3475/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl. Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen vom

22. Jänner 1998, Nr. 3584/J, betreffend Anfragebeantwortung 3076/AB über den Verkauf der

Bundesanteile der Bank Austria an ein Konsortium, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Wie ich bereits in der Anfragebeantwortung 3076/AB ausgeführt habe, waren für die Ver -

äußerung der Aktien der Bank Austria AG durch die Post und Telekombeteiligungsver -

waltungsgesellschaft (PTBG) ausschließlich die Bestimmungen des Bundesgesetzes,

BGBI. I Nr. 91/1997, maßgeblich.

Die PTBG hat nach einer internationalen Ausschreibung am 20. Februar 1998 - wobei sie

von der lnvestmentbank J.P. Morgan beraten wurde - 6. 629. 050 Stück Stammaktien der Bank

Austria an die Dresdner Bank AG verkauft.

Die Dresdner Bank AG erwarb die Aktien mit der Verpflichtung zur Weiterplazierung. In

wenigen Stunden wurden 4. 629. 050 Stück Aktien bei nahezu 50 Investoren in 12 Ländern

plaziert. 2 Millionen Stück Stammaktien bleiben vorerst im Besitz der Dresdner Bank AG. Sie

sind für ein öffentliches Angebot in Österreich vorgesehen.

Die Dresdner Bank AG war unter Berücksichtigung der Besserungsvereinbarung für die In -

landstranche der Bestbieter.

Durch den Verkauf an ein Konsortium (Kombination aus kleinweisem Verkauf, Block - trade im

Ausland und lnlandsangebot) konnten die Transaktionskosten im Vergleich zu einer In -

landsplazierung besonders niedrig gehalten werden.

Die Plazierung sämtlicher im Eigentum der PTBG stehenden Aktien der Bank Austria AG auf

einmal wäre überdies die größte Börsentransaktion in der Geschichte des österreichischen

Kapitalmarkts gewesen. Internationale lnvestmentbanken hielten eine solche Transaktion für

sehr riskant.

Die PTBG hat somit den für die Veräußerung der in ihrem Eigentum stehenden Aktien der

Bank Austria AG maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften entsprochen.

Zu 2.:

Die unter 1. dargestellte Variante der Veräußerung war aufgrund der Kaufpreisgestaltung

nicht erlösmindernd. Auslands - und lnlandstranche wurden zu einem börsekursnahen Fixpreis

verkauft und für die Inlandstranche wurde eine Besserungsvereinbarung abgeschlossen.

Anlage