3503/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Dr. PARTlK - PABLÉ und Kollegen und Kolleginnen haben am

22. Jänner 1998 an mich unter der Nr. 3582/J eine schriftliche Anfrage betreffend

den österreichischen Ratsvorsitz gestellt, die folgenden Wortlaut hat:

1. Welche Mehrkosten und welche Gesamtkosten werden für Österreich bzw. dem

Bundesministerium für Inneres durch den EU - Ratsvorsitz entstehen?

2. Gibt es Vergleichswerte betreffend der kosten und der zusätzlichen Aufgaben

(wie Personenschutz, Objektsicherung...) durch Sicherheitsbeamte mit anderen

Staaten, die bereits den EU - Ratsvorsitz hatten? Wenn ja, welche?

3. Wird auf Grund des österreichischen Ratsvorsitzes mit Demonstrationen, Atten -

taten, Ausschreitungen, Anschlägen usw. zu rechnen sein und wenn ja, welche

Vorsorge heben bzw. werden Sie diesbezüglich treffen, um die Sicherheit der Be -

völkerung und der ausländischen Gäste zu gewährleisten?

4. Wie viele Exekutivbeamte -  welcher Einheiten - werden für die Sicherheitsvor -

kehrungen, welche im Rahmen des österreichischen EU - Ratsvorsitz notwendig

sind, zur Verfügung gestellt? Werden die Kräfte des Innenministeriums dazu

ausreichend sein, v.a. für einen effizienten Personenschutz? Wenn nein, welche

anderen Sicherheitskräfte werden zusätzlich bereitgestellt?

5. Werden die zu schützenden Personen eigenes Sicherheitspersonal mitnehmen

und wenn ja, wie ist der Waffengebrauch dieser privaten Überwachungspersonen

geregelt?

6. Werden auch Kräfte des Bundesheeres zur “Aufrechterhaltung der Ruhe und

Sicherheit im Inneren” herangezogen werden? Wenn ja, mit wievielen Kräften

rechnen Sie und wurden bereits diesbezügliche Anforderungen an das BMLV

gestellt?

7. Wieviele Exekutivbeamten - welcher Einheiten - waren beim Aufenthalt von

Israels Ministerpräsident Benjamin Netanyahu in Österreich im Sicherheitseinsatz

und welche Kosten entstanden dadurch für Österreich?

8. Wird eine Gefährdung - wie beim Österreichaufenthalt Netanyahu - auch in und

aus der Luft bestehen und wenn ja, wie wird der Luftraumschutz aussehen und

wer wird diesen übernehmen?

9. Wurden bereits Vorkehrungen mit den Ländern betreffend der Koordination und

der Kooperation, zwischen den Landes - und Bundesdienststellen, zur optimalen

Gewährleistung der Sicherheit getroffen? Wenn ja, welche? Wenn nein, was ist

diesbezüglich vorgesehen?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1

Die exakte Höhe der aus dem österreichischen EU - Ratsvorsitz im 2. Halbjahr 1998

tatsächlich entstehenden Kosten kann erst nach Ende des Vorsitzes beziffert

werden. Im BVA 1998 sind jedenfalls im Bereich des Bundesministeriums für Inneres

für Ausgaben im Rahmen der EU - Präsidentschaft zusätzliche 95 Mio. S ver-

anschlagt, und zwar 85 Mio. S bei den Personalausgaben für sicherheitspolizeiliche

Belange, wie Personen -, Objekt - und Veranstaltungsschutz, sowie 10 Mio. S bei den

Sachausgaben für Anmietungen von Räumlichkeiten, für Veranstaltungen sowie für

sonstige Aufwendungen.

Zur Ermittlung dieser Budgetmittel ist festzuhalten, daß exakte Berechnungs -

unterlagen lediglich für die Dotierung bei den Personalausgaben vorliegen. In den

übrigen Bereichen wurden im Zuge der Erstellung des BVA 1999 Kostenschätzungen

für die sonstigen Aufwendungen vorgenommen, wobei letztendlich ein Betrag von

10 Mio. S für das heurige Budgetjahr als ausreichend angesehen wurde.

Zu Frage 2

Es gibt keinen direkten Vergleich betreffend die Kosten und die zusätzlichen

Aufgaben durch Sicherheitsbeamte mit anderen Staaten.

Zu Frage 3

Im Konnex zu EU - Veranstaltungen muß mit Demonstrationen bzw. Spontan -

kundgebungen stets gerechnet werden. Einschlägige Hinweise auf Protestkund -

gebungen liegen vor. Entsprechende Vorkehrungen werden getroffen werden.

Zu Frage 4

Es ist davon auszugehen, daß mit den zur Verfügung stehenden Kräften der

Sicherheitsexekutive das Auslangen gefunden werden kann.

Zu Frage 5

Entsprechend der bisherigen Erkenntnisse werden eine Vielzahl von Delegationen

der EU - Mitgliedstaaten, insbesondere die Delegationsführer, von Sicherheitskräften

des jeweiligen Staates begleitet. Die Waffentrageerlaubnis stützt sich auf die waffen -

rechtlichen Bestimmungen des Waffengesetzes in der gültigen Fassung.

Zu Frage 6

Nein.

Zu Frage 7

In Summe waren ca. 1.400 Beamte verschiedener Einheiten, insbesondere aus dem

Bundesministerium für Inneres, der BPD Wien, der BPD Schwechat, der Sicherheits-

direktion und dem Landesgendarmeriekommando für Oberösterreich sowie dem

Gendarmarieeinsatzkommando, im Sicherheitseinsatz. An Gesamtkosten fielen in

Summe ca. 2,7 Mil. S an.

Zu Frage 8

Derzeit liegen keine Hinweise auf eine Gefährdung des Luftraumes vor.

Hubschrauber des Bundesministeriums für Inneres werden für verkehrs - und sicher -

heitspolizeiliche Zwecke - analog zu dem in Rede stehenden Besuch - eingesetzt

werden.

Zu Frage 9

Es gibt eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten/Exekutivsekretariat und dem Bundesministerium für

Inneres. Gleichfalls besteht eine Kooperation zwischen den Fachministerien und dem

Bundesministerium für Inneres. Diese Kooperation und Koordination setzt sich auf

Länderebene fort. Die betroffenen Sicherheitsdirektionen und Bundespolizei -

direktionen sind in die Planung, Organisation und Durchführung eingebunden bzw.

führen diese in Zusammenarbeit mit den befaßten Stellen durch.