3533/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Morak und Kollegen haben am 21. Jänner

1998 unter der Nr. 3524/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Austria Film und Video GmbH (Austria Wochenschau) gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat:

"1. Wie sehen die gegenwärtigen Eigentümerverhältnisse der Austria Film

und Video GmbH aus?

2. Wie hoch sind insbesondere die vom Bund gehaltenen Anteile?

3. Durch wen werden die vom Bund gehaltenen Anteile vertreten: Durch das

Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst oder durch das Bundeskanzleramt -

Kunstsektion?

4. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß der Eigentümervertreter nicht in der

Lage ist, Auskunft über die Finanzgebarung der Austria Wochenschau zu

geben (Schuldenstand, Beteiligungen, Rücklagen für die Pensionen der

Geschäftsführer)?

Wie sehen diese Daten aus?

5. Wie beurteilen Sie weiters die Tatsache, daß der Eigentümervertreter

keine Auskunft über die letztmalige Abhaltung einer Generalversammlung

sowie einer Sitzung des Aufsichtsrates geben kann?

Wann haben die genannten Gremien das letzte Mal getagt?

6. Wie sieht der gegenwärtige Personalstand der Austria Film und Video

GmbH aus?

Ist es in den vergangenen Jahren zu Kündigungen gekommen?

Wenn ja, in welcher Form wurden insbesondere den älteren Arbeitnehmern

Umstiegshilfen in andere berufliche Tätigkeitsfelder angeboten?

7. Auf welcher Rechtsgrundlage waren die beiden bis Ende Dezember 1997

im Amt befindlichen Geschäftsführer Joachim Senekovic und Richard

Tuppy tätig?

Bis wann bestand ein ordentliches Angestelltenverhältnis, wann erfolgte

der Übertritt in die Pension?

8. Wie sahen die letzten Aktivgehälter der beiden Geschäftsführer aus?

Wie hoch ist die von Ihnen gegenwärtig bezogene Pension?

Gab es für die Fortführung der Geschäftsführertätigkeit auch nach Antritt

der Pension allfällige Aufwandsentschädigungen oder Honorare, die

ausgezahlt wurden?

Wenn ja, wie hoch waren diese?

9. Auf welcher vertragsrechtlichen Grundlage ist der neue Geschäftsführer

der Austria Film und Video GmbH angestellt und wie hoch ist das dafür

zur Auszahlung gelangende Gehalt bzw. allfällige Honorare oder sonstige

Entschädigungen seiner Tätigkeit?

10. Wie viele Sitzungen des Aufsichtsrates der Austria Film und Video GmbH

gab es in den vergangenen fünf Jahren und wann fanden diese statt?

11. Wie hoch ist der momentane Schuldenstand der Austria Film und Video

GmbH?

12. Für welches Bilanzjahr wurde der Geschäftsführung das letzte Mal die

Entlastung erteilt?

13. Wurde eine allfällige Überschuldung seitens der Geschäftsführer jemals

dem Handelsgericht gemeldet?

14. Hält die Austria Film und Video GmbH irgendwelche Beteiligungen an

sonstigen Unternehmen?

15. Trat die Austria Film und Video GmbH in den letzten fünf Jahren als Sub -

ventionswerber gegenüber dem Bund auf bzw. erhielt sie Subventionen

und wenn ja, in welcher Höhe seitens welcher Organe des Bundes?

6. Wie sieht der gegenwärtige Personalstand der Austria Film und Video

GmbH aus?

Ist es in den vergangenen Jahren zu Kündigungen gekommen?

Wenn ja, in welcher Form wurden insbesondere den älteren Arbeitnehmern

Umstiegshilfen in andere berufliche Tätigkeitsfelder angeboten?

7. Auf welcher Rechtsgrundlage waren die beiden bis Ende Dezember 1997

im Amt befindlichen Geschäftsführer Joachim Senekovic und Richard

Tuppy tätig?

Bis wann bestand ein ordentliches Angestelltenverhältnis, wann erfolgte

der Übertritt in die Pension?

8. Wie sahen die letzten Aktivgehälter der beiden Geschäftsführer aus?

Wie hoch ist die von Ihnen gegenwärtig bezogene Pension?

Gab es für die Fortführung der Geschäftsführertätigkeit auch nach Antritt

der Pension allfällige Aufwandsentschädigungen oder Honorare, die

ausgezahlt wurden?

Wenn ja, wie hoch waren diese?

9. Auf welcher vertragsrechtlichen Grundlage ist der neue Geschäftsführer

der Austria Film und Video GmbH angestellt und wie hoch ist das dafür

zur Auszahlung gelangende Gehalt bzw. allfällige Honorare oder sonstige

Entschädigungen seiner Tätigkeit?

