3526/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Dr. Grollitsch,
Dr. Pumberger und Kollegen haben am 22. Jänner 1998 unter der Nr. 3549/J an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Strahlenschutz gerichtet,
die folgenden Wortlaut hat:
“1. Ihre schriftliche Beantwortung zu Strahlenschutzanfragen im Budgetausschuß
lautete unter anderem: “Die Verantwortung für die jeweils zu applizierenden
Patientendosen trägt jedenfalls der behandelnde Arzt.”
a) wie kann ein Arzt feststellen, ob in seiner Praxis befindliche Röntgenge -
räte, bei sonst einwandfreier Funktion, die zulässigen Strahlungsdosen
überschreiten?
b) Wie lauten die einschlägigen Vorschriften zur regelmäßigen Überprüfung,
Reparatur bzw. Neuanschaffung von Röntgengeräten in ärztlichen Praxen
und in Krankenanstalten (Bundes - wie Landesebene)?
c) Wie lauten die einschlägigen Vorschriften zur Entsorgung von in der
Medizin eingesetzten Isotopen?
2. Ihre schriftliche Beantwortung zu Strahlenschutzanfragen im Budgetausschuß
lautete unter anderem: “Für die Forschungsreaktoren in Wien und Graz als
wissenschaftliche Einrichtungen der österreichischen Universitäten ist der
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr federführend zuständig. Ein
Strahlenschutzexperte des Bundeskanzleramtes nahm und nimmt an den
jährlich stattfindenden Überprüfungen beider Reaktoren gemäß § 17 Strahlen -
schutzgesetz teil.”
a) Wem ist dieser Strahlenschutzexperte des Bundeskanzleramtes be -
richtspflichtig?
b) In welcher Form erstattete dieser Experte seinen jährlichen Bericht nach
der Untersuchung der Forschungsreaktoren?
c) Was ergaben die bisherigen jährlichen Überprüfungen des Forschungs -
reaktors in Seibersdorf einerseits und andererseits des Forschungsreaktor
im Prater?
d) Wie lange ist jeder der beiden Forschungsreaktoren schon in Betrieb?
e) Wann werden diese beiden Reaktoren endgültig stillgelegt?
f) Welche Maßnahmen werden bei der Verbrennung strahlender Abfälle in
Seibersdorf im Hinblick auf Entsorgung, Messungen und Transport ge -
troffen?
g) Wann wird die Verbrennung strahlender Abfälle in Seibersdorf eingestellt?
h) Wie lauten die jährlichen Berichte des Strahlenschutzexperten des Bun -
deskanzleramtes hinsichtlich des Betriebes von medizinischen Teilchen -
beschleunigern in Seibersdorf sowie hinsichtlich sonstiger strahlenrele -
vanter Einrichtungen des ÖFZS?
3. Ihre schriftliche Beantwortung zu Strahlenschutzanfragen im Budgetausschuß
lautete unter anderem: “Die Umgebungsüberwachung der Reaktoren erfolgt,
abgesehen von der Eigenüberwachung durch den jeweiligen Betreiber, viertel -
jährlich durch die Strahlenschutzabteilungen der Bundesanstalt für Lebensmit -
teluntersuchung und - forschung (BALUF) in Wien.”
“An der für die Überprüfung von Lebensmitteln auf die Behandlung mit ionisie -
renden Strahlen speziell ausgerüsteten BALUF... stehen zwei Personen (ein
Akademiker und ein Mittelschultechniker) zur Verfügung. Bei höherem Bedarf
können zwei weitere Mitarbeiter mit Mittelschultechniker - Niveau eingesetzt wer -
den, dabei müssen jedoch andere von diesen Mitarbeitern geleistete Untersu -
chungen entfallen.”
a) Welches Ausbildungsniveau haben jene BA - Mitarbeiter, die die Umge -
bungsüberwachung der Reaktoren in Seibersdorf und im Prater viertel -
jährlich durchführen?
b) Handelt es sich dabei um Personen, die ansonsten für die Überprüfung
von Lebensmitteln auf die Behandlung mit ionisierenden Strahlen zustän -
dig sind? Sind diese aushilfsweise zuständig?
c) Wie lang dauern die jeweiligen vierteljährlichen Umgebungsüberwachun -
gen der Reaktoren in Seibersdorf und im Prater?
d) Wie lang dauert die Auswertung dieser Überprüfungen?
e) Werden diese von denselben Personen durchgeführt?
f) Wann sind die Vierteljahres - Umgebungsüberwachungen der Reaktoren
entfallen?
g) Wann sind Strahlenuntersuchungen von Lebensmitteln entfallen, damit
die Umgebungsüberwachungen durchgeführt werden konnten?
