3491/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hans Peter Haselsteiner und Genossen vom

22. Jänner 1998, Nr. 3590/J, betreffend die Affäre „Teleges“, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen;

Zu 1. bis 12.:

An die Firma CBI wurde in den Jahren 1990 bis 1997 seitens meines Ressorts keine Aufträge

erteilt. Ob andere Bundesdienststellen derartige Aufträge erteilt haben, ist dem

Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt. Ob Auftragserteilungen an Unternehmern, die

im Einflußbereich der Familie Knoll stehen, erfolgt sind, kann nicht festgestellt werden, da nur

bei umfangreicheren Vergabeverfahren im Zuge der Evaluierung der Angebote und auch nur

hinsichtlich jener Unternehmen, die für eine Zuschlagserteilung in Frage kommen,

Überprüfungen der Beteiligungsverhältnisse an diesen Unternehmen durch Einsicht ins

Firmenbuch vorgenommen werden.

Die Firma TELEGES hat sich an mehreren Vergabeverfahren des Bundesministeriums für

Finanzen beteiligt, doch wurde ihr nur in einem Fall im Jahre 1992 ein Auftrag zur Lieferung

von kabeln und LAN(EDV - Netzwerk) - Materialien erteilt, dessen Abwicklung sich bis 1994

erstreckte. Insgesamt wurde an TELEGES für Lieferungen ein Betrag von öS 1,429.533,--

angewiesen. Die verkabelungsarbeiten selbst wurden an den einzelnen Lokationen durch

örtliche Unternehmen und nicht durch die Firma TELEGES durchgeführt.

Im Dezember 1993 wurde bei Installationsarbeiten im Neubau des Finanzamtes Reutte fest -

gestellt, daß TELEGES nicht auftragsgemäß georderte Kabel, sondern Kabel anderer

Provenienz geliefert hatte. Fehllieferungen an anderen Installationsorten sind im Bereich der

Finanzverwaltung - wie mir berichtet wird - nicht bekannt.

Als sofortige Maßnahmen wurden alle weiteren Abrufe gesperrt und der Zahl ungsvollzug

ausgesetzt Weiters wurde der Firma TELEGES aufgetragen, innerhalb kürzester Frist die

Fehllieferung zu korrigieren, was seitens des Unternehmens auch erfolgte. Konkrete Hinweise

auf überhöhte Rechnungen konnten dabei nicht festgestellt werden. Ein konkreter Schaden

ist durch das Verhalten von TELEGES nicht entstanden, da die beanstandeten

Fehllieferungen in vollem Ausmaß ersetzt wurden.

Der Vertrauensschaden, der durch das Verhalten von TELEGES entstanden ist, hat dazu

geführt, daß seitens des Bundesministeriums für Finanzen ab Beginn des Jahres 1994 an

TELEGES keine Aufträge mehr erteilt wurden.

Die Firma TELEGES führte allerdings - soweit meinem Ressort bekannt ist -  im Zuge der

Generalsanierung des Gebäudes der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und

Burgenland in Wien 3, Vordere Zollamtsstraße 5 - 7, über Auftrag des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Angelegenheiten - Bundesbaudirektion Wien auch die

Schwachstrominstallationen durch. Diese Arbeiten wurden über die Bundesbaudirektion

(BBD) Wien abgerechnet, die Auftragssumme ist dem Bundesministerium für Finanzen nicht

bekannt.

Im Namen und auf Rechnung der Finanzverwaltung wurde im Rahmen dieses Auftrages

lediglich im Jahr 1996 (10. bis 12. Jänner 1996) die Installation zusätzlicher EDV - Arbeits -

plätze im Amtsgebäude Wien 3, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführt. Da die von der

Firma TELEGES vorgenommene Rechnungslegung in Höhe von öS 33.624,83 weit über der

vor der Beauftragung durch die BBD Wien erfolgten kostenschätzung lag, wurde diese

Rechnung der BBD Wien zur Prüfung vorgelegt und von dieser auf öS 11.918,90 korrigiert

(überhöhter Stundenpreis und Materialverbrauch, überhöhte Stundenanzahl).

Der verminderte Rechnungsbetrag wurde der Firma TELEGES überwiesen und dazu

schriftlich mitgeteilt, daß eine weitere Zahlung nur nach Anerkennung des Differenzbetrages

durch die BBD Wien erfolgen könne. Außer der Zusendung von Mahnschreiben hat sich die

Firma zu diesem Schreiben bis dato nicht geäußert.

Zu 13. und 14.:

Der in der genannten ORF - Sendung geschilderte Versuch der Beeinflussung eines

ehemaligen Vertragsbediensteten des Bundesrechenamtes wurde von diesem gegenüber

seinen damaligen Vorgesetzten in keiner Weise erwähnt und war bis zur erwähnten

QRF - Sendung im Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt.

Dieser Bedienstete wurde vom Bundesrechenamt mit 25. November 1995 gekündigt und

kann zu diesem Vorfall nicht mehr befragt werden. Diese Kündigung steht in keinem

Zusammenhang mit dieser Angelegenheit.