3516/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3624/J-NR/1998 betreffend Einstellung von
behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in ,,Ihrem" Bereich, die die
Abgeordneten Theresia Heidlmayr und FreundInnen am 30. Jänner 1998 an mich richteten,
wird wie folgt beantwortet:
1. Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1996 und 1997?
Antwort:
a) 1996:1545 b) 1997:1568
2. Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter
Punkt 1 angeführten Bereich in den Kalenderjahren 1996 und 1997?
Antwort:
a) 1996: 381 b) 1997: 403
3. Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1996 und
1997?
Antwort:
a)
1996:1164
b) 1997:1165
4. Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums in den
Jahren 1996 und 1997 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden musste?
Antwort:
Zu diesem Punkt der Anfrage verweise ich auf die Beantwortung durch den Herrn
Bundesminister für Finanzen, da vom Finanzministerium als Vertreter des Dienstgebers
Republik Österreich für den Bund Zahlungen an den Ausgleichstaxenfonds geleistet werden.
5. Sind Sie, als die für Ihr Ministerium politisch Verantwortliche, grundsätzlich bereit,
sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gerade in Ihrem
Bereich einzusetzen und somit den anderen Bundesministerien mit gutem Beispiel
voranzugehen?
Wenn nein, warum nicht?
6. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vergangenen Jahr
gesetzt?
7. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen?
8. Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?
Antwort:
Selbstverständlich bin ich bereit, mich in verstärktem Ausmaß für die Einhaltung der
Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes einzusetzen.
Ich muss jedoch in diesem Zusammenhang gleich meinen Vorgängern wiederum darauf
hinweisen, dass gerade das Unterrichtsressort zu jenen sehr personalintensiven Bereichen
gehört, die aufgrund der betriebs - und aufgabenspezifischen Voraussetzungen die Beschäfti -
gung begünstigter Invalider nur in sehr eingeschränktem Umfang zulassen. Darüber hinaus ist
in meinem Ressort noch auf folgenden Umstand zu verweisen: Gemäß § 53 Absatz 2 Z 6
Beamten - Dienstrechtsgesetz 1979 ist der
Bedienstete verpflichtet, den Besitz eines
Bescheides nach § 14 Abs. 1 oder 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu melden.
Aufgrund eines solchen Bescheides hat der Beamte Anspruch auf Zusatzurlaub.
Dies trifft jedoch nicht auf Lehrer zu. Da sohin kein dienstrechtlicher Vorteil aus der
Behinderung gegeben ist und allenfalls dienstrechtliche Nachteile befürchtet werden, ist
anzunehmen, dass dieser Meldepflicht nicht in vollem Umfang nachgekommen wird. Es
wurde daher schon einige Male eindringlich auf die gesetzlich normierte Mitteilungspflicht
hingewiesen und die Lehrer wurden gebeten, dieser Verpflichtung nachzukommen; dies unter
der gleichzeitigen Zusicherung, dass durch den Umstand der Behinderung keinerlei
dienstrechtliche Nachteile zu erwarten sind.
Trotz der für den Bereich meines Ressorts dargelegten Probleme wird selbstverständlich
getrachtet, die Anzahl der behinderten Beschäftigten zu erhöhen. Dies geschieht einerseits
durch generelle Weisungen - vor allem auch an die Landesschulräte - andererseits durch
Prüfung individueller Ansuchen.
Weiters ist festzuhalten, dass seit vielen Jahren die Errichtung behindertengerechter
Schulgebäude zum Neubaustandard fur Bundesschulen zählt; dieser Standard wird auch bei
Generalsanierungen alter Gebäude angewendet. Es wurde daher bei allen Landesschul -
bereichen eine genügende Anzahl von Schulen gegründet, um gehbehinderten Lehrern (und
Schülern) die entsprechenden Arbeitsbedingungen sicherzustellen.
Gegenüber dem Jahr 1995 sind bereits insofern Erfolge eingetreten, als die Anzahl der
beschäftigten begünstigten Behinderten von 1995: 329, 1996: 381, 1997: 403 angestiegen ist.
Außerdem wurde im Bereich der Zentralleitung die Anzahl der Behindertenplanstellen von 4
auf 7 erhöht und die Pflichtzahl 16 wird sogar um 20 übertroffen.