3501/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abg. Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

vom 30. Jänner 1998, Nr. 3617/J,

betreffend die Einstellung von behinderten Menschen

nach dem Behinderteneinstellungsgesetz

im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Es trifft zu, daß auch der öffentliche Dienst der im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)

verankerten Beschäftigungspflicht nicht in vollem Umfang nachkommt. Ich darf allerdings ein -

leitend darauf hinweisen, daß in meinem Ressort weit mehr behinderte Menschen arbeiten, als

dies der gesetzlichen Einstellungsverpflichtung entsprechen würde.

Fragen 1, 2 und 3:

„Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1996 und 1997?“

„Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1 ange -

führten Bereich in den Kalenderjahren 1996 und 1997?“

„Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1996 und 1997?“

Antwort:

Die Pflichtzahl für den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales betrug zum

Stichtag 1. Oktober 1996 101. Tatsächlich waren zu diesem Zeitpunkt 523 begünstigte Behin -

derte beschäftigt. Dies entspricht einer Übererfüllung von 422.

Die Pflichtzahl für den Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumenten -

schutz betrug zum Stichtag 1. Oktober 1996 38. Tatsächlich waren zu diesem Zeitpunkt 74

begünstigte Behinderte beschäftigt. Dies entspricht einer Übererfüllung von 36.

Zum Stichtag 1. Oktober 1997 betrug die Pflichtzahl für den Bereich des Bundesministeriums

für Arbeit, Gesundheit und Soziales 114. Tatsächlich waren 599 begünstigte Behinderte be -

schäftigt, was einer Übererfüllung von 485 entspricht.

Anmerken möchte ich, daß bei einem Vergleich der Stichtagswerte die sich durch die Ande -

rang des Bundesministeriengesetzes (BGBl. I Nr. 21/1997) ergebenden Kompetenzübertra -

gungen zu berücksichtigen sind.

Frage 4:

„Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums in den Jahren

1995 und 1996 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte?“

Antwort:

Da die Republik Österreich bei der Erfüllung der Beschäftigungspflicht als ein Dienstgeber

erfaßt wird, erfolgt die Vorschreibung der vom Bund insgesamt zu entrichtenden Ausgleichs -

taxe jährlich mittels eines einzigen Bescheides. Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung

der gleichlautenden, an den Herrn Bundesminister für Finanzen gerichteten Anfrage

(Nr. 3618/J) verweisen. Eine interne Aufteilung der Ausgleichstaxe wird derzeit noch nicht

vorgenommen.

Fragen 5 bis 7:

„Sind Sie, als die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständige Bundesministerin bereit,

sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des Bundes einzu -

setzen, etwa durch gezielte Aufklärungs- und Informationsarbeit im Bereich der anderen Mini -

sterien? Wenn nein, warum nicht?“

„Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vergangenen Jahr gesetzt?“

„Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen und wann werden Sie dies

tun?“

Antwort:

Selbstverständlich bemühe ich mich darum, daß im Bereich des Bundes den Vorschriften des

BEinstG noch stärker als bisher Rechnung getragen wird und daß vermehrt behinderte Men -

schen aufgenommen werden, da ich die Ansicht vertrete, daß den Gebietskörperschaften in

dieser Hinsicht durchaus eine Vorbildfunktion zukommt. Demnach ist es mein Bestreben, daß

insbesondere Dienstgeber des öffentlichen Sektors ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Verpflich -

tung, Behinderte zu beschäftigen, in vollem Umfang nachkommen.

Aufgrund der Personalhoheit der einzelnen Ressorts ist es mir jedoch nicht möglich, auf den

Umfang, in dem von Bundesdienststellen behinderte Menschen eingestellt werden, direkten

Einfluß zu nehmen.

Allgemein möchte ich festhalten, daß durch meine Aufklärungs - und Informationsarbeit die

Anzahl der im öffentlichen Dienst beschäftigten Behinderten in den letzten Jahren stets gestie -

gen ist.

Im übrigen sind die Bundessozialämter beauftragt, Dienstgeber über die Förderungsmöglich -

keiten zu informieren, die das BEinstG bei der Beschäftigung von behinderten Menschen bie -

tet.

Zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen stehen Österreich seit 1995 zusätzlich

Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung Diese Erweiterung der Förderungs -

möglichkeiten betrifft vor allem Maßnahmen der Qualifizierung, der Beschäftigung sowie der

intensiven Beratung und Betreuung, beispielsweise durch die Arbeitsassistenz.

Mit diesen Maßnahmen soll generell der Anreiz für Dienstgeber - und damit auch für die Re-

publik Österreich - vermehrt behinderte Dienstnehmer einzustellen, verstärkt werden.

Ergänzend darf ich vermerken, daß im Stellenplan des Bundes für die Jahre 1996 und 1997

jeweils 50 zusätzliche Planstellen für behinderte Menschen vorgesehen waren (1997 standen

insgesamt 450 Planstellen für behinderte Personen zur Verfügung). Die Einstellung schwerbe-

hindert er Menschen auf diesen Planstellen wird im übrigen auch aus Mitteln des Europäischen

Sozialfonds unterstützt.