3475/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl. Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen vom
22. Jänner 1998, Nr. 3584/J, betreffend Anfragebeantwortung 3076/AB über den Verkauf der
Bundesanteile der Bank Austria an ein Konsortium, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Wie ich bereits in der Anfragebeantwortung 3076/AB ausgeführt habe, waren für die Ver -
äußerung der Aktien der Bank Austria AG durch die Post und Telekombeteiligungsver -
waltungsgesellschaft (PTBG) ausschließlich die Bestimmungen des Bundesgesetzes,
BGBI. I Nr. 91/1997, maßgeblich.
Die PTBG hat nach einer internationalen Ausschreibung am 20. Februar 1998 - wobei sie
von der lnvestmentbank J.P. Morgan beraten wurde - 6. 629. 050 Stück Stammaktien der Bank
Austria an die Dresdner Bank AG verkauft.
Die Dresdner Bank AG erwarb die Aktien mit der Verpflichtung zur Weiterplazierung. In
wenigen Stunden wurden 4. 629. 050 Stück Aktien bei nahezu 50 Investoren in 12 Ländern
plaziert. 2 Millionen Stück Stammaktien bleiben vorerst im Besitz der Dresdner Bank AG. Sie
sind für ein öffentliches Angebot in Österreich vorgesehen.
Die Dresdner Bank AG war unter Berücksichtigung der Besserungsvereinbarung für die In -
landstranche der Bestbieter.
Durch den Verkauf an ein Konsortium (Kombination aus kleinweisem Verkauf, Block - trade im
Ausland und lnlandsangebot) konnten die Transaktionskosten im Vergleich zu einer In -
landsplazierung besonders niedrig gehalten werden.
Die Plazierung sämtlicher im Eigentum der PTBG stehenden Aktien der Bank Austria AG auf
einmal wäre überdies die größte Börsentransaktion in der Geschichte des österreichischen
Kapitalmarkts gewesen. Internationale lnvestmentbanken hielten eine solche Transaktion für
sehr riskant.
Die PTBG hat somit den für die Veräußerung der in ihrem Eigentum stehenden Aktien der
Bank Austria AG maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften entsprochen.
Zu 2.:
Die unter 1. dargestellte Variante der Veräußerung war aufgrund der Kaufpreisgestaltung
nicht erlösmindernd. Auslands - und lnlandstranche wurden zu einem börsekursnahen Fixpreis
verkauft und für die Inlandstranche wurde eine Besserungsvereinbarung abgeschlossen.
Anlage