3497/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3523/J - NR/1997 betreffend Juristenausbildung,

die die Abgeordneten Mag. MAIER und Genossen am 21. Januar 1998 an mich gerichtet ha -

ben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Werden Sie das „Gemeinschaftsrecht‘ zum obligatorischen Studienfach in allen

Rechtswissenschaftlichen Fakultäten machen?

Mit 1. August 1997 ist das neue Studienrecht für die Universitäten, das Universitäts - Studien -

gesetz - UniStG, BGBl. I Nr.48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I

Nr. 38/1998, in Kraft getreten.

Das UniStG sieht - im Unterschied zum bisherigen Studienrecht - eine weitreichende Autono -

mie der Universitäten bei der Studienplangestaltung vor. Insbesondere werden die Prüfungs -

fächer der einzelnen Studienrichtungen nicht mehr zentral durch den Gesetzgeber oder durch

den zuständigen Bundesminister vorgegeben, sondern durch das für die Erstellung der Stu -

dienplans zuständige universitäre Organ (Studienkommission).

Ich kann daher als Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr den Universitäten nicht vor -

schreiben, daß sie das Gemeinschaftsrecht als obligatorisches Studienfach der Studienrichtung

Rechtswissenschaften einzurichten haben.

Die Initiative des Europäischen Parlaments zur Sensibilisierung der Juristen für das Gemein -

schaftsrecht (Aktion Robert Schuman) ist mir bekannt. Ich habe die betreffenden Unterlagen

den Studienkommissionen für die Rechtswissenschaftliche Studienrichtung bereits mit dem

Hinweis übermittelt, daß der zuständige Ausschuß des Europäischen Parlaments einen Ent -

schließungsantrag zur obligatorischen Einführung des Gemeinschaftsrechts als Studienfach

beschlossen hat.

Es ist mir auch bekannt, daß einige Studienkommissionen für die Rechtswissenschaftliche

Studienrichtung, die bereits einen Studienplan gemäß UniStG erarbeiten, beabsichtigen, das

Gemeinschaftsrecht als Pflichtfach einzurichten.

2. Wenn ja, wie wird der Zeitplan aussehen, bis an allen Rechtswissenschaftlichen Fa -

kultäten das Gemeinschaftsrecht obligatorisch gelehrt wird?

Siehe Antwort zu Frage 1.

3. Wieviele Lehrveranstaltungen zum Gemeinschaftsrecht gibt es im Studienjahr

1997/98 an den Rechtwissenschaftlichen Fakultäten? Bitte jeweils anführen, welche

Fakultät welche Lehrveranstaltungen (Titel) in wievielen Stunden abhält.

Die folgende Aufstellung ist den Vorlesungsverzeichnissen für das Wintersemester 1997/98

entnommen.

Demnach werden an den einzelnen Universitäten folgende Lehrveranstaltungen aus dem Be -

reich des Gemeinschaftsrechts angeboten:

Universität Graz

Bezeichnung

 Lehrveranstaltung

 Dauer

Europäisches Gesellschaftsrecht

 Vorlesung

 1st.

Europarecht I

 Vorlesung

 2st.

Europarecht I

 Übung

 2st.


 

Ausgewählte Fragen des Europarechtes

 Seminar

 2st.

Völkerrecht/Europarecht:Theorie und Praxis

 Seminar

 2st.

Europäisches Gesellschaftsrecht

 Vorlesung

 1st.

Seminar aus Europarecht

 Seminar

 2st.

Wirtschaftsverwaltungsrecht und Europarecht

 Seminar

 2st.

Chancengleichheit im Europarecht

 Seminar

 2st.

Verfassungsrechtsvergleichung

 Vorlesung

 1st.

Europarecht

 Seminar

 2st.

Universität Linz

Bezeichnung

 Lehrveranstaltung

 Dauer

Österreichisches und Europäisches Kartellrecht

 Vorlesung

 1st.

Ausgewählte Fragen des Österreichischen und Europäi-

schen Kartellrechts

 Vorlesung

  1st.

Übung aus Europarecht für Betriebswirtschaftslehre und

Handelswissenschaften

 Übung

 2st.

