3484/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3556/J betreffend die

Strompreise für mittelständische Unternehmen, welche die Abgeordneten Haigermoser und

Kollegen am 22. Jänner 1998 an mich richteten, stelle ich fest, daß sich das Fragerecht der

Nationalratsabgeordneten auf Akte der Vollziehung beschränkt und zukünftig geplante oder

beabsichtigte Maßnahmen nicht umfaßt. Ungeachtet dessen nehme ich zu den an mich

gerichteten Fragen wie folgt Stellung:

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

Im Entwurf zum Elektrizitätswirtschafts - und - organisationsgesetz ist für die erste Etappe der

Marktöffnung, die spätestens per 19.2.1999 zu realisieren ist, ein Schwellwert von 40 GWh

Jahresverbrauch für einen Verbraucher elektrischer Energie zur Qualifikation als “zugelassener

Kunde" vorgesehen. Ab dem Jahr 2000 soll der Schwellwert auf 20 GWh gesenkt werden, ab

2003 auf 9 GWh. Somit können ab 1999 72 Kunden im Binnenmarkt Lieferverträge

abschließen, ab 2000 143 und ab 2003 302. Dies entspricht einem Marktöffnungsgrad von

26,6 %, 31 % bzw. 35 % (Datenbasis jeweils 1996). Darüberhinaus ist vorgesehen, daß auch

Verteilunternehmen in einem noch festzulegenden Stufenplan als “zugelassene Kunden” die

Möglichkeiten am Binnenmarkt nutzen können. Dies sollte somit einem größeren Kundenkreis

zugute kommen, nicht nur “zugelassenen Kunden” selbst. Weiters wird, wie es auch die

Binnenmarktrichtlinie Elektrizität vorsieht, für Eigenerzeuger und unabhängige Erzeuger die

Möglichkeit eröffnet, durch Zugang zum Netz eigene Betriebsstätten und Tochterunternehmen

zu versorgen, wodurch insbesondere Betreiber von Kleinkraftwerken (Eigenanlagen) neue

Möglichkeiten zur kostengünstigen Versorgung mit elektrischer Energie erhalten.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Die Auswirkungen der Liberalisierung am Elektrizitätsmarkt auf einzelne Kundengruppen sind

derzeit schwer abschätzbar, da auch die Entwicklung des Gasbinnenmarktes, die künftigen

Preise für die Nutzung des Netzsystems u.a.m. aber auch das Verhalten von Kunden und

Anbietern bei der Bildung des derzeit erst im Entstehen befindlichen Strombinnenmarktes eine

bedeutende Rolle spielen werden. Generell ist jedoch, wie dies Beispiele in bereits

liberalisierten Strommärkten, z.B. in Skandinavien, zeigen, davon auszugehen, daß nach einer

Anfangsphase die Marktpreise für elektrische Energie sich auf niedrigerem Niveau als heute

einstellen werden, wobei sich jedoch zu Zeiten hoher Nachfrage und geringem Angebot auch

wesentlich höhere Preise, also eine höhere Volatilität, ergeben können. Jedoch werden

Produkte, wie Reservehaltung, Störaushilfe usw. getrennt oder im Paket angeboten werden,

wodurch es für Kunden auch mehr Risken geben kann.

Hinsichtlich des Niveaus der Strompreise für Industrie - und Gewerbebetriebe halte ich

grundsätzlich fest, daß das sowohl mit der Elektrizitätswirtschaft als auch den Wirtschafts - und

Sozialpartnern, und damit auch den Vertretern der gewerblichen Abnehmer, vereinbarte neue

“Strompreis - Aufsichtssystem” die Umsetzung der in der Binnenmarkt - Richtlinie für

Elektrizität angepeilten Verstärkung der Wettbewerbselemente flankiert.

Dabei wird sicherzustellen sein, daß Erlöseinbußen bei Großabnehmern nicht auf

Kleinverbraucher (Haushalte, Gewerbe, Landwirtschaft) übergewälzt werden. Sollte mit dem

neuen Strompreis - Aufsichtssystem nicht das Auslangen gefunden werden, würde ich mich

nicht scheuen, gegebenenfalls auch ein amtswegiges Strompreisverfahren laut Preisgesetz

i.d.g.F. einzuleiten und mit Bescheid abzuschließen.

Antort zu Punkt 4 der Anfrage:

Durch die geplante sukzessive Aufnahme von Verteilunternehmen in die Kategorie der

“zugelassenen Kunden" - wie bereits in der Antwort zu Punkt 1 ausgeführt - sollten schon ab

der ersten Marktöffnungs - Etappe per 19.2.1999 die an der Marktöffnung (noch) nicht

teilhabenden Endverbraucher, also auch Klein - und Mittelbetriebe, indirekt Vorteile ziehen

können. Auf diese Weise soll auch dieses wichtige Kundensegment durch die Weitergabe von

günstigen Einkaufskonditionen für Verteilungsunternehmen an den Vorteilen eines

liberalisierten Strommarktes teilhaben können.

In welchem Ausmaß in Österreich klein - und mittelständische Unternehmen (KMU) infolge

der Verstärkung des Wettbewerbs ihre Strombezugskosten reduzieren werden können, wird

entscheidend von ihrer Marktposition und deren Durchsetzbarkeit im entstehenden

Wettbewerbsmarkt abhängen. Ich gehe aber davon aus, daß durch die bevorstehenden

Änderungen der Rahmenbedingungen (inklusive EURO - Einführung) die Energiepreise (Strom,

Gas, Heizöl etc.) gerade für klein - und mittelständische Unternehmen in den nächsten Jahren

transparenter und wettbewerbsorientierter werden.

Auf Grundlage der halbjährlich von EUROSTAT (Luxemburg) EU - weit erhobenen

lndustriestrompreise läßt sich auch nachvollziehen, daß diese in der EU derzeit rückläufige

Tendenz haben, was für Österreich aufgrund der in den letzten Jahren durchgeführten

Strompreisanpassungen nachvollzogen werden kann. Da jedoch auch innerhalb von Ländern

der Europäischen Union (und anderen Staaten, z.B. den USA) stark unterschiedliche Preise für

die gleichen Produkte gegeben sind, ist eine genaue Aussage darüber, wie schon in der

Antwort zu Punkt 1 und 3 der Anfrage angemerkt, nur sehr schwer möglich. Das Niveau der

österreichischen Industrie - und Gewerbestrompreise wird zukünftig jedenfalls im Rahmen der

wettbewerblichen Rahmenbedingungen vermehrt von den Marktkräften determiniert werden.