3485/AB XX.GP
Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
haben am 25. Februar 1998 unter der Zahl 3704/J - NR/1998 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend “Asylanträge von unbegleiteten Minder -
jährigen” gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
“1. Wieviele Asylanträge wurden 1997 von unbegleiteten Minderjährigen bzw. für
diese eingebracht?
2. Aus welchen Staaten stammten diese unbegleiteten Minderjährigen?
3. Wieviele der Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen wurden
erstinstanzlich positiv entschieden?
4. Wieviele der unbegleiteten Minderjährigen haben gegen erstinstanzliche
Bescheide berufen?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Eine Beantwortung dieser Fragen in zahlenmäßiger Hinsicht ist nicht möglich, da
statistische Aufzeichnungen der angesprochenen Art nicht geführt werden.
Zum Problem selbst möchte ich aber ausführen, daß die in einigen Medien
kolportierten Zahlen minderjähriger Asylwerber (also begleiteter und unbegleiteter)
ein falsches Bild vermitteln:
Die meisten minderjährigen Asylwerber befinden sich in Begleitung ihrer Eltern, bei
vielen sonstigen Asylwerbern, die angeben, minderjährig zu sein, stellt sich nach
Durchführung zweckentsprechender Ermittlungsverfahren heraus, daß sie
wesentlich älter sind, als sie
angeben.
In den Fällen, in denen ein unbegleiteter Minderjähriger einen Asylantrag stellt, wird
aber die zuständige Jugendwohlfahrtsbehörde verständigt und für eine
jugendgerechte Unterbringung in geeigneten Einrichtungen gesorgt.