3523/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am

30. Jänner 1998 unter der Nr. 3634/J an mich eine schriftliche parlamentarische An -

frage betreffend Konsumenteninformation gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Wie hoch waren die für VerbraucherInnen - Information vorgesehenen Mittel

während der letzten zehn Jahre? Sind Steigerungen möglich?

2. In welcher Form werden die KonsumentInnen informiert? Welche Verbesserun -

gen sind geplant? Gibt es Umfrageergebnisse über die Zufriedenheit der Ver -

braucher mit dem Informationsangebot?

3. In welcher Form können die Schulen zu Drehscheiben der KonsumentInnenin -

formation ausgebaut werden?

4. Was halten Sie von der Erarbeitung eines Konsumenteninformationsgesetzes

(eventuell nach italienischem Muster)?

5. Auf welche Weise gedenken Sie die einzelnen Unternehmen auf die Einhaltung

der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verpflichten und ein Bewußtsein zur

Anpassung ihrer Regelungen an die gesetzlich bestehende Norm zu erreichen?

6. In welcher Weise werden Sie darauf dringen, daß die für den Konsumentinnen -

schutz wesentlichen Bereiche der Kennzeichnungs- und Preisauszeichnungs -

verordnungen vom Wirtschaftsministerium in Ihre Kompetenz übergehen?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die für die VerbraucherInnen - Information vorgesehenen Mittel betrugen in den Jah -

ren 1989 und 1990 jährlich ca. 1 Million Schilling. Diese Ausgaben steigerten sich in

den Jahren 1996 und 1997 kontinuierlich auf ca. 1,8 Millionen Schilling. Betrags -

mäßige Steigerungen sind derzeit aufgrund der Budgetkonsolidierungsbemühungen

nicht möglich, das Büro für Konsumentenfragen ist aber bemüht, die Information in

qualitativer Hinsicht zu verbessern.

Zu Frage 2

Die Information der Konsumentinnen und Konsumenten erfolgt in Form von diversen

Broschüren und Foldern, wobei mittelfristig die Umstellung auf Folder geplant ist.

Zur Frage der Zufriedenheit der Verbraucher mit dem Informationsangebot gibt es

eine Mehrthemenumfrage betreffend Konsumenteninformationsmaterialien aus dem

Jahre 1991, die diesbezügliche Umfrageergebnisse des Österreichischen Gallup -

Institutes beinhaltet

Zu Frage 3

Da Schulen als „Drehscheibe“ zur Vermittlung von KonsumentInneninformation sehr

geeignet sind, wurden die Inhalte von Konsumentenbroschüren als didaktisches

Material ausgearbeitet. So wurden Inhalte der Broschüren „Reisen“ und „Wohnen“

für den Unterrichtsgebrauch aufbereitet. Das Büro für Konsumentenfragen ist lau -

fend bemüht, vorhandene Broschüren mit Unterrichtsmaterialien zu kombinieren und

auch auf Anfrage den Schulen zuzusenden.

Zu Frage 4:

Die Erarbeitung eines Konsumenteninformationsgesetzes könnte einen möglichen

Weg darstellen, eine Verpflichtung des Staates festzuschreiben, Konsumenteninfor -

mation in einem bestimmtem Ausmaß zu betreiben. Ein Konsumenteninformations-

gesetz könnte langfristig eine gewisse Kontinuität der finanziellen Ausstattung für

Einrichtungen, die Konsumenteninformation wirksam betreiben, bewirken.

ZuFrage5:

Im Zuge der Abmahn- und Verbandsklagstätigkeit des Vereins für Konsumentenin-

formation, welche dieser im Auftrag des Büros für Konsumentenfragen durchführt

werden Unternehmen veranlaßt, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen an die

gesetzlich bestehende Norm anzugleichen.

Anläßlich der von mir initiierten Arbeitstagung ,,Konsumentenfreundliche Geschäfts-

bedingungen“ Anfang Oktober 1997 wurden Unternehmer und Unternehmerinnen

sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeladen, um ihnen transparentere

und ausgewogenere Geschäftsbedingungen, welche der gesetzlichen Norm entspre-

chen, nahezubringen. Bei der Arbeitstagung wurden Möglichkeiten und Grenzen der

Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen aus verschiedenen Blickwinkeln be-

leuchtet. Im Rahmen von Workshops zu vier Wirtschaftsbereichen wurde Gelegen-

heit geboten, konkrete Empfehlungen zu Form und Inhalt allgemeiner Geschäftsbe-

dingungen auszuarbeiten.

Zu Frage 6:

Kennzeichnungs - und Preisauszeichnungsvorschriften dienen der Verbraucherinfor -

mation, weshalb eine Kompetenz des Verbraucherschutzministeriums in diesem Be -

reich naheliegend wäre. Die Tatsache, daß diese beim Wirtschaftsministerium ange -

siedelt sind, hat historische Ursachen: Sie waren bisher immer dem für Wirtschafts -

fragen zuständigen Ressort zugeordnet.

Erst neuere Aufgaben im Bereich des Konsumentenschutzes, wie z.B. Produkt -

sicherheit, wurden dem ,,Konsumentenschutzressort“ zugeordnet. Eine Diskussion

über die Änderung der Kompetenz im Bereich der Kennzeichnung und Preisaus -

zeichnung ist derzeit nicht aktuell, langfristig wäre ein Überdenken sicher ange -

bracht.