3480/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am

13. Jänner 1998 unter der Nr. 3486/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Wehrbudget, Beschaffungswesen und Heeresgliederung" gerichtet. Diese aus

Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich

wie folgt:

Zu 1:

Die Kosten der Einschaltung in der Tageszeitung „Der Standard“ vom 24. Oktober 1997 mit

‚Themen über das Bundesheer und Sicherbeitspolitik betrugen öS 80.000,-- (inkl. aller Ab -

gaben) und wurden aus dem VA - Ansatz 1/40108 finanziert.

Zu 2:

Veröffentlichungen in Printmedien werden jeweils bedarfsorientiert -  in der Regel auf

Grund gesetzlicher Vorschriften (insbes. im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher

Aufträge) veranlaßt. Für das Jahr 1998 ist hiefür mit einem Aufwand von etwa 5,4 Mio. öS

zu rechnen; die Finanzierung erfolgt aus dem VA - Ansatz 1/40108.

Zu 3:

Die Österreichische Offiziersgesellschaft erhielt im Jahr 1997 180.000,- öS an Förderungen.

Im übrigen kann wehrpolitisch relevanten Vereinen für konkrete Vorhaben im Bereich der

wehrpolitischen Informations - und Öffentlichkeitsarbeit nach Maßgabe ihrer Bedeutung für

die Landesverteidigung Unterstützung gewährt werden.

Zu 4:

Für „NATO - Werbung“ sind im Budget des Bundesministeriums für Landesverteidigung

keine finanziellen Mittel vorgesehen.

Zu 5:

Die Ausgaben meines Ressorts für die Militärmission in Brüssel, die in erster Linie die

Vertretung gegenüber den Streitkräften Belgiens, der Niederlande und Luxemburgs

wahrnimmt, betrugen im Jahr 1996 ca. 7,7 Mio. öS, 1997 ca. 4,5 Mio. öS und werden 1998

voraussichtlich ca. 6,3 Mio. öS betragen.

Zu 6:

Nach dem derzeitigen Planungsstadium ist nicht vorgesehen, das künftige Kommando für

Internationale Einsätze mit 1tschwerer Ausrüstung“ auszustatten.

Zu 7:

Einnahmen des Bundes aus Kasernenverkäufen sollten der militärischen Landesverteidigung

zugutekommen.

Zu 8:

Die geplante Strukturanpassung zielt primär darauf ab, Organisation und Umfang des

Bundesheeres auf die künftig zu erwartenden Aufgaben abzustimmen. Eine Anpassung an

internationale Standards ist dabei in jeder Hinsicht von Vorteil.

Zu 9:

Die Funktion des Bundesheeres liegt weiterhin in der erfolgreichen Bewältigung der durch

die österreichische Bundesverfassung übertragenen Aufgaben. Primäraufgabe ist dabei nach

wie vor die militärische Landesverteidigung.

Zu 10:

Die milizartige Struktur des Bundesheeres wird - wie schon bisher - auch künftig die

personellen Voraussetzungen für eine Teilnahme an internationalen friedenssichernden

Maßnahmen gewährleisten.

Zu 11:

Wehrpflichtige des Milizstandes, vor allem Offiziere und Unteroffiziere, werden auch in

Zukunft in der Einsatzorganisation des Bundesheeres dringend benötigt. Von einer „Krise

der Miliz“ kann keine Rede sein.

Zu 12 bis 14:

Da Übersichten über sämtliche Beschaffungsvorhaben des Bundesheeres einschließlich der

diesbezüglichen militärischen Pflichtenhefte Rückschlüsse auf einsatzrelevante Grundlagen

zuließen, sind diese Fragen nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen

Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden. Ich bitte deshalb um Verständnis, daß

ich von einer Beantwortung Abstand nehme.

Zu 15:

Für die Nachfolge des Luftraumüberwachungsflugzeuges SAAB Draken kommen nach

derzeitigem Beurteilungsstand grundsätzlich folgende Flugzeugtypen in Betracht: Lockheed

F - 16, Mc Donnell Douglas F - 18, SAAB JAS Gripen, Dassault Mirage 2000 - 5 und

MAPO MIG - 29.

Zu 16:

Pflichtenhefte für Beschaffungsvorhaben werden grundsätzlich jeweils zeitgerecht für die

Erstellung der Ausschreibungsunterlagen vorgelegt.

Zu 17:

Die diesbezüglichen Kosten betragen in Surnme rund 10,8 Mrd. öS und werden ihren

Niederschlag in den jeweiligen Budgets bis zum Jahre 2010 finden.