10. Wie viele Sitzungen des Aufsichtsrates der Austria Film und Video GmbH

gab es in den vergangenen fünf Jahren und wann fanden diese statt?

11. Wie hoch ist der momentane Schuldenstand der Austria Film und Video

GmbH?

12. Für welches Bilanzjahr wurde der Geschäftsführung das letzte Mal die

Entlastung erteilt?

13. Wurde eine allfällige Überschuldung seitens der Geschäftsführer jemals

dem Handelsgericht gemeldet?

14. Hält die Austria Film und Video GmbH irgendwelche Beteiligungen an

sonstigen Unternehmen?

15. Trat die Austria Film und Video GmbH in den letzten fünf Jahren als Sub-

ventionswerber gegenüber dem Bund auf bzw. erhielt sie Subventionen

und wenn ja, in welcher Höhe seitens welcher Organe des Bundes?

16. Halten Sie Konstruktionen, bei denen die Organe des Subventionswer-

bers mit den Organen des Subventionsgebers teilweise ident sind, prin -

zipiell für sinnvoll?

17. Ist es zutreffend, daß sich die beiden Geschäftsführer der Austria Film

und Video GmbH je eines Dienstwagens bedienten?

Wenn ja, bis wann?

18. Verfügt die Austria Film und Video GmbH zum gegenwärtigen Zeitpunkt

nach wie vor über Dienstautos?

19. Welche Konzeption steht hinter der Notwendigkeit des “kulturpolitischen

Handelns” Ihres Sektionsleiters Dr. Andreas MAILATH - POKORNY, das

ihn veranlaßte, allfälligen inländischen Kaufinteressenten der Wochen -

schau - Dokumente Auskünfte über den Firmenwert bzw. den archivari -

schen Bestand des Filmlagers zu verweigern?

20. Wie sollten Ihrer Meinung nach die grundlegenden Aufgaben der Austria

Film und Video GmbH in den kommenden Jahren aussehen?

Stellt für Sie die Erhaltung der einzigartigen Filmdokumentation der

Austria Film und Video GmbH eine kulturpolitische Verpflichtung dar?

21. Worin bestand die konkrete Tätigkeit der Austria Film und Video GmbH in

den vergangenen fünf Jahren?”

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Der Bund ist alleiniger Eigentümer dieser Gesellschaft.

Zu Frage 2:

Der Bund hält 100 % der Anteile (zwei Millionen Schilling).

Zu Frage 3:

Die Funktion des Eigentümervertreters wird derzeit vom Leiter der Kunstsektion

des Bundeskanzleramtes wahrgenommen.

Zu den Fragen 4 und 5:

Es ist nicht Aufgabe des Eigentümervertreters, den Medien Auskünfte über Fir -

meninterna zu geben. Derzeit ist die Gebarung der Austria Film und Video

GmbH ausgeglichen; die Gesellschaft besitzt keine Beteiligungen, es gibt auch

keine Rücklagen für die Pensionen der Geschäftsführer, da für diese keine Be -

triebspensionen vorgesehen sind.

Die letzte Sitzung des Aufsichtsrates und der Generalversammlung fand vor

einigen Wochen statt.

Zu Frage 6:

Die Gesellschaft hat derzeit drei hauptberufliche Mitarbeiter; nach Bedarf wer -

den freie Mitarbeiter eingesetzt.

Es wurden hauptberufliche Mitarbeiter gekündigt und abgefertigt. Diese Mitar -

beiter wurden von der Gesellschaft für Filmarbeiten immer wieder als freie Mit -

arbeiter beschäftigt, wofür im Jahre 1997 ca. 5 735.000,- aufgewendet wurden.

Zu Frage 7:

Grundsätzlich ist bei Geschäftsführern einer GmbH zwischen der gesellschafts -

rechtlichen und der arbeitsrechtlichen Seite zu unterscheiden. So können Per -

sonen nach dem GmbH - Gesetz zu Geschäftsführern einer GmbH bestellt wer -

den, ohne daß mit diesen ein entsprechender Dienstvertrag abgeschlossen

wird.

Im konkreten Fall befanden sich die genannten Geschäftsführer aufgrund der

Bestellung nach dem GmbH - Gesetz im Amt. Ihr seinerzeitiges Angestelltenver -

hältnis zur GmbH wurde auf ihren Wunsch im Jahr 1996 einvernehmlich auf -

gelöst. Die betreffenden Personen haben keinen Pensionsanspruch aufgrund

ihres Angestelltenvertrages zur GmbH; es ist daher ihre Angelegenheit, einen

entsprechenden Antrag beim Sozialversicherungsträger auf Auszahlung der

gesetzlichen Pension zu stellen. Ob bzw. wann diese Personen bereits einen

Antrag gestellt haben, ist nicht bekannt.

