353/AB

 

 

 

Auf die - aus Gtünden der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage Nr. 336/J der Abgeordneten Mag. Dr. Madeleine Petrovic und

Genossen vom 21. März 1996, betreffend die Plattform "Die Frauen sind die Mehrheit", beehre

ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1 .:

Aus kompetenzrechtlicher Sicht ist festzuhalten, daß die Zusammensetzung des

Budgetverhandlungsteams keine dem Bundesminister für Finanzen zuzuordnende Angelegenheit

der Vollziehung darstellt und daher auch nicht vom Fragerecht im Sinne der Bestimmungen des

§ 90 GOG umfaßt ist. Unabhängig davon möchte ich jedoch bemerken, daß an den

Verhandlungen meines Erachtens het.vorragende Expertinnen und Experten mitgewirkt haben

und insbesondere die Einbindung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten sicherlich

auch im Hinblick auf die bestmögliche Vertretung der Anliegen von Frauen erfolgt ist.

 

Zu 2. :

Die Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung sind hinsichtlich ihrer arbeitsmarktpolitsichen

Auswirkungen nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung

 

initiierten Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive zu betrachten. Dabei sind insbesondere die

Vorziehung von öffentlichen Investitionen, die Exportoffensive für Klein- und Mittelbetriebe,

die Innovations- und Technologieoffensive sowie Strukturmaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt,

die eine bessere Vet.teilung des Arbeitsvolumens bewirken sollen, zu erwähnen. In ihrer

Gesamtheit werden die getroffenen Maßnahmen keine negativen Beschäftigungseffekte

auslösen, viel mehr kann im Saldo ein Anstieg der Beschäftigung um etwa 0,25 %-Punkte

prognostiziert werden.

 

Zu 3.:

Es obliegt dem Arbeitsmarktservice, durch entsprechende Aktivitäten im Rahmen der aktiven

Arbeitsmarktpolitik den Einstieg oder die Wiedereingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt

zu erleichtern. Ich ersuche daher, diese Frage an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

bzw., was die Frauenbeteiligung anlangt, allenfalls an die Bundesministerin für

Frauenangelegenheiten zu richten.

 

Zu 4.:

Der in der Frage anklingende kausale Zusammenhang zwischen den im Rahmen der

Budgetkonsolidierung getroffenen Maßnahmen und einem allfälligen "Hinausfallen" von

Langzeitnotstandshilfebezieherinnen aus den Programmen der aktiven Arbeitsmarktverwaltung

ist für mich nicht ersichtlich.

 

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, daß die Leistungen der Sozialhilfe nicht aus

Bundesmitteln finanziert werden und ich folglich keine Auskunft über die finanzielle Bedeckung

in diesem Bereich erteilen kann.

 

Zu 5. :

Da durch das Konsolidierungspaket keine "Aussteuet.ung" von Frauen aus den

Arbeitslosenversicherungsleistungen bewirkt wird, wurden auch keine Berechnungen über

Einsparungen im Pensionsbereich angestellt, die aus einer derattigen "Aussteuerung" resultieren

würden.

 

Zu 6.:

Die Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung bieten keinen Anlaß zur Annahme, daß sich das

Verarmungsrisiko in den nächsten Jahren erhöhen wird. Bezieher von Brutto-Monatsgehältern

bis zu einer Grenze von ca. 11.000 S im Monat (Alleinerzieher/innen und Alleinverdiener/innen

bis ca. 13.000 S) werden wie bisher keine Lohnsteuer zu zahlen haben. Der

Sozialversicherungsabzug beim 13. und 14. Monatsgehalt - anstelle der Berücksichtigung bei

den laufenden Bezügen - und die Halbierung des Sonderausgabenpauschales konnte durch die

Anhebung des maximalen Lohnsteuer-Ermäßigungsbetrages von 7.400 S auf 9.400 S

ausgeglichen werden, sodaß wie bisher Bezieher von Bruttogehältern bis etwa 14.000 S

(Alleinerzieher/innen und Alleinverdiener/innen bis etwa 16.000 S) eine Lohnsteuerermäßigung

gemäß § 33 Abs. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) erhalten. Die weiters festgelegte

Einschleifung des allgemeinen Steuerabsetzbetrages wirkt sich erst ab einem steuerpflichtigen

Jahreseinkommen von mehr als 200.000 S aus, was einem Brutto-Monatseinkommen von über

20.000 S entspricht.

 

Da auch die ausgabenseitigen Maßnahmen so gestaltet wurden, daß es zu keiner signifikanten

Erhöhung des Verarmungsrisikos kommen kann, war es nicht erforderlich, spezifische

Maßnahmen zur Abwendung dieses Risikos zu setzen.

 

Zu 7. :

Die makroökonomischen Effekte der Konsolidierungsmaßnahmen werden von den

österreichischen Wirtschaftsforschungsinstituten, von internationalen Organisationen (EU,

OECD,IWF) und bei der Erstellung des EU-Konvergenzprogrammes untersucht. Darüber

hinausgehende Studien wurden von der Bundesregierung nicht in Auftrag gegeben.