3531/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Freundinnen und Freunde
haben am 20. Jänner 1998 unter der Nr. 3502/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Absenkung der Telefonkosten bei den
Ministerien durch Telefonliberalisierung gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
“1. Wieviele Amtsleitungen hat Ihr Ministerium?
2. Wenn es mehr als 15 Amtsleitungen hat: Hat Ihr Ministerium nach der
Liberalisierung schon Angebote von allen am Markt befindlichen Anbietern
(Post, UTA, etc) eingeholt, um einen Preisvergleich zu haben?
3. Wenn ja: Würde ein Wechsel zu einem anderen Anbieter als der Post eine
Einsparung in Ihrem Ministerium bringen? Wie hoch würde diese voraus -
sichtlich im Monatsschnitt sein (Bitte in absoluten Zahlen und in
Prozent!)?
4. Wie hoch sind derzeit die Telefonkosten in Ihrem Ministerium im Monats -
schnitt?
5. Hat Ihr Ministerium betreffend Telefonkosten derzeit Sonderkonditionen
bei der Post?
6. Wenn ein Wechsel Einsparungen bringen würde: Wird Ihr Ministerium zu
einem anderen Anbieter wechseln? Wenn
nicht: Warum nicht?
7. Wenn Ihr Ministerium noch keine Angebote eingeholt hat: Warum nicht?
Kommt das nicht einer potentiellen Verschwendung von Steuergeldern
gleich?
8. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die gesamte Bundesverwaltung
gemeinsam an alle Anbieter herantritt, um eine Paketlösung zu Sonder -
konditionen auszuhandeln?”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Zu dieser Frage ist anzumerken, daß - bedingt durch die Vielzahl dislozierter
Stellen des Bundeskanzleramtes - aus Gründen der Übersichtlichkeit die
Haupttelefonanlage des Bundeskanzleramtes mit der Nummer 53115 der
Beantwortung zugrundegelegt wurde. Ähnliches gilt für den Bereich der Frau
Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz; es wurde
daher für die Beantwortung die Telefonanlage mit der Nummer 53633 heran -
gezogen.
Die Telefonanlage des Bundeskanzleramtes mit der Nummer 53115 besteht
aus 60 abgehenden und 30 ankommenden Leitungen incl. 5 Gebührenzählern;
die Telefonanlage der Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und
Verbraucherschutz mit der Nummer 53633 besteht aus 10 Amtsleitungen.
Zu den Fragen 2, 3 und 6 bis 8:
Derzeit etablieren sich aufgrund der EU - weiten Liberalisierung der Telefon -
dienste ab Jänner 1998 neue Anbieter, die jedoch die notwendigen technisch -
organisatorischen Gegebenheiten erst schaffen müssen. Vorerst wurden daher
von einzelnen Dienststellen der Bundesverwaltung lediglich Kontaktgespräche
geführt; konkrete Aussagen
könnten derzeit nur im Rahmen einer EU - weiten
Marktevaluierung getroffen werden. Da aber Österreich ab 1. Juli 1998 die
Präsidentschaft im Rat der EU übernehmen wird und zur Bewältigung dieser
Aufgabe auf äußerste Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Kommunikation
angewiesen ist, erscheint der jetzige Zeitpunkt für eine Umstellung der Telefon -
dienste samt ihren Risiken nicht geeignet. Die weitere Vorgangsweise wird
jedoch davon abhängen, wie sich die Strukturen, Qualität, Versorgungsbreite
und Dienstleistungen im Bereich der Telefondienste in Österreich innerhalb
dieses Jahres weiterentwickeln.
Um aber bereits für das Jahr 1998 Einsparungen zu lukrieren, wurden vom
Bundeskanzleramt im vergangenen Jahr Verhandlungen betreffend eine
Rahmen - Rabattvereinbarung für den Bund mit der Post und Telekom Austria
initiiert. Diese sind nun abgeschlossen; die beigetretenen Dienststellen erhalten
einen Rabatt auf Telefondienste in der Höhe von 15 %.
Im Hinblick auf die Bündelung des Telefondienstbedarfes (Paketlösung) der
Bundesverwaltung wird das Bundeskanzleramt auch für künftige Lösungen
jeweils die Interessen der gesamten Bundesverwaltung koordinieren und
entsprechende Rahmenvereinbarungen - wie auch bei den Rahmen - Rabatt -
vereinbarungen mit der Post und Telekom Austria - anstreben, wobei unter
Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit vorzugehen sein wird.
Zu Frage 4:
Die durchschnittlichen, monatlich anfallenden Kosten für die Telefonanlage
Nr.53115 belaufen sich auf S 381 .677,-; für die aus zehn Amtsleitungen
bestehende Nr.53633 ergeben sich
durchschnittlich Kosten von S 14.789,25.
Zu Frage 5:
Dem Bundeskanzleramt sind im Bereich der Festnetz - Telefone neben der
Rahmen - Rabattvereinbarung des Bundes keine Sonderkonditionen bei der
Verrechnung der Telefonkosten durch die Post bekannt.