4. Ihre schriftliche Beantwortung zu Strahlenschutzanfragen im Budgetausschuß
lautete unter anderem: “Die Bewilligung der Errichtung und des Betriebes von
Anlagen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen .. obliegt ... entweder den Be -
zirksverwaltungsbehörden oder dem Landeshauptmann (§ 41 Strahlenschutz -
gesetz).”
Wieviele derartige Bewilligungen österreichische Bezirksverwaltungsbehörden
in den einzelnen Bundesländern, die Landeshauptleute in den einzelnen Bun -
desländern seit Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes erteilt haben?
5. Ihre schriftliche Beantwortung zu Strahlenschutzanfragen im Budgetausschuß
lautete unter anderem: “Die Verantwortung für einen konsensmäßigen Betrieb
obliegt grundsätzlich dem Bewilligungsinhaber.” “Die Kontrolle, ob ein kon -
sensmäßiger Betrieb stattfindet, obliegt der jeweiligen Bewilligungsbehörde.”
In welcher Weise und mit welcher Häufigkeit die jeweiligen Bewilligungsbehör -
den in den einzelnen Bundesländern diese Kontrollpflichten wahrnehmen?
a) Funktionieren der Geräte, deren Wartung, regelmäßige Auswertung der
Dosimeter, regelmäßige ärztliche/fachärztliche Kontrollen des Personals?
b) Unterliegen Unversitätsinstitute, die mit strahlendem Material arbeiten, den
Bewilligungen und Kontrollen gemäß Strahlenschutzgesetz?
c) Wenn nicht: wer sonst führt diese Bewilligungen und Kontrollen durch?
d) Wie ist sichergestellt, daß ,,Nichtpersonal” (also Studenten, freie Mitar -
beiter, Probanden, usw.) nicht gesundheitsgefährdet werden?
e) Wie ist sichergestellt, daß kein strahlendes Material aus den Universitäts -
instituten nach außen gelangt, sei es im Wege von Freiland - Isotopenver -
suchen, durch Anhaften an Kleidung und Schuhwerk, im Wege der Ent -
sorgung, durch Entwendung?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1a:
Die Strahlenschutzgesetzgebung sieht höchstzulässige Dosen für beruflich strahlenexpo -
nierte Personen sowie für Einzelpersonen der Bevölkerung vor. Der behandelnde Arzt hat
ionisierende Strahlung am Patienten entsprechend dem Stand der medizinischen Wissen -
schaft anzuwenden. Hiefür können grundsätzlich keine höchstzulässigen Strahlendosen
verordnet werden, jede Strahlenbelastung ist jedoch gemäß § 4 des Strahlenschutzgeset -
zes so niedrig wie möglich zu halten.
Zu Frage 1b:
Die Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung des Betriebes von Röntgengeräten durch
die zuständige
Strahlenschutzbehörde ist im § 17 des Strahlenschutzgesetzes
geregelt.
Die jeweiligen Bewilligungsbescheide können darüber hinaus auch weitergehende Vor -
schriften (z.B. regelmäßiger Austausch von Verschleißteilen) enthalten. Bei Neuanschaf -
fung gelten die jeweiligen Bewilligungstatbestände des Strahlenschutzgesetzes. Bei Repa -
raturen ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit eine Bewilligungspflicht gegeben ist. Weiters
sind insbesondere die §§ 80 bis 91 des Medizinproduktegesetzes, BGBI. Nr.657/1996,
einzuhalten.
Zu Frage 1c:
Diese Vorschriften sind in den Bestimmungen der §§ 89 bis 92 der Strahlenschutzverord -
nung, BGBI. Nr.47/1972, enthalten.
Zu Frage 2a und 2b:
Die Überprüfung wird im Rahmen einer kommissionellen Verhandlung (gemäß AVG) ab -
gehalten; der Amtssachverständige gibt bei der - vom Bundesministerium für Wissenschaft
und Verkehr durchgeführten - mündlichen Verhandlung mit Ortsaugenschein gemäß § 17
des Strahlenschutzgesetzes eine Stellungnahme ab.
Zu Frage 2c:
Die jährlichen Überprüfungen des Betriebes beider Reaktoren ergaben jeweils die Zuläs -
sigkeit des Weiterbetriebes. Ergebnisse der Anlagenüberwachung beider Forschungsreak -
toren sind in der Publikation des Bundeskanzleramtes "Beiträge Lebensmittelangelegen -
heiten, Veterinärverwaltung, Strahlenschutz, Toxikologie, Gentechnik” Nr.3/97 enthalten.
Zu Frage 2d:
Der Reaktor im Forschungszentrum Seibersdorf ist seit 1960, der Reaktor im Atominstitut
der Österreichischen
Universitäten ist seit 1962 in Betrieb.
