3532/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Morak und Kollegen haben am 22. Jänner

1998 unter der Nr. 3559/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Presseclub Concordia gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

“1. Welche Bedeutung messen Sie dem Presseclub Concordia als Kommuni -

kationszentrum für in - und ausländische Medien und damit als Trans -

missionsriemen für die internationale Reputation Österreichs zu?

2. Wie beurteilen Sie den Umstand, daß die Bundesimmobiliengesellschaft

im Juni 1997 das Concordiahaus entgegen anderer früherer Versiche -

rungen zum Verkauf ausgeschrieben hat - ungeachtet der Tatsache, daß

seitens der Concordia zwei Jahre zuvor die Räumlichkeiten mit einem

Aufwand von über drei Millionen Schilling renoviert wurden?

3. Sind Sie - wie Ihr Amtsvorgänger Ing. Julius Raab - bereit, als Bundes -

kanzler der in - und ausländischen Presse in Österreich eine Heimstätte im

Rahmen des Presseclubs Concordia zur Verfügung zu stellen?

4. Glauben Sie nicht, daß gerade angesichts der Tatsache, daß Österreich

seit 1. Jänner dieses Jahres der EU - Troika angehört und ab 1. Juli 1998

den Vorsitz in der EU innehaben wird, von größter Wichtigkeit wäre, den

während dieser Zeit zahlreicher als sonst nach Österreich strömenden

internationalen Journalisten mit dem Presseclub Concordia ein bewährtes

und bestens eingeführtes Kommunikations - und Arbeitszentrum zur Ver-

fügung zu stellen?

5. Ist es zutreffend, daß seitens des Bundeskanzleramtes Pläne für ein

staatliches vom Bundespressedienst geführtes Pressezentrum überlegt

werden, für das das denkmalgeschützte Palais in der Wallnerstraße 6 mit

einem Aufwand von mehreren hundert Millionen Schilling umgebaut

werden soll?

Wenn ja, welche Konzeption liegt einem solchen staatlichen Presse -

zentrum zugrunde, die es erforderlich machte, anstelle des Presseclubs

Concordia, der Kompetenz für die journalistische Arbeit mit der Garantie

für journalistische Unabhängigkeit verbindet, ein staatlich geführtes

Pressezentrum um hunderte Millionen Schilling zu setzen?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die traditionsreiche, verdienstvolle Tätigkeit des Presseclubs Concordia wird

von der Republik Österreich und der Bundesregierung stets anerkannt und

findet heute ebenso wie in der Vergangenheit die entsprechende Wert -

schätzung.

Zu Frage 2:

Mit Bundesgesetz BGBI.Nr. 419/1992 (BIG - Gesetz) wurde die Bundes -

immobiliengesellschaft mit beschränkter Haftung (BIG) eingerichtet. § 2 (1)

leg.cit. normiert als Unternehmensgegenstand der BIG im Gesellschaftsvertrag

insbesondere den Erwerb, die Nutzung, die Verwaltung und die Veräußerung

von Liegenschaften. Gemäß § 3 (1) leg.cit. wurde in der Anlage A zu diesem

Gesetz der BIG mit Wirkung vom 1. Mai 1993 das Recht der Fruchtnießung an

der Liegenschaft 1010 Wien, Bankgasse 8, KG Nr.01004 Innere Stadt, EZ 82,

eingeräumt.

Aufgrund eines Antrages an den Nationalrat, in dem die in Rede stehende

Liegenschaft als Verwertungsobjekt enthalten ist, und der nachfolgenden Be -

schlußfassung und Übertragung dieser Liegenschaft im Zusammenhang mit § 2

(1) leg.cit. ist die BIG verpflichtet, das Objekt einer Verwertung zuzuführen.

Dieser Sachverhalt war zum Zeitpunkt der durchgeführten Renovierungs -

arbeiten dem Presseclub Concordia bekannt.

Die in Rede stehende Liegenschaft wurde in Erfüllung des gesetzlichen Auf -

trages mehr als 40 Interessenten, darunter auch dem Presseclub Concordia,

zum Kauf angeboten.

Zu den Fragen 3 und 5:

Das bundeseigene Amtsgebäude in der Wallnerstraße 6 - 6a, das bereits

bisher dem Bundeskanzleramt zur Verfügung stand und in dem zuletzt vor

allem Teile der administrativen Bibliothek und der Verwaltungsakademie des

Bundes untergebracht waren, wird zu einem multifunktionalen Bürohaus

ausgebaut, das den Erfordernissen und dem Anforderungsprofil eines

zeitgemäßen Kommunikationszentrums entspricht. Die Schaffung eines

solchen Hauses unter der Leitung des nach dem Bundesministeriengesetz

zuständigen Bundeskanzleramtes wurde von der in - und ausländischen Presse

seit Jahren vehement gefordert und erfolgt im Einklang mit diesen

Presseorganisationen. Im Hinblick auf eine spätere definitive Nutzung des

Objektes hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

bereits 1994 eine Studie in Auftrag gegeben, in der auch die Möglichkeit einer

geschlossenen, nicht dislozierten Unterbringung der Sektion III -

Bundespressedienst des Bundeskanzleramtes in diesem Gebäude untersucht

wurde. Um die Voraussetzungen für eine adäquate Aufgabenerfüllung zu

schaffen, waren die Überlegungen bezüglich der Integration eines großen

Konferenzsaales und diverser kleinerer Konferenzräume unabdingbar, die ihrer

Widmung entsprechend für die unterschiedlichsten Zwecke und daher auch für

Presseveranstaltungen (Pressekonferenzen, Pressebriefings etc.) genutzt

werden können.

Derzeit befindet sich der diesbezügliche Entwurf in Ausarbeitung. In der bereits

abgeschlossenen Vorentwurfsplanung wurden für die Generalsanierung des

historisch bedeutsamen Gebäudes (Aufzeichnungen seit dem 15. Jahrhundert),

welches in späteren Jahren mehrfach adaptiert wurde, ein Kostenrahmen inkl.

Planung von netto rund 200 Millionen Schilling prognostiziert. Das Objekt um -

faßt einen Bruttorauminhalt von 48.979 m3 und eine Nutzfläche von 5.862 m2.

Zu Frage 4:

Das in der Anfrage genannte Sanierungskonzept des Presseclubs Concordia

sah einen von der Republik Österreich zu bezahlenden Sanierungsaufwand

von S 57 Millionen (ohne MWSt.), ohne technische Einrichtungen und Inventar

vor. Dieses Projekt hätte jedoch keine wesentliche Verbesserung der beengten

und unzulänglichen Raumverhältnisse erbracht und dem Anforderungsprofil

eines Pressezentrums nicht entsprochen.

Abschließend darf darauf hingewiesen werden, daß der Presseclub Concordia

eingeladen wurde, Raumbedarf für das Bundespressehaus in der Wallner -

straße anzumelden.