3503/AB XX.GP
Die Abgeordneten Dr. PARTlK - PABLÉ und Kollegen und Kolleginnen haben am
22. Jänner 1998 an mich unter der Nr. 3582/J eine schriftliche Anfrage betreffend
den österreichischen Ratsvorsitz gestellt, die folgenden Wortlaut hat:
1. Welche Mehrkosten und welche Gesamtkosten werden für Österreich bzw. dem
Bundesministerium für Inneres durch den EU - Ratsvorsitz entstehen?
2. Gibt es Vergleichswerte betreffend der kosten und der zusätzlichen Aufgaben
(wie Personenschutz, Objektsicherung...) durch Sicherheitsbeamte mit anderen
Staaten, die bereits den EU - Ratsvorsitz hatten? Wenn ja, welche?
3. Wird auf Grund des österreichischen Ratsvorsitzes mit Demonstrationen, Atten -
taten, Ausschreitungen, Anschlägen usw. zu rechnen sein und wenn ja, welche
Vorsorge heben bzw. werden Sie diesbezüglich treffen, um die Sicherheit der Be -
völkerung und der ausländischen Gäste zu gewährleisten?
4. Wie viele Exekutivbeamte - welcher Einheiten - werden für die Sicherheitsvor -
kehrungen, welche im Rahmen des österreichischen EU - Ratsvorsitz notwendig
sind, zur Verfügung gestellt? Werden die Kräfte des Innenministeriums dazu
ausreichend sein, v.a. für einen effizienten Personenschutz? Wenn nein, welche
anderen Sicherheitskräfte werden zusätzlich bereitgestellt?
5. Werden die zu schützenden Personen eigenes Sicherheitspersonal mitnehmen
und wenn ja, wie ist der Waffengebrauch dieser privaten Überwachungspersonen
geregelt?
6. Werden auch Kräfte des Bundesheeres zur “Aufrechterhaltung der Ruhe und
Sicherheit im Inneren” herangezogen werden? Wenn ja, mit wievielen Kräften
rechnen Sie und wurden bereits diesbezügliche Anforderungen an das BMLV
gestellt?
7. Wieviele Exekutivbeamten - welcher Einheiten - waren beim Aufenthalt von
Israels Ministerpräsident Benjamin Netanyahu in Österreich im Sicherheitseinsatz
und welche Kosten entstanden dadurch für Österreich?
8. Wird eine Gefährdung - wie beim Österreichaufenthalt Netanyahu - auch in und
aus der Luft bestehen und wenn ja, wie wird der Luftraumschutz aussehen und
wer wird diesen übernehmen?
9. Wurden bereits Vorkehrungen mit den Ländern betreffend der Koordination und
der Kooperation, zwischen den Landes - und Bundesdienststellen, zur optimalen
Gewährleistung der Sicherheit getroffen? Wenn ja, welche? Wenn nein, was ist
diesbezüglich vorgesehen?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1
Die exakte Höhe der aus dem österreichischen EU - Ratsvorsitz im 2. Halbjahr 1998
tatsächlich entstehenden Kosten kann erst nach Ende des Vorsitzes beziffert
werden. Im BVA 1998 sind jedenfalls im Bereich des Bundesministeriums für Inneres
für Ausgaben im Rahmen der EU - Präsidentschaft zusätzliche 95 Mio. S ver-
anschlagt, und zwar 85 Mio. S bei den Personalausgaben für sicherheitspolizeiliche
Belange, wie Personen -, Objekt - und Veranstaltungsschutz, sowie 10 Mio. S bei den
Sachausgaben für Anmietungen von Räumlichkeiten, für Veranstaltungen sowie für
sonstige Aufwendungen.
Zur Ermittlung dieser Budgetmittel ist festzuhalten, daß exakte Berechnungs -
unterlagen lediglich für die Dotierung bei den Personalausgaben vorliegen. In den
übrigen Bereichen wurden im Zuge der Erstellung des BVA 1999 Kostenschätzungen
für die sonstigen Aufwendungen vorgenommen, wobei letztendlich ein Betrag von
10 Mio. S
für das heurige Budgetjahr als ausreichend angesehen wurde.
Zu Frage 2
Es gibt keinen direkten Vergleich betreffend die Kosten und die zusätzlichen
Aufgaben durch Sicherheitsbeamte mit anderen Staaten.
Zu Frage 3
Im Konnex zu EU - Veranstaltungen muß mit Demonstrationen bzw. Spontan -
kundgebungen stets gerechnet werden. Einschlägige Hinweise auf Protestkund -
gebungen liegen vor. Entsprechende Vorkehrungen werden getroffen werden.
Zu Frage 4
Es ist davon auszugehen, daß mit den zur Verfügung stehenden Kräften der
Sicherheitsexekutive das Auslangen gefunden werden kann.
Zu Frage 5
Entsprechend der bisherigen Erkenntnisse werden eine Vielzahl von Delegationen
der EU - Mitgliedstaaten, insbesondere die Delegationsführer, von Sicherheitskräften
des jeweiligen Staates begleitet. Die Waffentrageerlaubnis stützt sich auf die waffen -
rechtlichen Bestimmungen des Waffengesetzes in der gültigen Fassung.
Zu Frage 6
Nein.
Zu Frage 7
In Summe waren ca. 1.400 Beamte verschiedener Einheiten, insbesondere aus dem
Bundesministerium für Inneres, der BPD Wien, der BPD Schwechat, der Sicherheits-
direktion und dem Landesgendarmeriekommando für Oberösterreich sowie dem
Gendarmarieeinsatzkommando, im Sicherheitseinsatz. An Gesamtkosten fielen in
Summe ca. 2,7 Mil. S an.
Zu Frage 8
Derzeit liegen keine Hinweise auf eine Gefährdung des Luftraumes vor.
Hubschrauber des
Bundesministeriums für Inneres werden für verkehrs - und sicher -
heitspolizeiliche Zwecke - analog zu dem in Rede stehenden Besuch - eingesetzt
werden.
Zu Frage 9
Es gibt eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten/Exekutivsekretariat und dem Bundesministerium für
Inneres. Gleichfalls besteht eine Kooperation zwischen den Fachministerien und dem
Bundesministerium für Inneres. Diese Kooperation und Koordination setzt sich auf
Länderebene fort. Die betroffenen Sicherheitsdirektionen und Bundespolizei -
direktionen sind in die Planung, Organisation und Durchführung eingebunden bzw.
führen diese in Zusammenarbeit mit den befaßten Stellen durch.