basis erfolgten Übertragung der

Eigentumsrechte) oder (im Falle der Nichtübertragung an die ÖIAG) der Bundesminister für

Finanzen im Rahmen eines Bundesgesetzes ein Privatisierungskonzept entwickeln, das - in

jedem Einzelfall - die Genehmigung der Bundesregierung erfordert, wobei hier die

Bestimmungen des Privatisierungsgesetzes, BGBI. Nr.97/1997, anzuwenden sind.

Zu 8. und 9.:

Ein allfälliger Verkauf der Bundesanteile an Stadt und Land richtet sich nach den

einschlägigen Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetztes sowie den entsprechenden

Vorschriften der Europäischen Union und bedarf jedenfalls einer gesetzlichen Grundlage.

 

Anlagen