349/AB
Die Abgeordneten AUER und Kollegen haben am 20.3.1996 unter der Nr.
333/J an mich eine schriftIiche parlamentarische Anfrage betreffend ''die
Verlegung des Bezirksgendarmeriekommandos und der BezirksIeitzentale
Thalheim/WeIs nach Marchtrenk'' gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
" 1. Haben Sie dem Brgermeister der Gemeinde Thalheim verbindlich
zugesagt, daá der Gendarmerieposten ThaIheim in Zukunft auch nach der
VerIegung des Bezirksgendarmeriekommandos bei Nacht dauernd
besetzt sein wird?
2. Wird der Gendarmerieposten Thalheim nach der Verlegung tats„chlich
dauernd besetzt bleiben?''
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 :
Nein. Meine Mitarbeiter und der Landesgendarmeriekommandant von
Ober”sterreich haben am 5.3.1996 anI„áIich einer Besprechung mit dem
Brgermeister von ThaIheim Iediglich zugesagt, daá der fr ThaIheim
erforderIiche Sicherheitsdienst auch nach der Verlegung der
BezirksIeitzentrale nach Marchtrenk gew„hrleistet bIeibt. Diese Zusage ist
weiterhin aufrecht.
Zu Frage 2:
Unter den gegenw„rtigen Voraussetzungen w„re die dauernde Besetzung
des Gendarmeriepostens Thalheim nach VerIegung der BezirksIeitzentraIe
systemwidrig und mangeIs sicherheitsdienstIicher Notwendigkeit im
Vergleich mit anderen Gebieten auch nicht vertretbar. Der Dienststelle wird
aber weiterhin die M”glichkeit bleiben, fr Zeiten des erkennbaren Bedarfes
fr den Parteienverkehr besetzt zu sein. lm brigen wird zumindest ein
Beamter der DienststeIle im Rahmen der Sektorstreife st„ndig erreichbar
sein.