Zu Frage 8:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann über die Höhe der letzten Aktivge -

hälter der beiden Geschäftsführer keine nähere Auskunft gegeben werden. In

diesem Zusammenhang wird jedoch auf den Bericht des Rechnungshofes über

das Ergebnis einer Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zu -

sätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im

Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 1995 und 1996,

ZI. 01600/745 - III/97, Seite 66, verwiesen. Demnach hat das Jahresdurch -

schnittseinkommen S 936.000,- betragen. Die angesprochenen Geschäftsfüh -

rer beziehen keine Pension von der Austria Film und Video GmbH. Ob sie eine

Pension nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz beziehen, ist mir

nicht bekannt. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses der beiden Ge -

schäftsführer zur Austria Film und Video GmbH wurde die Funktion des Ge -

schäftsführers von diesen Personen unentgeltlich und ohne Aufwandsersatz

wahrgenommen.

Zu Frage 9:

Derzeit steht kein Geschäftsführer der Austria Film und Video GmbH in einem

Dienstverhältnis zur Gesellschaft.

Zu Frage 10:

In den letzten Jahren fanden jährlich zwei bis fünf Aufsichtsratssitzungen statt.

Zu Frage 11:

Die Bilanz der Austria Film und Video GmbH ist derzeit ausgeglichen.

Zu Frage 12:

Für das Jahr 1996.

Zu Frage 13

Bei der Austria Film und Video GmbH gab es keine Überschuldung, die dem

Handelsgericht anzumelden war.

Zu Frage 14:

Die Austria Film und Video GmbH hält keine Beteiligungen.

Zu Frage 15:

Seitens des Bundeskanzleramtes wurden an die Austria Film und Video GmbH

Förderungen für die Herstellung von Filmen und Dokumentaraufnahmen für die

Verwaltung und Vermarktung des Filmarchives und zuletzt für den Erwerb

eines Überspielgerätes von Film auf Video gewährt. Die Förderungen betrugen

in den Jahren 1997 und 1996 jeweils 55,017.000,-, im Jahre 1995

S6,182.000,-, im Jahre 1994 S 6,685.000,- und im Jahre 1993 S 7,184.000,-.

Zu Frage 16:

Das Bundeskanzleramt hat nicht die Austria Film und Video GmbH, sondern

sinnvolle Projekte dieser GmbH gefördert.

Zu Frage 17:

Der Austria Film und Video GmbH standen seinerzeit zwei Dienstwagen zur

Verfügung, die jedoch nicht personengebunden waren, sondern nach Bedarf

von den entsprechenden Mitarbeitern in Anspruch genommen wurden.

Zu Frage 18:

Derzeit besitzt die Austria Film und Video GmbH keine Dienstautos.

Zu Frage 19:

Es ist die Absicht des Bundeskanzleramtes, alle Filmdokumente der Austria

Film und Video GmbH im Besitz der Austria Film und Video GmbH und damit

der Republik Österreich zu behalten und auf diese Weise sicherzustellen, daß

dieses Filmmaterial weiterhin durch die Mitarbeiter der Austria Film und Video

GmbH in - und ausländischen Film - und Fernseh - Produktionen gegen entspre -

chende Lizenzgebühren zugänglich gemacht wird. Da somit keinerlei Verkaufs -

absicht besteht, waren auch keine diesbezüglichen Informationen zu geben.

Interessenten werden von den Mitarbeitern der Austria Film und Video GmbH

jeweils nach ihrem Bedarf über die Bestände der Austria Film und Video GmbH

an Filmen und Wochenschauen ausführlich beraten und unterstützt.

Zu Frage 20:

Die Aufgaben der Austria Film und Video GmbH in den kommenden Jahren

sind vor allem:

- Erhaltung der im Eigentum der Austria Film und Video GmbH befindlichen

Filmdokumente;

- Beratung und Unterstützung von in - und ausländischen Film - und Video -

Produktionen beim Auffinden des von ihnen benötigten Filmmaterials aus

dem historischen und aktuellen Stand der Austria Film und Video GmbH;

- Überspielung des benötigten Filmmaterials auf das jeweilige Film - oder

Videoformat;

- Vergabe von Lizenzrechten zur jeweils einmaligen Verwendung dieses

Filmmaterials in einer bestimmten Film - oder Videoproduktion;

- Verbreitung der in den letzten Jahren hergestellten Filme über österreichi -

sche Themen durch Abspielung in Fernsehstationen, Vorführung in Kultur -

und Fremdenverkehrseinrichtungen sowie Verkauf von Videokassetten.

Zu Frage 21:

Zu den bereits unter Punkt 20 angeführten Tätigkeiten ist insbesondere die

Herstellung von Dokumentationsaufnahmen und Filmen über österreichische

Themen zum Einsatz in Fernsehstationen und für die Verbreitung durch Video -

kassetten zu erwähnen.