3484/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3556/J betreffend die
Strompreise für mittelständische Unternehmen, welche die Abgeordneten Haigermoser und
Kollegen am 22. Jänner 1998 an mich richteten, stelle ich fest, daß sich das Fragerecht der
Nationalratsabgeordneten auf Akte der Vollziehung beschränkt und zukünftig geplante oder
beabsichtigte Maßnahmen nicht umfaßt. Ungeachtet dessen nehme ich zu den an mich
gerichteten Fragen wie folgt Stellung:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Im Entwurf zum Elektrizitätswirtschafts - und - organisationsgesetz ist für die erste Etappe der
Marktöffnung, die spätestens per 19.2.1999 zu realisieren ist, ein Schwellwert von 40 GWh
Jahresverbrauch für einen Verbraucher elektrischer Energie zur Qualifikation als “zugelassener
Kunde" vorgesehen. Ab dem Jahr 2000 soll der Schwellwert auf 20 GWh gesenkt werden, ab
2003 auf 9 GWh. Somit können ab 1999 72 Kunden im Binnenmarkt Lieferverträge
abschließen, ab 2000 143 und ab 2003 302. Dies entspricht einem Marktöffnungsgrad von
26,6 %, 31 % bzw. 35 % (Datenbasis jeweils 1996). Darüberhinaus ist vorgesehen, daß auch
Verteilunternehmen in einem noch
festzulegenden Stufenplan als “zugelassene Kunden” die
Möglichkeiten am Binnenmarkt nutzen können. Dies sollte somit einem größeren Kundenkreis
zugute kommen, nicht nur “zugelassenen Kunden” selbst. Weiters wird, wie es auch die
Binnenmarktrichtlinie Elektrizität vorsieht, für Eigenerzeuger und unabhängige Erzeuger die
Möglichkeit eröffnet, durch Zugang zum Netz eigene Betriebsstätten und Tochterunternehmen
zu versorgen, wodurch insbesondere Betreiber von Kleinkraftwerken (Eigenanlagen) neue
Möglichkeiten zur kostengünstigen Versorgung mit elektrischer Energie erhalten.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die Auswirkungen der Liberalisierung am Elektrizitätsmarkt auf einzelne Kundengruppen sind
derzeit schwer abschätzbar, da auch die Entwicklung des Gasbinnenmarktes, die künftigen
Preise für die Nutzung des Netzsystems u.a.m. aber auch das Verhalten von Kunden und
Anbietern bei der Bildung des derzeit erst im Entstehen befindlichen Strombinnenmarktes eine
bedeutende Rolle spielen werden. Generell ist jedoch, wie dies Beispiele in bereits
liberalisierten Strommärkten, z.B. in Skandinavien, zeigen, davon auszugehen, daß nach einer
Anfangsphase die Marktpreise für elektrische Energie sich auf niedrigerem Niveau als heute
einstellen werden, wobei sich jedoch zu Zeiten hoher Nachfrage und geringem Angebot auch
wesentlich höhere Preise, also eine höhere Volatilität, ergeben können. Jedoch werden
Produkte, wie Reservehaltung, Störaushilfe usw. getrennt oder im Paket angeboten werden,
wodurch es für Kunden auch mehr Risken geben kann.
Hinsichtlich des Niveaus der Strompreise für Industrie - und Gewerbebetriebe halte ich
grundsätzlich fest, daß das sowohl mit der Elektrizitätswirtschaft als auch den Wirtschafts - und
Sozialpartnern, und damit auch den Vertretern der gewerblichen Abnehmer, vereinbarte neue
“Strompreis - Aufsichtssystem” die Umsetzung der in der Binnenmarkt - Richtlinie für
Elektrizität angepeilten Verstärkung der Wettbewerbselemente flankiert.
Dabei wird sicherzustellen sein, daß Erlöseinbußen bei Großabnehmern nicht auf
Kleinverbraucher (Haushalte, Gewerbe, Landwirtschaft) übergewälzt werden. Sollte mit dem
neuen Strompreis - Aufsichtssystem nicht
das Auslangen gefunden werden, würde ich mich
nicht scheuen, gegebenenfalls auch ein amtswegiges Strompreisverfahren laut Preisgesetz
i.d.g.F. einzuleiten und mit Bescheid abzuschließen.
Antort zu Punkt 4 der Anfrage:
Durch die geplante sukzessive Aufnahme von Verteilunternehmen in die Kategorie der
“zugelassenen Kunden" - wie bereits in der Antwort zu Punkt 1 ausgeführt - sollten schon ab
der ersten Marktöffnungs - Etappe per 19.2.1999 die an der Marktöffnung (noch) nicht
teilhabenden Endverbraucher, also auch Klein - und Mittelbetriebe, indirekt Vorteile ziehen
können. Auf diese Weise soll auch dieses wichtige Kundensegment durch die Weitergabe von
günstigen Einkaufskonditionen für Verteilungsunternehmen an den Vorteilen eines
liberalisierten Strommarktes teilhaben können.
In welchem Ausmaß in Österreich klein - und mittelständische Unternehmen (KMU) infolge
der Verstärkung des Wettbewerbs ihre Strombezugskosten reduzieren werden können, wird
entscheidend von ihrer Marktposition und deren Durchsetzbarkeit im entstehenden
Wettbewerbsmarkt abhängen. Ich gehe aber davon aus, daß durch die bevorstehenden
Änderungen der Rahmenbedingungen (inklusive EURO - Einführung) die Energiepreise (Strom,
Gas, Heizöl etc.) gerade für klein - und mittelständische Unternehmen in den nächsten Jahren
transparenter und wettbewerbsorientierter werden.
Auf Grundlage der halbjährlich von EUROSTAT (Luxemburg) EU - weit erhobenen
lndustriestrompreise läßt sich auch nachvollziehen, daß diese in der EU derzeit rückläufige
Tendenz haben, was für Österreich aufgrund der in den letzten Jahren durchgeführten
Strompreisanpassungen nachvollzogen werden kann. Da jedoch auch innerhalb von Ländern
der Europäischen Union (und anderen Staaten, z.B. den USA) stark unterschiedliche Preise für
die gleichen Produkte gegeben sind, ist eine genaue Aussage darüber, wie schon in der
Antwort zu Punkt 1 und 3 der Anfrage angemerkt, nur sehr schwer möglich. Das Niveau der
österreichischen Industrie - und Gewerbestrompreise wird zukünftig jedenfalls im Rahmen der
wettbewerblichen Rahmenbedingungen vermehrt von den Marktkräften determiniert werden.