Zu Frage 2e:
Diese Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wissenschaft und
Verkehr.
Zu Frage 2f:
Die Abfälle von ca. 550 Verursachern aus allen Bundesländern, die hauptsächlich aus
dem medizinischen Bereich stammen, werden im Forschungszentrum im Hinblick auf eine
langfristige sichere Lagerung verarbeitet und konditioniert. Zu diesem Zweck wird ein Teil
der Abfälle in einer Anlage mit aufwendiger Abluftfilterung und Rauchgaswäsche ver -
brannt. Bei dieser Verbrennung erfolgt je nach Zusammensetzung der Abfälle eine Vo -
lumsreduktion von ca 1:30 bis 1:100; es ist daher davon auszugehen, daß die Verbren -
nung radioaktiver Abfälle auch in Hinkunft erforderlich sein wird. Konditionierte radioaktive
Abfälle werden derzeit im Forschungszentrum Seibersdorf zwischengelagert. Eine Ent -
scheidung über ein Endlager wurde noch nicht getroffen. Die Messung der Emissionen
erfolgt im Rahmen der Überwachung des Forschungszentrums Seibersdorf. Transporte
erfolgen entsprechend den Transportvorschriften.
Zu Frage 2g:
Diesbezüglich liegen mir keine Informationen vor.
Zu Frage 2h:
Im Österreichischen Forschungszentrum Seibersdorf existiert kein medizinischer Teilchen -
beschleuniger, bezüglich der übrigen strahlenrelevanten Einrichtungen ergaben die jähr -
lich durchgeführten Überprüfungen gemäß § 17 des Strahlenschutzgesetzes, daß deren
Weiterbetrieb zulässig war.
Zu Frage 3a:
Mit der Umgebungsüberwachung sind Strahlenschutzexperten mit abgeschlossenem
Studium der Physik bzw. Chemie sowie deren
Mitarbeitern betraut.
Zu Frage 3b:
Nein. Da der Nachweis der Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung
nicht in Zusammenhang mit dem Nachweis von Radioaktivität steht, ist dies auch nicht
erforderlich.
Zu Frage 3c und d:
Die gegenständlichen meßtechnischen Überwachungen erfolgen durch Probenziehungen
und - abhängig vom Probentyp - unterschiedlich lange dauernde Messungen und Auswer -
tungen in den Strahlenmeßlaboratorien der BALUF. Die Auswertungen sind in der Regel
innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen.
Zu Frage 3e:
Sowohl die Probenziehung als auch die Auswertungen werden entsprechend der Auf -
gabenverteilung in den Untersuchungslaboratorien durch das dort verfügbare Personal
durchgeführt.
Zu Frage 3f:
Die Umgebungsüberwachung der genannten Reaktoren wurde bisher programmgemäß
durchgeführt.
Zu Frage 3g:
Wie schon zu Frage 3b ausgeführt, steht der Nachweis der Behandlung von Lebensmitteln
mit ionisierender Strahlung nicht in Zusammenhang mit dem Nachweis von Radioaktivität.
Selbstverständlich wird die Überwachung von Lebensmittelproben auch in Bezug auf ihren
Radioaktivitätsgehalt durchgeführt, wobei sich nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl im
Jahr 1986 Änderungen im Probenspektrum durch den physikalisch bedingten starken
Rückgang des
Radioaktivitätsgehaltes in Lebensmitteln ergeben haben.
Zu Frage 4:
Diesbezüglich werden in meinem Bereich keine Aufzeichnungen geführt.
Zu Frage 5a:
Gemäß § 17 Abs.1 des Strahlenschutzgesetzes sind Überprüfungen von Anlagen gemäß
§ 6 oder § 7 und der sonstige Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie der Betrieb von
Strahleneinrichtungen gemäß § 10 einmal jährlich vorgesehen. Diesen Zeitvorgaben wird
von den einzelnen Behörden in den Bundesländern nach Maßgabe ihrer Personalkapazi -
tät in der Regel entsprochen. Hiebei wird auch überprüft, ob ein der Bewilligung entspre -
chender Betrieb auch hinsichtlich der ordnungsgemäßen Funktion und Wartung der Ge -
räte gegeben ist. Die Auswertung der Dosimeter erfolgt monatlich durch eine hiezu befug -
te Meßstelle. Ebenso erfolgt die regelmäßige ärztliche Kontrolle des beruflich strahlenex -
ponierten Personals durch hiezu ermächtigte Ärzte oder Krankenanstalten.
Zu Frage 5b und 5c:
Ja.
Zu Frage 5d und 5e:
Ich weise darauf hin, daß diese Fragen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers
für Wissenschaft und Verkehr fallen.