3522/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Barmüller und weitere Abgeordnete
haben am 21. Jänner 1998 unter der Nr.3526/Jan mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Gentechnik - Kennzeichenverordnung
gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Wann wurde der erste Entwurf der Gentechnik - Kennzeichnungsver -
ordnung erstellt?
2. Mit welchen Bundesministern muß bezüglich des gegenständlichen Ver -
ordnungsentwurfes Einvernehmen hergestellt werden?
2a. Wann erhielten die beteiligten Bundesminister diesen Entwurf bzw. allfäl -
lige weitere Entwürfe zur Begutachtung und wann war diese Begutach -
tung abgeschlossen?
3. Lag zum Zeitpunkt der Anfragestellung bereits eine endgültige Version
der gegenständlichen Verordnung vor?
3a. Wenn ja, wann wurde diese den beteiligten Bundesministern zur Unter -
zeichnung übermittelt?
3b. Wenn ja, wurde diese bereits von einem oder mehreren der beteiligten
Bundesminister unterzeichnet?
3c. Wenn ja, ist abzusehen wann diese von den beteiligten Bundesministern
unterfertigt an Sie retourniert wird und wann diese Verordnung somit er -
lassen werden kann?
4. Sollte zwischen dem ersten Verordnungsentwurf und einer eventuell mitt -
lerweile vorliegenden endgültigen Version eine relativ große Zeitspanne
liegen, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um in Zukunft solche
Verzögerungen - insbesondere angesichts der Aktualität des Sachverhal -
tes - zu vermeiden?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur Anfrage allgemein ist festzuhalten, daß sich die folgenden Ausführungen nicht
auf die Kennzeichnung von Lebensmitteln beziehen, die aus gentechnisch verän -
derten Organismen hergestellt werden, da deren Kennzeichnung durch die „Novel
Food“ - Verordnung der EU unmittelbar geregelt wird.
Zu Frage 1:
Ein erster Entwurf der Gentechnik - Kennzeichnungsverordnung wurde bereits un -
mittelbar nach Veröffentlichung der maßgeblichen Richtlinie 97/35/EG vom
18. Juni 1997 zur zweiten Anpassung der RL 90/220/EWG über die absichtliche
Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt an den technischen
Fortschritt erstellt und der allgemeinen Begutachtung zugeleitet. Regelungsinhalt
dieser Verordnung ist die Kennzeichnung von Erzeugnissen (gemäß § 54 Gen -
technikgesetz), die (selbst) gentechnisch veränderte Organismen sind oder sol -
che enthalten, das heißt die Kennzeichnung der für eine weitere Verwendung als
Saatgut, Futtermittel oder Lebensmittel (etc.) bestimmten gentechnisch veränder -
ten Rohprodukte.
Zu den Fragen 2 und 2a:
Es muß das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und
Familie, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr hergestellt werden.
Den beteiligten Ministern wurde dieser Entwurf im Rahmen des allgemeinen Be -
gutachtungsverfahrens am 20. Juni 1997
zugeleitet, die Frist hierfür endete am
15. Juli 1997. Die teilweise sehr wesentlichen Auffassungsunterschiede mußten
koordiniert werden und führten zu überarbeiteten Entwürfen (10. Oktober 1997
und 5. Dezember 1997).
Zu den Fragen 3, 3a. 3b und 3c:
Ja. Die endgültige Version der Kennzeichnungsverordnung wurde den beteiligten
Bundesministern am 5. Dezember 1997 zur Unterzeichnung übermittelt. Der Bun -
desminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hat sein Einvernehmen mit
Schreiben vom 12. Jänner 1998, der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Fa -
milie mit Schreiben vom 20. Jänner 1998 erklärt. Seitens des Bundesministers für
Wissenschaft und Verkehr wurde das Einvernehmen am 6. Februar 1998 herge -
stellt.
Ich habe daher die Kundmachung der Verordnung im Bundesgesetzblatt bereits
veranlaßt; die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
Zu Frage 4:
Ich habe im Zusammenhang mit der Erstellung der Gentechnik - Kennzeichnungs -
Verordnung alle Bemühungen unternommen, um diese wichtige Verordnung mög -
lichst rasch erlassen zu können; ich sehe keine Möglichkeit einer künftigen ande -
ren Vorgangsweise.