3480/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am
13. Jänner 1998 unter der Nr. 3486/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Wehrbudget, Beschaffungswesen und Heeresgliederung" gerichtet. Diese aus
Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich
wie folgt:
Zu 1:
Die Kosten der Einschaltung in der Tageszeitung „Der Standard“ vom 24. Oktober 1997 mit
‚Themen über das Bundesheer und Sicherbeitspolitik betrugen öS 80.000,-- (inkl. aller Ab -
gaben) und wurden aus dem VA - Ansatz 1/40108 finanziert.
Zu 2:
Veröffentlichungen in Printmedien werden jeweils bedarfsorientiert - in der Regel auf
Grund gesetzlicher Vorschriften (insbes. im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher
Aufträge) veranlaßt. Für das Jahr 1998 ist hiefür mit einem Aufwand von etwa 5,4 Mio. öS
zu rechnen; die Finanzierung erfolgt aus dem VA - Ansatz 1/40108.
Zu 3:
Die Österreichische Offiziersgesellschaft erhielt im Jahr 1997 180.000,- öS an Förderungen.
Im übrigen kann wehrpolitisch relevanten Vereinen für konkrete Vorhaben im Bereich der
wehrpolitischen Informations - und Öffentlichkeitsarbeit nach Maßgabe ihrer Bedeutung für
die Landesverteidigung Unterstützung gewährt werden.
Zu 4:
Für „NATO - Werbung“ sind im Budget des Bundesministeriums für Landesverteidigung
keine finanziellen Mittel vorgesehen.
Zu 5:
Die Ausgaben meines Ressorts für die Militärmission in Brüssel, die in erster Linie die
Vertretung gegenüber den Streitkräften Belgiens, der Niederlande und Luxemburgs
wahrnimmt, betrugen im Jahr 1996 ca. 7,7 Mio. öS, 1997 ca. 4,5 Mio. öS und werden 1998
voraussichtlich ca. 6,3 Mio. öS betragen.
Zu 6:
Nach dem derzeitigen Planungsstadium ist nicht vorgesehen, das künftige Kommando für
Internationale Einsätze mit 1tschwerer Ausrüstung“ auszustatten.
Zu 7:
Einnahmen des Bundes aus Kasernenverkäufen sollten der militärischen Landesverteidigung
zugutekommen.
Zu 8:
Die geplante Strukturanpassung zielt primär darauf ab, Organisation und Umfang des
Bundesheeres auf die künftig zu erwartenden Aufgaben abzustimmen. Eine Anpassung an
internationale Standards ist dabei in jeder Hinsicht von Vorteil.
Zu 9:
Die Funktion des Bundesheeres liegt weiterhin in der erfolgreichen Bewältigung der durch
die österreichische Bundesverfassung übertragenen Aufgaben. Primäraufgabe ist dabei nach
wie vor die militärische Landesverteidigung.
Zu 10:
Die milizartige Struktur des Bundesheeres wird - wie schon bisher - auch künftig die
personellen Voraussetzungen für eine Teilnahme an internationalen friedenssichernden
Maßnahmen gewährleisten.
Zu 11:
Wehrpflichtige des Milizstandes, vor allem Offiziere und Unteroffiziere, werden auch in
Zukunft in der Einsatzorganisation des Bundesheeres dringend benötigt. Von einer „Krise
der Miliz“ kann keine Rede sein.
Zu 12 bis 14:
Da Übersichten über sämtliche Beschaffungsvorhaben des Bundesheeres einschließlich der
diesbezüglichen militärischen Pflichtenhefte Rückschlüsse auf einsatzrelevante Grundlagen
zuließen, sind diese Fragen nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen
Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden. Ich bitte deshalb um Verständnis, daß
ich von einer Beantwortung Abstand nehme.
Zu 15:
Für die Nachfolge des Luftraumüberwachungsflugzeuges SAAB Draken kommen nach
derzeitigem Beurteilungsstand grundsätzlich folgende Flugzeugtypen in Betracht: Lockheed
F - 16, Mc Donnell Douglas F - 18, SAAB JAS Gripen, Dassault Mirage 2000 - 5 und
MAPO MIG - 29.
Zu 16:
Pflichtenhefte für Beschaffungsvorhaben werden grundsätzlich jeweils zeitgerecht für die
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen vorgelegt.
Zu 17:
Die diesbezüglichen Kosten betragen in Surnme rund 10,8 Mrd. öS und werden ihren
Niederschlag in den jeweiligen Budgets bis zum Jahre 2010 finden.