349/AB

 

 

 

Die Abgeordneten AUER und Kollegen haben am 20.3.1996 unter der Nr.

333/J an mich eine schriftIiche parlamentarische Anfrage betreffend ''die

Verlegung des Bezirksgendarmeriekommandos und der BezirksIeitzentale

Thalheim/WeIs nach Marchtrenk'' gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

" 1. Haben Sie dem Brgermeister der Gemeinde Thalheim verbindlich

zugesagt, daá der Gendarmerieposten ThaIheim in Zukunft auch nach der

VerIegung des Bezirksgendarmeriekommandos bei Nacht dauernd

besetzt sein wird?

 

2. Wird der Gendarmerieposten Thalheim nach der Verlegung tats„chlich

dauernd besetzt bleiben?''

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1 :

 

Nein. Meine Mitarbeiter und der Landesgendarmeriekommandant von

Ober”sterreich haben am 5.3.1996 anI„áIich einer Besprechung mit dem

Brgermeister von ThaIheim Iediglich zugesagt, daá der fr ThaIheim

erforderIiche Sicherheitsdienst auch nach der Verlegung der

BezirksIeitzentrale nach Marchtrenk gew„hrleistet bIeibt. Diese Zusage ist

weiterhin aufrecht.

 

Zu Frage 2:

 

Unter den gegenw„rtigen Voraussetzungen w„re die dauernde Besetzung

des Gendarmeriepostens Thalheim nach VerIegung der BezirksIeitzentraIe

systemwidrig und mangeIs sicherheitsdienstIicher Notwendigkeit im

Vergleich mit anderen Gebieten auch nicht vertretbar. Der Dienststelle wird

aber weiterhin die M”glichkeit bleiben, fr Zeiten des erkennbaren Bedarfes

fr den Parteienverkehr besetzt zu sein. lm brigen wird zumindest ein

Beamter der DienststeIle im Rahmen der Sektorstreife st„ndig erreichbar

sein.