3531/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Freundinnen und Freunde

haben am 20. Jänner 1998 unter der Nr. 3502/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Absenkung der Telefonkosten bei den

Ministerien durch Telefonliberalisierung gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

“1. Wieviele Amtsleitungen hat Ihr Ministerium?

2. Wenn es mehr als 15 Amtsleitungen hat: Hat Ihr Ministerium nach der

Liberalisierung schon Angebote von allen am Markt befindlichen Anbietern

(Post, UTA, etc) eingeholt, um einen Preisvergleich zu haben?

3. Wenn ja: Würde ein Wechsel zu einem anderen Anbieter als der Post eine

Einsparung in Ihrem Ministerium bringen? Wie hoch würde diese voraus -

sichtlich im Monatsschnitt sein (Bitte in absoluten Zahlen und in

Prozent!)?

4. Wie hoch sind derzeit die Telefonkosten in Ihrem Ministerium im Monats -

schnitt?

5. Hat Ihr Ministerium betreffend Telefonkosten derzeit Sonderkonditionen

bei der Post?

6. Wenn ein Wechsel Einsparungen bringen würde: Wird Ihr Ministerium zu

einem anderen Anbieter wechseln? Wenn nicht: Warum nicht?

7. Wenn Ihr Ministerium noch keine Angebote eingeholt hat: Warum nicht?

Kommt das nicht einer potentiellen Verschwendung von Steuergeldern

gleich?

8. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die gesamte Bundesverwaltung

gemeinsam an alle Anbieter herantritt, um eine Paketlösung zu Sonder -

konditionen auszuhandeln?”

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Zu dieser Frage ist anzumerken, daß - bedingt durch die Vielzahl dislozierter

Stellen des Bundeskanzleramtes - aus Gründen der Übersichtlichkeit die

Haupttelefonanlage des Bundeskanzleramtes mit der Nummer 53115 der

Beantwortung zugrundegelegt wurde. Ähnliches gilt für den Bereich der Frau

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz; es wurde

daher für die Beantwortung die Telefonanlage mit der Nummer 53633 heran -

gezogen.

Die Telefonanlage des Bundeskanzleramtes mit der Nummer 53115 besteht

aus 60 abgehenden und 30 ankommenden Leitungen incl. 5 Gebührenzählern;

die Telefonanlage der Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und

Verbraucherschutz mit der Nummer 53633 besteht aus 10 Amtsleitungen.

Zu den Fragen 2, 3 und 6 bis 8:

Derzeit etablieren sich aufgrund der EU - weiten Liberalisierung der Telefon -

dienste ab Jänner 1998 neue Anbieter, die jedoch die notwendigen technisch -

organisatorischen Gegebenheiten erst schaffen müssen. Vorerst wurden daher

von einzelnen Dienststellen der Bundesverwaltung lediglich Kontaktgespräche

geführt; konkrete Aussagen könnten derzeit nur im Rahmen einer EU - weiten

Marktevaluierung getroffen werden. Da aber Österreich ab 1. Juli 1998 die

Präsidentschaft im Rat der EU übernehmen wird und zur Bewältigung dieser

Aufgabe auf äußerste Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Kommunikation

angewiesen ist, erscheint der jetzige Zeitpunkt für eine Umstellung der Telefon -

dienste samt ihren Risiken nicht geeignet. Die weitere Vorgangsweise wird

jedoch davon abhängen, wie sich die Strukturen, Qualität, Versorgungsbreite

und Dienstleistungen im Bereich der Telefondienste in Österreich innerhalb

dieses Jahres weiterentwickeln.

Um aber bereits für das Jahr 1998 Einsparungen zu lukrieren, wurden vom

Bundeskanzleramt im vergangenen Jahr Verhandlungen betreffend eine

Rahmen - Rabattvereinbarung für den Bund mit der Post und Telekom Austria

initiiert. Diese sind nun abgeschlossen; die beigetretenen Dienststellen erhalten

einen Rabatt auf Telefondienste in der Höhe von 15 %.

Im Hinblick auf die Bündelung des Telefondienstbedarfes (Paketlösung) der

Bundesverwaltung wird das Bundeskanzleramt auch für künftige Lösungen

jeweils die Interessen der gesamten Bundesverwaltung koordinieren und

entsprechende Rahmenvereinbarungen - wie auch bei den Rahmen - Rabatt -

vereinbarungen mit der Post und Telekom Austria - anstreben, wobei unter

Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und

Zweckmäßigkeit vorzugehen sein wird.

Zu Frage 4:

Die durchschnittlichen, monatlich anfallenden Kosten für die Telefonanlage

Nr.53115 belaufen sich auf S 381 .677,-; für die aus zehn Amtsleitungen

bestehende Nr.53633 ergeben sich durchschnittlich Kosten von S 14.789,25.

Zu Frage 5:

Dem Bundeskanzleramt sind im Bereich der Festnetz - Telefone neben der

Rahmen - Rabattvereinbarung des Bundes keine Sonderkonditionen bei der

Verrechnung der Telefonkosten durch die Post bekannt.