3513/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl. Ing. Prinzhorn Dr. Salzl und Kollegen ha -

ben am 22.1.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3585/J betreffend

"Ergebnisse des Umweltgipfels von Kyoto“ gerichtet. Auf die - aus Gründen der bes -

seren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich folgen -

des mitzuteilen:

ad 1

Die Verhandlungsposition der EU beinhaltete ein gleiches prozentuelles Reduktions -

ziel für alle Industrieländer. Diese Position wurde zwar von den Entwicklungsländern

unterstützt, nicht aber - mit Ausnahme der USA - von den anderen Industrieländern

die differenzierte Ziele anstrebten. Die ursprüngliche Schwankungsbreite bei den von

den Industrieländern angebotenen Zielen reichte von - 15% (EU) bis etwa + 18%

(Australien). Diese Bandbreite wurde in den Verhandlungen auf - 8% (EU) bis + 10%

(Island) verringert. Zwischen den Hauptemittenten (USA, Japan, EU) bestehen Un -

terschiede von nur 1% bzw. 2% in den Reduktionszielen, was angesichts der unter -

schiedlichen Ausgangslage als eine sehr starke Annäherung zu werten ist.

ad 2

Die Russische Föderation argumentierte in den Verhandlungen mit einem voraus -

sichtlich starken Wirtschaftswachstum in den nächsten Jahren und beharrte darauf,

einen Spielraum für die durch die Sanierung der russischen Wirtschaft zu erwarten -

den zusätzlichen Emissionen zugestanden zu erhalten.

ad 3

Die USA, die lange Zeit gar keine Zahlen für ein Reduktionsziel nennen wollten, ha -

ben in den letzten Wochen vor den Verhandlungen in Kyoto als Ziel eine Stabilisie -

rung der Emission von Treibhausgasen auf dem Niveau von 1990 genannt. Eine sol -

che Stabilisierung ist allerdings gemäß der Klimakonvention schon bis 2000 zu errei -

chen. Dieses sehr schwache Angebot der USA wurde in den Verhandlungen auf ein

Reduktionsziel von - 7% angehoben. Da die USA bei ihren Emissionen von C0² das

Niveau von 1990 derzeit um etwa 9% überschritten haben, bedeutet ein Reduktions -

ziel von -7% de facto eine notwendige Reduktion von etwa -16%. Seitens der EU

wurde klar zum Ausdruck gebracht, daß der Hauptanteil dieser Reduktion durch

nationale Maßnahmen erreicht werden müsse und Mechanismen wie Emissionshan -

del oder „Joint Implementation“ nur ergänzend eingesetzt werden dürfen.

ad 4

Dem Konzept der ,,EU - Bubble“, das bereits für die Erfüllung des Stabilisierungsziels

der Klimakonvention bis 2000 auf das Niveau von 1990 angewandt wurde, ist es

immanent, daß einige wirtschaftlich höher entwickelte Staaten innerhalb der EU ein

höheres Reduktionsziel haben als die weniger wirtschaftskräftigen Staaten, die einen

Aufholbedarf bei der Entwicklung ihrer Wirtschaft haben.

ad 5

Die österreichische Umweltpolitik verfolgt das Ziel, mittelfristig ein annähernd glei -

ches Niveau im Klimaschutz auf EU - Ebene herbeizuführen. Dies soll durch Regulie -

rungen auf EU - Ebene herbeigeführt werden. Österreich verfolgt das Ziel, daß jene

Mitgliedstaaten, die sich derzeit eher schwache Ziele gesetzt haben, diese im Zuge

der endgültigen Lastenverteilung revidieren und durch nationale Maßnahmen ihren

Beitrag zum EU - Gesamtziel leisten.

ad 6

Die vorläufige Lastenverteilung, die in den Ratsschlußfolgerungen im März 1998

dargestellt ist bildete einen Bestandteil der Verhandlungsposition für Kyoto; eine

gesetzliche Grundlage war daher nicht erforderlich. Die österreichische Bundesregie-

rung bekannte sich in den Energieberichten 1990,1993 und 1996 sowie in mehreren

Klimaberichten zum Toronto - Ziel als nationales C0² - Reduktionsziel; dieses Ziel ist

auch Gegenstand zweier Entschließungsanträge des Nationalrates. Der Ministerrat

nahm meinen Bericht, in dem ich mich dafür ausgesprochen habe, daß die nationa-

len Ziele im Sinn von Toronto eingebracht würden, zur Kenntnis. Es handelte sich

dabei nicht um eine völkerrechtliche, sondern eine politisch verbindliche Zusage

Österreichs. Die endgültige Lastenaufteilung innerhalb der EU soll vom EU - Umwelt -

ministerrat im Juni beschlossen werden. Das Reduktionsziel für Österreich wird in

den nächsten Monaten national festzulegen sein. Erst wenn diese endgültige La -

stenaufteilung von allen EU - Mitgliedstaaten anläßlich der Ratifizierung vorgelegt

wird, erlangt sie völkerrechtliche Verbindlichkeit.

Im Kyoto - Protokoll sind für den Fall einer Nichterfüllung der Verpflichtungen durch

eine Vertragspartei grundsätzlich Sanktionen vorgesehen, die allerdings weder der

Art noch der Strenge nach derzeit festgelegt sind. Dies wird Gegenstand weiterer

Verhandlungen sein.

ad 7 und 8

Das Spektrum der Maßnahmen ist bekannt; die damit erzielte Reduktion hängt von

der Intensität und der Geschwindigkeit der Umsetzung ab, so daß eine Aufteilung in

Maßnahmen für ein Reduktionsziel von - 8% nicht qualitativ zu unterscheiden sind

von Maßnahmen für ein höheres Reduktionsziel. Eine detaillierte Festlegung der zu

treffenden Maßnahmen wird in den nächsten Monaten in Zusammenarbeit mit den

betroffenen Kreisen erfolgen.

ad 9

Es ist richtig, daß der Sektor Industrie bereits viel Vorarbeit auf dem Gebiet der

Emissionsreduktion geleistet hat und daher das Potential für zusätzliche Reduktio -

nen in anderen Sektoren größer ist als in der Industrie.

ad 10 und 11

Es wurden für die einzelnen Sektoren keine Reduktionen zugesagt; bei den Redukti -

onszielen des Kyoto - Protokolls handelt es sich um nationale Ziele, die nicht sektoral

aufgeteilt sind.

ad 12

Die EU - interne Lastenaufteilung beinhaltet keinen Kostenausgleich.

ad 13

Österreich hat stets die Ansicht vertreten, daß alle Parteien ihr nationales Redukti -

onsziel auch primär durch nationale Maßnahmen umzusetzen haben. Überdies ist

derzeit noch offen, ob und wie der Emissionshandel innerhalb der EU geregelt wer -

den wird.

ad 14 und 15

Da es noch keine Festlegungen hinsichtlich des Emission Trading im Rahmen des

Kyoto - Protokolls gibt, können diese Fragen derzeit nicht beantwortet werden.