3522/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Barmüller und weitere Abgeordnete

haben am 21. Jänner 1998 unter der Nr.3526/Jan mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Gentechnik - Kennzeichenverordnung

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Wann wurde der erste Entwurf der Gentechnik - Kennzeichnungsver -

ordnung erstellt?

2. Mit welchen Bundesministern muß bezüglich des gegenständlichen Ver -

ordnungsentwurfes Einvernehmen hergestellt werden?

2a. Wann erhielten die beteiligten Bundesminister diesen Entwurf bzw. allfäl -

lige weitere Entwürfe zur Begutachtung und wann war diese Begutach -

tung abgeschlossen?

3. Lag zum Zeitpunkt der Anfragestellung bereits eine endgültige Version

der gegenständlichen Verordnung vor?

3a. Wenn ja, wann wurde diese den beteiligten Bundesministern zur Unter -

zeichnung übermittelt?

3b. Wenn ja, wurde diese bereits von einem oder mehreren der beteiligten

Bundesminister unterzeichnet?

3c. Wenn ja, ist abzusehen wann diese von den beteiligten Bundesministern

unterfertigt an Sie retourniert wird und wann diese Verordnung somit er -

lassen werden kann?

4. Sollte zwischen dem ersten Verordnungsentwurf und einer eventuell mitt -

lerweile vorliegenden endgültigen Version eine relativ große Zeitspanne

liegen, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um in Zukunft solche

Verzögerungen - insbesondere angesichts der Aktualität des Sachverhal -

tes - zu vermeiden?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zur Anfrage allgemein ist festzuhalten, daß sich die folgenden Ausführungen nicht

auf die Kennzeichnung von Lebensmitteln beziehen, die aus gentechnisch verän -

derten Organismen hergestellt werden, da deren Kennzeichnung durch die „Novel

Food“ - Verordnung der EU unmittelbar geregelt wird.

Zu Frage 1:

Ein erster Entwurf der Gentechnik - Kennzeichnungsverordnung wurde bereits un -

mittelbar nach Veröffentlichung der maßgeblichen Richtlinie 97/35/EG vom

18. Juni 1997 zur zweiten Anpassung der RL 90/220/EWG über die absichtliche

Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt an den technischen

Fortschritt erstellt und der allgemeinen Begutachtung zugeleitet. Regelungsinhalt

dieser Verordnung ist die Kennzeichnung von Erzeugnissen (gemäß § 54 Gen -

technikgesetz), die (selbst) gentechnisch veränderte Organismen sind oder sol -

che enthalten, das heißt die Kennzeichnung der für eine weitere Verwendung als

Saatgut, Futtermittel oder Lebensmittel (etc.) bestimmten gentechnisch veränder -

ten Rohprodukte.

Zu den Fragen 2 und 2a:

Es muß das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und

Familie, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr hergestellt werden.

Den beteiligten Ministern wurde dieser Entwurf im Rahmen des allgemeinen Be -

gutachtungsverfahrens am 20. Juni 1997 zugeleitet, die Frist hierfür endete am

15. Juli 1997. Die teilweise sehr wesentlichen Auffassungsunterschiede mußten

koordiniert werden und führten zu überarbeiteten Entwürfen (10. Oktober 1997

und 5. Dezember 1997).

Zu den Fragen 3, 3a. 3b und 3c:

Ja. Die endgültige Version der Kennzeichnungsverordnung wurde den beteiligten

Bundesministern am 5. Dezember 1997 zur Unterzeichnung übermittelt. Der Bun -

desminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hat sein Einvernehmen mit

Schreiben vom 12. Jänner 1998, der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Fa -

milie mit Schreiben vom 20. Jänner 1998 erklärt. Seitens des Bundesministers für

Wissenschaft und Verkehr wurde das Einvernehmen am 6. Februar 1998 herge -

stellt.

Ich habe daher die Kundmachung der Verordnung im Bundesgesetzblatt bereits

veranlaßt; die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.

Zu Frage 4:

Ich habe im Zusammenhang mit der Erstellung der Gentechnik - Kennzeichnungs -

Verordnung alle Bemühungen unternommen, um diese wichtige Verordnung mög -

lichst rasch erlassen zu können; ich sehe keine Möglichkeit einer künftigen ande -

ren Vorgangsweise.