3516/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3624/J-NR/1998 betreffend Einstellung von

behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in ,,Ihrem" Bereich, die die

Abgeordneten Theresia Heidlmayr und FreundInnen am 30. Jänner 1998 an mich richteten,

wird wie folgt beantwortet:

1. Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1996 und 1997?

Antwort:

a) 1996:1545                           b) 1997:1568

2. Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter

Punkt 1 angeführten Bereich in den Kalenderjahren 1996 und 1997?

Antwort:

a) 1996: 381                            b) 1997: 403

3. Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1996 und

1997?

Antwort:

a) 1996:1164                           b) 1997:1165

4. Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums in den

Jahren 1996 und 1997 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden musste?

Antwort:

Zu diesem Punkt der Anfrage verweise ich auf die Beantwortung durch den Herrn

Bundesminister für Finanzen, da vom Finanzministerium als Vertreter des Dienstgebers

Republik Österreich für den Bund Zahlungen an den Ausgleichstaxenfonds geleistet werden.

5. Sind Sie, als die für Ihr Ministerium politisch Verantwortliche, grundsätzlich bereit,

sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gerade in Ihrem

Bereich einzusetzen und somit den anderen Bundesministerien mit gutem Beispiel

voranzugehen?

Wenn nein, warum nicht?

6. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vergangenen Jahr

gesetzt?

7. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen?

8. Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?

Antwort:

Selbstverständlich bin ich bereit, mich in verstärktem Ausmaß für die Einhaltung der

Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes einzusetzen.

Ich muss jedoch in diesem Zusammenhang gleich meinen Vorgängern wiederum darauf

hinweisen, dass gerade das Unterrichtsressort zu jenen sehr personalintensiven Bereichen

gehört, die aufgrund der betriebs - und aufgabenspezifischen Voraussetzungen die Beschäfti -

gung begünstigter Invalider nur in sehr eingeschränktem Umfang zulassen. Darüber hinaus ist

in meinem Ressort noch auf folgenden Umstand zu verweisen: Gemäß § 53 Absatz 2 Z 6

Beamten - Dienstrechtsgesetz 1979 ist der Bedienstete verpflichtet, den Besitz eines

Bescheides nach § 14 Abs. 1 oder 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu melden.

Aufgrund eines solchen Bescheides hat der Beamte Anspruch auf Zusatzurlaub.

Dies trifft jedoch nicht auf Lehrer zu. Da sohin kein dienstrechtlicher Vorteil aus der

Behinderung gegeben ist und allenfalls dienstrechtliche Nachteile befürchtet werden, ist

anzunehmen, dass dieser Meldepflicht nicht in vollem Umfang nachgekommen wird. Es

wurde daher schon einige Male eindringlich auf die gesetzlich normierte Mitteilungspflicht

hingewiesen und die Lehrer wurden gebeten, dieser Verpflichtung nachzukommen; dies unter

der gleichzeitigen Zusicherung, dass durch den Umstand der Behinderung keinerlei

dienstrechtliche Nachteile zu erwarten sind.

Trotz der für den Bereich meines Ressorts dargelegten Probleme wird selbstverständlich

getrachtet, die Anzahl der behinderten Beschäftigten zu erhöhen. Dies geschieht einerseits

durch generelle Weisungen - vor allem auch an die Landesschulräte - andererseits durch

Prüfung individueller Ansuchen.

Weiters ist festzuhalten, dass seit vielen Jahren die Errichtung behindertengerechter

Schulgebäude zum Neubaustandard fur Bundesschulen zählt; dieser Standard wird auch bei

Generalsanierungen alter Gebäude angewendet. Es wurde daher bei allen Landesschul -

bereichen eine genügende Anzahl von Schulen gegründet, um gehbehinderten Lehrern (und

Schülern) die entsprechenden Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

Gegenüber dem Jahr 1995 sind bereits insofern Erfolge eingetreten, als die Anzahl der

beschäftigten begünstigten Behinderten von 1995: 329, 1996: 381, 1997: 403 angestiegen ist.

Außerdem wurde im Bereich der Zentralleitung die Anzahl der Behindertenplanstellen von 4

auf 7 erhöht und die Pflichtzahl 16 wird sogar um 20 übertroffen.