3532/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Morak und Kollegen haben am 22. Jänner
1998 unter der Nr. 3559/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Presseclub Concordia gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
“1. Welche Bedeutung messen Sie dem Presseclub Concordia als Kommuni -
kationszentrum für in - und ausländische Medien und damit als Trans -
missionsriemen für die internationale Reputation Österreichs zu?
2. Wie beurteilen Sie den Umstand, daß die Bundesimmobiliengesellschaft
im Juni 1997 das Concordiahaus entgegen anderer früherer Versiche -
rungen zum Verkauf ausgeschrieben hat - ungeachtet der Tatsache, daß
seitens der Concordia zwei Jahre zuvor die Räumlichkeiten mit einem
Aufwand von über drei Millionen Schilling renoviert wurden?
3. Sind Sie - wie Ihr Amtsvorgänger Ing. Julius Raab - bereit, als Bundes -
kanzler der in - und ausländischen Presse in Österreich eine Heimstätte im
Rahmen des Presseclubs Concordia zur Verfügung zu stellen?
4. Glauben Sie nicht, daß gerade angesichts der Tatsache, daß Österreich
seit 1. Jänner dieses Jahres der EU - Troika angehört und ab 1. Juli 1998
den Vorsitz in der EU innehaben wird, von größter Wichtigkeit wäre, den
während dieser Zeit zahlreicher als sonst nach Österreich strömenden
internationalen Journalisten mit dem Presseclub Concordia ein bewährtes
und bestens eingeführtes Kommunikations - und Arbeitszentrum zur Ver-
fügung zu stellen?
5. Ist es zutreffend, daß seitens des Bundeskanzleramtes Pläne für ein
staatliches vom Bundespressedienst geführtes Pressezentrum überlegt
werden, für das das
denkmalgeschützte Palais in der Wallnerstraße 6 mit
einem Aufwand von mehreren hundert Millionen Schilling umgebaut
werden soll?
Wenn ja, welche Konzeption liegt einem solchen staatlichen Presse -
zentrum zugrunde, die es erforderlich machte, anstelle des Presseclubs
Concordia, der Kompetenz für die journalistische Arbeit mit der Garantie
für journalistische Unabhängigkeit verbindet, ein staatlich geführtes
Pressezentrum um hunderte Millionen Schilling zu setzen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die traditionsreiche, verdienstvolle Tätigkeit des Presseclubs Concordia wird
von der Republik Österreich und der Bundesregierung stets anerkannt und
findet heute ebenso wie in der Vergangenheit die entsprechende Wert -
schätzung.
Zu Frage 2:
Mit Bundesgesetz BGBI.Nr. 419/1992 (BIG - Gesetz) wurde die Bundes -
immobiliengesellschaft mit beschränkter Haftung (BIG) eingerichtet. § 2 (1)
leg.cit. normiert als Unternehmensgegenstand der BIG im Gesellschaftsvertrag
insbesondere den Erwerb, die Nutzung, die Verwaltung und die Veräußerung
von Liegenschaften. Gemäß § 3 (1) leg.cit. wurde in der Anlage A zu diesem
Gesetz der BIG mit Wirkung vom 1. Mai 1993 das Recht der Fruchtnießung an
der Liegenschaft 1010 Wien, Bankgasse 8, KG Nr.01004 Innere Stadt, EZ 82,
eingeräumt.
Aufgrund eines Antrages an den Nationalrat, in dem die in Rede stehende
Liegenschaft als Verwertungsobjekt enthalten ist, und der nachfolgenden Be -
schlußfassung und Übertragung dieser Liegenschaft im Zusammenhang mit § 2
(1) leg.cit. ist die BIG verpflichtet, das Objekt einer Verwertung zuzuführen.
Dieser Sachverhalt war zum Zeitpunkt der durchgeführten Renovierungs -
arbeiten dem Presseclub Concordia bekannt.
Die in Rede stehende Liegenschaft wurde in Erfüllung des gesetzlichen Auf -
trages mehr als 40 Interessenten, darunter auch dem Presseclub Concordia,
zum Kauf angeboten.
Zu den Fragen 3 und 5:
Das bundeseigene Amtsgebäude in der Wallnerstraße 6 - 6a, das bereits
bisher dem Bundeskanzleramt zur Verfügung stand und in dem zuletzt vor
allem Teile der administrativen Bibliothek und der Verwaltungsakademie des
Bundes untergebracht waren, wird zu einem multifunktionalen Bürohaus
ausgebaut, das den Erfordernissen und dem Anforderungsprofil eines
zeitgemäßen Kommunikationszentrums entspricht. Die Schaffung eines
solchen Hauses unter der Leitung des nach dem Bundesministeriengesetz
zuständigen Bundeskanzleramtes wurde von der in - und ausländischen Presse
seit Jahren vehement gefordert und erfolgt im Einklang mit diesen
Presseorganisationen. Im Hinblick auf eine spätere definitive Nutzung des
Objektes hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
bereits 1994 eine Studie in Auftrag gegeben, in der auch die Möglichkeit einer
geschlossenen, nicht dislozierten Unterbringung der Sektion III -
Bundespressedienst des Bundeskanzleramtes in diesem Gebäude untersucht
wurde. Um die Voraussetzungen für eine adäquate Aufgabenerfüllung zu
schaffen, waren die Überlegungen bezüglich der Integration eines großen
Konferenzsaales und diverser kleinerer Konferenzräume unabdingbar, die ihrer
Widmung entsprechend für die unterschiedlichsten Zwecke und daher auch für
Presseveranstaltungen (Pressekonferenzen, Pressebriefings etc.) genutzt
werden können.
Derzeit befindet sich der diesbezügliche Entwurf in Ausarbeitung. In der bereits
abgeschlossenen Vorentwurfsplanung wurden für die Generalsanierung des
historisch bedeutsamen Gebäudes (Aufzeichnungen seit dem 15. Jahrhundert),
welches in späteren Jahren mehrfach
adaptiert wurde, ein Kostenrahmen inkl.
Planung von netto rund 200 Millionen Schilling prognostiziert. Das Objekt um -
faßt einen Bruttorauminhalt von 48.979 m3 und eine Nutzfläche von 5.862 m2.
Zu Frage 4:
Das in der Anfrage genannte Sanierungskonzept des Presseclubs Concordia
sah einen von der Republik Österreich zu bezahlenden Sanierungsaufwand
von S 57 Millionen (ohne MWSt.), ohne technische Einrichtungen und Inventar
vor. Dieses Projekt hätte jedoch keine wesentliche Verbesserung der beengten
und unzulänglichen Raumverhältnisse erbracht und dem Anforderungsprofil
eines Pressezentrums nicht entsprochen.
Abschließend darf darauf hingewiesen werden, daß der Presseclub Concordia
eingeladen wurde, Raumbedarf für das Bundespressehaus in der Wallner -
straße anzumelden.