Repetitonum zur Einführung in das Furoparecht für Betriebswirtschaftslehre und Handelswissenschaft ( Institutionen

 Repetitorium

 2st.

Europäisches Arbeits - und Sozialrecht

 Seminar

 1st.

Europäisches Religionsrecht

 Vorlesung

 2st.

Europäisches Religionsrecht

 Seminar

 1st.

Recht der Europäischen Gemeinschaften

 Vorlesung

 2st.

Beziehungen Österreichs zur EG und zu den Europäischen Organisationen

 Vorlesung

 2st.

Übung aus Europarecht

 Übung

 2st.

Repetitorium aus Europarecht

 Repetitorium

 2st.

Seminar aus Europarecht

 Seminar

 2st.

Seminar aus Europarecht

 Seminar

 2st.

Seminar aus Völkerrecht und Europarecht für Dissertanten

 Seminar

 2st.


 

Universität Salzburg

Bezeichnung

 Lehrveranstaltung

 Dauer

IPR und IZPR im EWR

 Konversatorium

 2st.

Österreichisches und Europäisches Verfahrensrecht

 Seminar

 2st.

Auswirkungen des Europarechts im öffentlichen Recht

 Proseminar

 2st.

Europäisches Arbeits - und Sozialrecht

 Seminar

 2st.

Europarecht II (Europäisches Wirtschaftsrecht)

 Vorlesung

 2st

Europarecht I (Institutionen)

 Vorlesung

 2st.

Recht und Politik in der europäischen Integration (am Bsp.Umwelt,Soziales, Landwirt,Außenbez.)

 Konversatorium

 2st.

Europarecht in Fällen

 Arbeitsgemeinschaft

 Ist.

Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten im Europarecht -

 Arbeitsgemeinschaft

 1st.

Auswirkungen des Europarechts im öffentlichen Recht

 Proseminar

 2st.

Völker - und Europarecht

 Seminar

 2st.

Europäisches Wirtschaftsrecht (Formelles Europarecht)

 Seminar

 2st.

Analyse ausgewählter EU - Dokumente und anderer Primärquellen

 Konversatorium

 2st.

Universität Innsbruck

Bezeichnung

 Lehrveranstaltung

 Dauer

Privatrechtl. und ökonom. Aspekte der europäischen Integration

 Seminar

 2st.

Das Arbeits - und Sozialrecht der EG und Österreich

 Vorlesung

 2st.

Europäisches Privatrecht I: Allgemeine Lehren

 Vorlesung

 1st

Privatrechtl. und ökonom. Aspekte der europäischen Integration

 Seminar

 2st.

Seminar aus EU - Recht in Österreich

 Seminar

 2st.


 

Ringvorlesung: Recht und Europa

 Vorlesung

 1st.

Diplomanden - und Dissertantenseminar

Seminar

 2st.

Recht der Europäischen Organisationen

 Vorlesung

 1st.

Beziehungen Österreichs zu den Europäischen Organisationen

 Vorlesung

 1st.

Proseminar aus Europäischem Wirtschaftsrecht

 Proseminar

 2st.

Recht der Europäischen Union

 Übung

 2st.

Europäische Integration

 Vorlesung

 2st.

Universität Wien

Bezeichnung

 Lehrveranstaltung

 Dauer

Europarecht XII: Europäisches Gesellschaftsrecht. EG - Richtlinien und Gesellschaftsformen

 Vorlesung

 1st.

Konversatorium aus europäischem Kartellrecht

 Konversatorium

 1st.

Europarecht VIII (Arbeits - und Sozialrecht in EWR und EU)

 Vorlesung

 1st.

Europarecht XIII (Europäisches Zivilprozeßrecht)

Vorlesung

 1st.

Europastrafrecht

 Seminar

 2st.

Wirtschafts - und Europastrafrecht (auch für Dissertanten)

 Seminar

 2st.

Internationales Privatrecht Österreichs in Anpassung an das Recht der EU

 Vorlesung + Konversatorium

 1st.

Europarecht IX (Europäisches Kollisionsrecht)

 Vorlesung

 1st.

Europarecht XI (GASP)

 Vorlesung

 1st.

