3491/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hans Peter Haselsteiner und Genossen vom
22. Jänner 1998, Nr. 3590/J, betreffend die Affäre „Teleges“, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen;
Zu 1. bis 12.:
An die Firma CBI wurde in den Jahren 1990 bis 1997 seitens meines Ressorts keine Aufträge
erteilt. Ob andere Bundesdienststellen derartige Aufträge erteilt haben, ist dem
Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt. Ob Auftragserteilungen an Unternehmern, die
im Einflußbereich der Familie Knoll stehen, erfolgt sind, kann nicht festgestellt werden, da nur
bei umfangreicheren Vergabeverfahren im Zuge der Evaluierung der Angebote und auch nur
hinsichtlich jener Unternehmen, die für eine Zuschlagserteilung in Frage kommen,
Überprüfungen der Beteiligungsverhältnisse an diesen Unternehmen durch Einsicht ins
Firmenbuch vorgenommen werden.
Die Firma TELEGES hat sich an mehreren Vergabeverfahren des Bundesministeriums für
Finanzen beteiligt, doch wurde ihr nur in einem Fall im Jahre 1992 ein Auftrag zur Lieferung
von kabeln und LAN(EDV - Netzwerk) - Materialien erteilt, dessen Abwicklung sich bis 1994
erstreckte. Insgesamt wurde an TELEGES für Lieferungen ein Betrag von öS 1,429.533,--
angewiesen. Die verkabelungsarbeiten selbst wurden an den einzelnen Lokationen durch
örtliche Unternehmen und nicht durch die Firma TELEGES durchgeführt.
Im Dezember 1993 wurde bei Installationsarbeiten im Neubau des Finanzamtes Reutte fest -
gestellt, daß TELEGES nicht auftragsgemäß georderte Kabel, sondern Kabel anderer
Provenienz geliefert hatte. Fehllieferungen an anderen Installationsorten sind im Bereich der
Finanzverwaltung - wie mir berichtet wird -
nicht bekannt.
Als sofortige Maßnahmen wurden alle weiteren Abrufe gesperrt und der Zahl ungsvollzug
ausgesetzt Weiters wurde der Firma TELEGES aufgetragen, innerhalb kürzester Frist die
Fehllieferung zu korrigieren, was seitens des Unternehmens auch erfolgte. Konkrete Hinweise
auf überhöhte Rechnungen konnten dabei nicht festgestellt werden. Ein konkreter Schaden
ist durch das Verhalten von TELEGES nicht entstanden, da die beanstandeten
Fehllieferungen in vollem Ausmaß ersetzt wurden.
Der Vertrauensschaden, der durch das Verhalten von TELEGES entstanden ist, hat dazu
geführt, daß seitens des Bundesministeriums für Finanzen ab Beginn des Jahres 1994 an
TELEGES keine Aufträge mehr erteilt wurden.
Die Firma TELEGES führte allerdings - soweit meinem Ressort bekannt ist - im Zuge der
Generalsanierung des Gebäudes der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und
Burgenland in Wien 3, Vordere Zollamtsstraße 5 - 7, über Auftrag des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten - Bundesbaudirektion Wien auch die
Schwachstrominstallationen durch. Diese Arbeiten wurden über die Bundesbaudirektion
(BBD) Wien abgerechnet, die Auftragssumme ist dem Bundesministerium für Finanzen nicht
bekannt.
Im Namen und auf Rechnung der Finanzverwaltung wurde im Rahmen dieses Auftrages
lediglich im Jahr 1996 (10. bis 12. Jänner 1996) die Installation zusätzlicher EDV - Arbeits -
plätze im Amtsgebäude Wien 3, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführt. Da die von der
Firma TELEGES vorgenommene Rechnungslegung in Höhe von öS 33.624,83 weit über der
vor der Beauftragung durch die BBD Wien erfolgten kostenschätzung lag, wurde diese
Rechnung der BBD Wien zur Prüfung vorgelegt und von dieser auf öS 11.918,90 korrigiert
(überhöhter Stundenpreis und Materialverbrauch, überhöhte Stundenanzahl).
Der verminderte Rechnungsbetrag wurde der Firma TELEGES überwiesen und dazu
schriftlich mitgeteilt, daß eine weitere Zahlung nur nach Anerkennung des Differenzbetrages
durch die BBD Wien erfolgen könne. Außer der Zusendung von Mahnschreiben hat sich die
Firma zu diesem Schreiben bis dato nicht geäußert.
Zu 13. und 14.:
Der in der genannten ORF - Sendung geschilderte Versuch der Beeinflussung eines
ehemaligen Vertragsbediensteten des Bundesrechenamtes wurde von diesem gegenüber
seinen damaligen Vorgesetzten in keiner Weise erwähnt und war bis zur erwähnten
QRF - Sendung im Bundesministerium für
Finanzen nicht bekannt.
Dieser Bedienstete wurde vom Bundesrechenamt mit 25. November 1995 gekündigt und
kann zu diesem Vorfall nicht mehr befragt werden. Diese Kündigung steht in keinem
Zusammenhang mit dieser Angelegenheit.