353/AB
Auf die - aus Gtünden der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 336/J der Abgeordneten Mag. Dr. Madeleine Petrovic und
Genossen vom 21. März 1996, betreffend die Plattform "Die Frauen sind die Mehrheit", beehre
ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1 .:
Aus kompetenzrechtlicher Sicht ist festzuhalten, daß die Zusammensetzung des
Budgetverhandlungsteams keine dem Bundesminister für Finanzen zuzuordnende Angelegenheit
der Vollziehung darstellt und daher auch nicht vom Fragerecht im Sinne der Bestimmungen des
§ 90 GOG umfaßt ist. Unabhängig davon möchte ich jedoch bemerken, daß an den
Verhandlungen meines Erachtens het.vorragende Expertinnen und Experten mitgewirkt haben
und insbesondere die Einbindung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten sicherlich
auch im Hinblick auf die bestmögliche Vertretung der Anliegen von Frauen erfolgt ist.
Zu 2. :
Die Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung sind hinsichtlich ihrer arbeitsmarktpolitsichen
Auswirkungen nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung
initiierten Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive zu betrachten. Dabei sind insbesondere die
Vorziehung von öffentlichen Investitionen, die Exportoffensive für Klein- und Mittelbetriebe,
die Innovations- und Technologieoffensive sowie Strukturmaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt,
die eine bessere Vet.teilung des Arbeitsvolumens bewirken sollen, zu erwähnen. In ihrer
Gesamtheit werden die getroffenen Maßnahmen keine negativen Beschäftigungseffekte
auslösen, viel mehr kann im Saldo ein Anstieg der Beschäftigung um etwa 0,25 %-Punkte
prognostiziert werden.
Zu 3.:
Es obliegt dem Arbeitsmarktservice, durch entsprechende Aktivitäten im Rahmen der aktiven
Arbeitsmarktpolitik den Einstieg oder die Wiedereingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt
zu erleichtern. Ich ersuche daher, diese Frage an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
bzw., was die Frauenbeteiligung anlangt, allenfalls an die Bundesministerin für
Frauenangelegenheiten zu richten.
Zu 4.:
Der in der Frage anklingende kausale Zusammenhang zwischen den im Rahmen der
Budgetkonsolidierung getroffenen Maßnahmen und einem allfälligen "Hinausfallen" von
Langzeitnotstandshilfebezieherinnen aus den Programmen der aktiven Arbeitsmarktverwaltung
ist für mich nicht ersichtlich.
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, daß die Leistungen der Sozialhilfe nicht aus
Bundesmitteln finanziert werden und ich folglich keine Auskunft über die finanzielle Bedeckung
in diesem Bereich erteilen kann.
Zu 5. :
Da durch das Konsolidierungspaket keine "Aussteuet.ung" von Frauen aus den
Arbeitslosenversicherungsleistungen bewirkt wird, wurden auch keine Berechnungen über
Einsparungen im Pensionsbereich angestellt, die aus einer derattigen "Aussteuerung" resultieren
würden.
Zu 6.:
Die Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung bieten keinen Anlaß zur Annahme, daß sich das
Verarmungsrisiko in den nächsten Jahren erhöhen wird. Bezieher von Brutto-Monatsgehältern
bis zu einer Grenze von ca. 11.000 S im Monat (Alleinerzieher/innen und Alleinverdiener/innen
bis ca. 13.000 S) werden wie bisher keine Lohnsteuer zu zahlen haben. Der
Sozialversicherungsabzug beim 13. und 14. Monatsgehalt - anstelle der Berücksichtigung bei
den laufenden Bezügen - und die Halbierung des Sonderausgabenpauschales konnte durch die
Anhebung des maximalen Lohnsteuer-Ermäßigungsbetrages von 7.400 S auf 9.400 S
ausgeglichen werden, sodaß wie bisher Bezieher von Bruttogehältern bis etwa 14.000 S
(Alleinerzieher/innen und Alleinverdiener/innen bis etwa 16.000 S) eine Lohnsteuerermäßigung
gemäß § 33 Abs. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) erhalten. Die weiters festgelegte
Einschleifung des allgemeinen Steuerabsetzbetrages wirkt sich erst ab einem steuerpflichtigen
Jahreseinkommen von mehr als 200.000 S aus, was einem Brutto-Monatseinkommen von über
20.000 S entspricht.
Da auch die ausgabenseitigen Maßnahmen so gestaltet wurden, daß es zu keiner signifikanten
Erhöhung des Verarmungsrisikos kommen kann, war es nicht erforderlich, spezifische
Maßnahmen zur Abwendung dieses Risikos zu setzen.
Zu 7. :
Die makroökonomischen Effekte der Konsolidierungsmaßnahmen werden von den
österreichischen Wirtschaftsforschungsinstituten, von internationalen Organisationen (EU,
OECD,IWF) und bei der Erstellung des EU-Konvergenzprogrammes untersucht. Darüber
hinausgehende Studien wurden von der Bundesregierung nicht in Auftrag gegeben.