Internationales und Europäisches Umweltschutzrecht(Block Europäisches Umweltrecht ist Europarecht XIV)

 Vorlesung

 2st.

Seminar aus internationalem Wirtschaftsrecht (Europa recht)

 Seminar

 3st.

Seminar aus Völkerrecht und Internationalem Wirtschaftsrecht

 Seminar

 2st.


 

Europarecht X: Europäische Rechtsgeschichte in Grundzügen

 Vorlesung

 1st.

Europarecht I (Institutionsrecht, Grundfreiheiten)

 Vorlesung

 2st.

Europarecht II (Methodik und Systematik der Rechtsangleichung und Rechtsvereinheitlichung

 Vorlesung

 1st.

Europarecht V (Europäisches und österreichisches öffentliches Wirtschaftsrecht

 Vorlesung

 1st.

Europarecht III (EWR, Maastricht)

 Vorlesung

 1st.

Europarecht VII: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften und seiner Rechtsprechung

 Vorlesung

 1st.

Europarecht XIV: Internationales und Europäisches Umweltschutzrecht

 Vorlesung

 2st.

Gerichtsbarkeit der Europäischen Gemeinschaften

 Vorlesung

 2st.

Organisation und Arbeitsweise der EU - Institutionen

 Vorlesung + Konversatorium

 2st.

Europarecht VX: Europarechtliche Fallösung mit Hilfe von Rechtsinformationssystemen

 Vorlesung

 1st.

Europarecht VI (Europäischer Menschenrechtsschutz)

 Vorlesung

 1st.

Pflichtübungen aus Europarecht einschließlich des Rechtes supranationaler Organisationen

 Übung

 2st.

Pflichtübungen aus Europarecht (Anleitung zu europäischer Diplomarbeit)-

 Übung

 2st.

The Legal Language of the European Union

 Übung

 2st.

Seminar: Islam und Europa

 Seminar

 2st.

Europarechtliches Seminar: Der europäische Gerichtshof (für Menschenrecht), mit Exkursion nach Straßburg -

 Seminar + Exkursion

 4st.

Seminar aus Europarecht

 Seminar

 2st.

Repetitonum aus Europarecht

 Arbeitsgemeinschaft

 2st.

Pflichtübung aus Europarecht

 Konversatorium

 2st.

Konversatorium aus Europarecht: Anleitung zur Lösung eines europarechtlichen Streitfalles -

 Konversatorium

 2st.


 

Introduction Generale au Droit de L´Union Européen

 Konversatorium

 2st.

Konversatorium aus Europarecht

 Konversatorium

 2st.

Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau aus europarechtlicher Sicht

 Konversatorium

 2st.

Konversatorium aus europäischem Kartellrecht

 Konversatorium

 2st.

Konversatorium zum OSZE - Prozeß

 Konversatorium

 1st.

Französische Rechtssprache - Rechtssprache der Euro päischenUnion -

 Konversatorium

 2st.

4. In welchen europaischen Staaten gehört das Gemeinschaftsrecht zum obligatorischen

Studienfach der Rechtswissenschaftlichen Fakultäten?

Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, in welchen europäischen Staaten das Fach Gemein -

schaftsrecht (bzw. Europarecht oder analoge Bezeichnung) an einer oder mehreren Universitä -

ten als Pflichtfach vorgeschrieben ist.

Die EU - und EWR - Staaten sind mit Ausnahme von Deutschland, Großbritannien und Italien

enthalten. Polen, die Schweiz und Ungarn sind zur Abrundung des Bildes aufgenommen wor -

den.

„Gemeinschaftsrecht" als Pflichtfach

STAAT

JA

NEIN

Belgien

x

 

Dänemark

x

 

Deutschland

x

 

Finnland

x

 

Frankreich

 

 x

Griechenland

 

 x

Großbritannien

 x

 

Irland

 x

 

Italien

 x

 


 

Luxemburg

 

 kein Rechtsstudium

Niederlande

 x

 

Österreich

 

 x

Portugal

 x

 

Schweden

 x

 

Spanien

 

 x

Island

 x

 

Lichtenstein

 

kein Rechtsstudium

Norwegen

 

x

Polen

 

 x

Schweiz

 

 x

Ungarn

 

 x