3519/AB XX.GP
zur Zahl 3509/J - NR/1997
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Monika Langthaler und Freunde haben an
mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Absenkung der Telefonkosten bei den Mi -
nisterien durch Telefonliberalisierung, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
„1. Wie viele Amtsleitungen hat Ihr Ministerium?
2. Wenn es mehr als 15 Amtsleitungen hat: Hat Ihr Ministerium nach der Liberali -
sierung schon Angebote von allen am Markt befindlichen Anbietern (Post,
UTA, etc.) eingeholt, um einen Preisvergleich zu haben?
3. Wenn ja: Würde ein Wechsel zu einem anderen Anbieter als der Post eine Ein -
sparung in Ihrem Ministerium bringen? Wie hoch würde diese voraussichtlich
im Monatsschnitt sein? (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent!)
4. Wie hoch sind derzeit die Telefonkosten in Ihrem Ministerium im Monats -
schnitt?
5. Hat Ihr Ministerium betreffend Telefonkosten derzeit Sonderkonditionen bei der
Post?
6. Wenn ein Wechsel Einsparungen bringen würde: Wird Ihr Ministerium zu
einem anderen Anbieter wechseln? Wenn nicht: Warum nicht?
7. Wenn Ihr Ministerium noch keine Angebote eingeholt hat: Warum nicht?
kommt das nicht einer potentiellen Verschwendung von Steuergeldern gleich?
8. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die gesamte Bundesverwaltung gemein -
sam an alle Anbieter herantritt, um eine Paketlösung zu Sonderkonditionen
auszuhandeln?“
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1:
Das im Palais Trautson untergebrachte Bundesministerium für Justiz hat mit dem
Oberlandesgericht Wien im Justizpalast eine gemeinsame Telefonanlage, an die
auch noch der Oberste Gerichtshof, die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Lan -
desgericht für Zivilrechtssachen Wien - alle ebenfalls im Justizpalast untergebracht -
angeschlossen sind. Diese gemeinsame Telefonanlage im Justizpalast ist mit fol -
genden Amtsleitungen ausgestattet:
4 ISDN - Multianschlüsse (bestehend aus je 30 Amtsleitungen x 4 =
120 Amtsleitungen) und
4 Basisanschlüsse (Amtsleitungen); zusätzlich gibt es noch:
4 Einzelanschlüsse im Justizpalast und
14 Einzelanschlüsse im Palais Trautson.
Zu 2. 3. 6. 7 und 8:
Ich verweise zu diesen Fragen auf die Antworten des Herrn Bundeskanzlers auf die
gleichlautend an ihn gerichtete
parlamentarische Anfrage.
Zu 4:
Die durchschnittlichen monatlichen Telefonkosten für die zu Frage 1 erwähnte ge-
meinsame Telefonanlage belaufen sich auf rund 475.000,- S. Der davon auf das
Bundesministerium für Justiz entfallende Anteil beträgt rund 180.000 S.
Zu 5:
Abgesehen von der vom Herrn Bundeskanzler genannten Rabattvereinbarung mit
der Post und Telekom Austria (die ja bereits rückwirkend seit Jahresbeginn 1998
gilt) hat das Bundesministerium für Justiz keine Sonderkonditionen bei der Verrech -
nung der Telefonkosten.